Einkommenssteuer von Ausländer-Steuererklärung

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#26
kato, ansich wuerd ich deinen beitrag fuer launisch und albern halten ...

... wenn du nicht 100%tig recht haettest.

gruesse - heinz -
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#26
kato, ansich wuerd ich deinen beitrag fuer launisch und albern halten ...

... wenn du nicht 100%tig recht haettest.

gruesse - heinz -
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#27
"[undefined=undefined]nichts ist bei heute zu seinem Nachteil passiert.[/undefined]"

das ist zwar allerhand, aber heißt noch lange nicht, dass das bei jedem so sein wird.

Auf unserem Dorffest im September waren aus dem eigentlich 50 Seelendorf plötzlich 250 geworden ( sie waren alle zu Besuch vom Festland).

Wir waren die einzigen "Auslaender" . Alle haben uns freundlich zugenickt, gegrueßt oder man kam gar zu unserem Tisch um uns zu begrueßen.
Nur ein einziger ( angeblich der reichste im Dorf, wie wir später erfuhren) hatte schon getrunken, bevor die Pareia losging und spendierte muns ein Bier und legte gleich los, es sei Sklaverei, und er werde seinen Besitz mit der Waffe verteidigen.Als er ihn die Begleiter zum nach Hause gehen bewegten, zog er sein Portemonaie und Donnerwetter, soviel Bargeld hatte ich bis dato noch nicht gesehen in so einem kleinen Geldbeutel.

Also, ich will das dem Mann gar nicht anlasten, dazu weiß ich zu wenig ueber ihn. Fakt ist aber, dass ich dieses Jammern auf hohem Niveau sehr gut aus Deutschland kenne. Wenn der also wüßte, wie sehr er dem verhassten Deutschen ähnlich ist wuerde er sich wundern.

Die Immobiliensteuer ist für mich nachvollziehbar und halbwegs gerecht, schließlich wird sie der Groeße des Hauses und der Lage gerecht
Was mal wieder voellig daneben ist, ist die Beitreibung ueber die Stromrechnung und zwar ueber maximal 2 Monate. Es ist nunmal ein Unterschied, ob ich ueber monatlich 10.000€ verfuegen kann und davon 1.000€ Steuern zahlen soll, oder ob ich 1.000€ habe und davon 100 € abdruecken soll.

Kato
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#27
"[undefined=undefined]nichts ist bei heute zu seinem Nachteil passiert.[/undefined]"

das ist zwar allerhand, aber heißt noch lange nicht, dass das bei jedem so sein wird.

Auf unserem Dorffest im September waren aus dem eigentlich 50 Seelendorf plötzlich 250 geworden ( sie waren alle zu Besuch vom Festland).

Wir waren die einzigen "Auslaender" . Alle haben uns freundlich zugenickt, gegrueßt oder man kam gar zu unserem Tisch um uns zu begrueßen.
Nur ein einziger ( angeblich der reichste im Dorf, wie wir später erfuhren) hatte schon getrunken, bevor die Pareia losging und spendierte muns ein Bier und legte gleich los, es sei Sklaverei, und er werde seinen Besitz mit der Waffe verteidigen.Als er ihn die Begleiter zum nach Hause gehen bewegten, zog er sein Portemonaie und Donnerwetter, soviel Bargeld hatte ich bis dato noch nicht gesehen in so einem kleinen Geldbeutel.

Also, ich will das dem Mann gar nicht anlasten, dazu weiß ich zu wenig ueber ihn. Fakt ist aber, dass ich dieses Jammern auf hohem Niveau sehr gut aus Deutschland kenne. Wenn der also wüßte, wie sehr er dem verhassten Deutschen ähnlich ist wuerde er sich wundern.

Die Immobiliensteuer ist für mich nachvollziehbar und halbwegs gerecht, schließlich wird sie der Groeße des Hauses und der Lage gerecht
Was mal wieder voellig daneben ist, ist die Beitreibung ueber die Stromrechnung und zwar ueber maximal 2 Monate. Es ist nunmal ein Unterschied, ob ich ueber monatlich 10.000€ verfuegen kann und davon 1.000€ Steuern zahlen soll, oder ob ich 1.000€ habe und davon 100 € abdruecken soll.

Kato
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#28
(11.11.2012, 17:12:00)dermitderdickentanzt schrieb: Es ist schlicht weg verboten laut dem obersten griechischen Gericht Steuern auf diese Art einzuziehen.

Das ist schlichtweg nicht wahr:
Stromsperre wegen Steuerschuld in Griechenland verfassungswidrig
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#28
(11.11.2012, 17:12:00)dermitderdickentanzt schrieb: Es ist schlicht weg verboten laut dem obersten griechischen Gericht Steuern auf diese Art einzuziehen.

Das ist schlichtweg nicht wahr:
Stromsperre wegen Steuerschuld in Griechenland verfassungswidrig
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#29
Wir machen es so !!

Bezahlt wird nur der Stromverbrauch

Alles was von einer Griechischen Behörde inkl.Finanzamt
kommt wandert im Winter ungeöffnet im Ofen

Im Sommer benutzen wir es als Clopapier
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#29
Wir machen es so !!

Bezahlt wird nur der Stromverbrauch

Alles was von einer Griechischen Behörde inkl.Finanzamt
kommt wandert im Winter ungeöffnet im Ofen

Im Sommer benutzen wir es als Clopapier
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#30
haben wir gelacht ( haben wir schon lange nicht mehr ), danke dafuer euch beiden !!:Super:

Grunsätzlich sehe ich das mit der Immosteuer aber ein, wie oben beschrieben.

Ein Unding ist das fiktive Einkommen aufgrund eines Autos und einer Immobilie.
In unserem Falle werden wir mit denjenigen gleichgestellt (teilw. schon seit Jahrzehnten), die hier schwarz erwirtschaften und wohlmöglich auch noch ausschl. auslaendische Arbeitnehmer beschaeftigen, die natürlich wiederum keinerlei gemeldete Einkuenfte haben.
Das ist in hoechstem Maße ungerecht !
Hier sollte ein vorgelegter Rentenbescheid ausreichen.Das Finanzamt hier, kann ja dann bei berechtigtem Mißtrauen, nachprüfen.

Mir ist das persönlich zu gefährlich, die Steuern nicht zu zahlen (habe es bisher noch nicht getan, weil ich mich ans Finanzministerium gewandt habe und auf Antwort warte), habe keine Lust, eines Tages Polizei auf meinem Grundstueck zu sehen.

Vigles
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#30
haben wir gelacht ( haben wir schon lange nicht mehr ), danke dafuer euch beiden !!:Super:

Grunsätzlich sehe ich das mit der Immosteuer aber ein, wie oben beschrieben.

Ein Unding ist das fiktive Einkommen aufgrund eines Autos und einer Immobilie.
In unserem Falle werden wir mit denjenigen gleichgestellt (teilw. schon seit Jahrzehnten), die hier schwarz erwirtschaften und wohlmöglich auch noch ausschl. auslaendische Arbeitnehmer beschaeftigen, die natürlich wiederum keinerlei gemeldete Einkuenfte haben.
Das ist in hoechstem Maße ungerecht !
Hier sollte ein vorgelegter Rentenbescheid ausreichen.Das Finanzamt hier, kann ja dann bei berechtigtem Mißtrauen, nachprüfen.

Mir ist das persönlich zu gefährlich, die Steuern nicht zu zahlen (habe es bisher noch nicht getan, weil ich mich ans Finanzministerium gewandt habe und auf Antwort warte), habe keine Lust, eines Tages Polizei auf meinem Grundstueck zu sehen.

Vigles
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#31
das glaubst du :biggrin:

gerade war schon einer da !!!! Die machen ernst ! Obwohl er sehr höflich war, war er aber auch sehr bestimmt.
Erst als ihm sagte ich fahre subito in die Stadt und bezahle, hat er sehr mitleidig getan und gesagt ich solle darauf achten, dass er angerufen werde, sonst muesse er nochmal kommen.

kato
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#31
das glaubst du :biggrin:

gerade war schon einer da !!!! Die machen ernst ! Obwohl er sehr höflich war, war er aber auch sehr bestimmt.
Erst als ihm sagte ich fahre subito in die Stadt und bezahle, hat er sehr mitleidig getan und gesagt ich solle darauf achten, dass er angerufen werde, sonst muesse er nochmal kommen.

kato
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#32
(08.11.2012, 00:53:01)greece22 schrieb: oder
http://www.steuerliches-info-center.de/D...cationFile

Dieses Formular muss von allen "Touristen" mit Immobilienbesitz in Griechenland und mit steuerlichem Wohnsitz außerhalb Griechenlands vom Finanzamt des Heimatlandes unterzeichnet bis zum 31.12.2012 beim zuständigen Finanzamt in Griechenland eingereicht werden.
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#32
(08.11.2012, 00:53:01)greece22 schrieb: oder
http://www.steuerliches-info-center.de/D...cationFile

Dieses Formular muss von allen "Touristen" mit Immobilienbesitz in Griechenland und mit steuerlichem Wohnsitz außerhalb Griechenlands vom Finanzamt des Heimatlandes unterzeichnet bis zum 31.12.2012 beim zuständigen Finanzamt in Griechenland eingereicht werden.
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#33
Und wie erklärt man das:
Die Ehrlichen sind die Ärsche!!!
Dem Finanzministerium in Griechenland ist bekannt, dass 500.000 Immobilieneigentümer die Sonderabgabe nicht entrichtet haben – jedoch nicht, welche.
http://www.griechenland-blog.gr/2012/500...and/10268/
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#33
Und wie erklärt man das:
Die Ehrlichen sind die Ärsche!!!
Dem Finanzministerium in Griechenland ist bekannt, dass 500.000 Immobilieneigentümer die Sonderabgabe nicht entrichtet haben – jedoch nicht, welche.
http://www.griechenland-blog.gr/2012/500...and/10268/
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#34
@ Fischermann

Danke für Deine Information. Ich gehe mal davon aus, dass dies die Antwort ist, die Du auch von Deinem deutschen Finanzamt erhalten hast. Dann machen wir es auch so, füllen diese Formulare aus, marschieren damit zu unserem Finanzamt und schicken das eine Exemplar per Fax und Post an unser griechisches Finanzamt. Persönlich vorbeigehen ist um diese Jahreszeit natürlich nicht mehr drin. :wacko:

Erscheint mir auch logisch, denn wenn man sich auf das Doppelbesteuerungsabkommen beruft, muss man das natürlich auch irgendwo (insbesondere den griechischen Behörden gegenüber) deklarieren.

Ich verstehe zwar trotzdem nicht ganz, warum der deutsche Einkommenssteuerbescheid nicht ausreicht, aber dann ist es eben so. Ich habe es längst aufgegeben, nach irgendeiner Ratio zu suchen.

Trotzdem noch mal die Frage: Fischermann hat diese Information von seinem offensichtlich kompetenten Steuerberater, Barbarundi hat die gleiche Information bei Kosmidis gefunden, aber kennt jemand eine nachlesbare griechische Quelle (griechisches Finanzministerium o.ä.)?

Schönen Gruß
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#34
@ Fischermann

Danke für Deine Information. Ich gehe mal davon aus, dass dies die Antwort ist, die Du auch von Deinem deutschen Finanzamt erhalten hast. Dann machen wir es auch so, füllen diese Formulare aus, marschieren damit zu unserem Finanzamt und schicken das eine Exemplar per Fax und Post an unser griechisches Finanzamt. Persönlich vorbeigehen ist um diese Jahreszeit natürlich nicht mehr drin. :wacko:

Erscheint mir auch logisch, denn wenn man sich auf das Doppelbesteuerungsabkommen beruft, muss man das natürlich auch irgendwo (insbesondere den griechischen Behörden gegenüber) deklarieren.

Ich verstehe zwar trotzdem nicht ganz, warum der deutsche Einkommenssteuerbescheid nicht ausreicht, aber dann ist es eben so. Ich habe es längst aufgegeben, nach irgendeiner Ratio zu suchen.

Trotzdem noch mal die Frage: Fischermann hat diese Information von seinem offensichtlich kompetenten Steuerberater, Barbarundi hat die gleiche Information bei Kosmidis gefunden, aber kennt jemand eine nachlesbare griechische Quelle (griechisches Finanzministerium o.ä.)?

Schönen Gruß
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#35
Hat denn schon irgendeiner dieses E230-Formular von seinem Finanzamt zurück erhalten bzw. erfolgreich Kontakt aufgenommen?
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#35
Hat denn schon irgendeiner dieses E230-Formular von seinem Finanzamt zurück erhalten bzw. erfolgreich Kontakt aufgenommen?
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#36
(17.11.2012, 18:57:33)Souzanaki schrieb: @ Fischermann

Danke für Deine Information. Ich gehe mal davon aus, dass dies die Antwort ist, die Du auch von Deinem deutschen Finanzamt erhalten hast. Dann machen wir es auch so, füllen diese Formulare aus, marschieren damit zu unserem Finanzamt und schicken das eine Exemplar per Fax und Post an unser griechisches Finanzamt. Persönlich vorbeigehen ist um diese Jahreszeit natürlich nicht mehr drin. :wacko:

Erscheint mir auch logisch, denn wenn man sich auf das Doppelbesteuerungsabkommen beruft, muss man das natürlich auch irgendwo (insbesondere den griechischen Behörden gegenüber) deklarieren.

Ich verstehe zwar trotzdem nicht ganz, warum der deutsche Einkommenssteuerbescheid nicht ausreicht, aber dann ist es eben so. Ich habe es längst aufgegeben, nach irgendeiner Ratio zu suchen.

Trotzdem noch mal die Frage: Fischermann hat diese Information von seinem offensichtlich kompetenten Steuerberater, Barbarundi hat die gleiche Information bei Kosmidis gefunden, aber kennt jemand eine nachlesbare griechische Quelle (griechisches Finanzministerium o.ä.)?

Schönen Gruß



Eine Quelle ist:

http://www.rechtsanwalt-griechenland.de/...echenland/
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#36
(17.11.2012, 18:57:33)Souzanaki schrieb: @ Fischermann

Danke für Deine Information. Ich gehe mal davon aus, dass dies die Antwort ist, die Du auch von Deinem deutschen Finanzamt erhalten hast. Dann machen wir es auch so, füllen diese Formulare aus, marschieren damit zu unserem Finanzamt und schicken das eine Exemplar per Fax und Post an unser griechisches Finanzamt. Persönlich vorbeigehen ist um diese Jahreszeit natürlich nicht mehr drin. :wacko:

Erscheint mir auch logisch, denn wenn man sich auf das Doppelbesteuerungsabkommen beruft, muss man das natürlich auch irgendwo (insbesondere den griechischen Behörden gegenüber) deklarieren.

Ich verstehe zwar trotzdem nicht ganz, warum der deutsche Einkommenssteuerbescheid nicht ausreicht, aber dann ist es eben so. Ich habe es längst aufgegeben, nach irgendeiner Ratio zu suchen.

Trotzdem noch mal die Frage: Fischermann hat diese Information von seinem offensichtlich kompetenten Steuerberater, Barbarundi hat die gleiche Information bei Kosmidis gefunden, aber kennt jemand eine nachlesbare griechische Quelle (griechisches Finanzministerium o.ä.)?

Schönen Gruß



Eine Quelle ist:

http://www.rechtsanwalt-griechenland.de/...echenland/
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#37
Danke, Fischermann, aber diese Quelle hatte Barbarundi schon auf der vorhergehenden Seite eingestellt.

Ich habe eher nach griechischsprachigen Quellen gesucht, die mir detaillierter Auskunft darüber geben, in welchem Zusammenhang diese Rundschreiben 1142/2012 und 1145/2012 ergangen sind.

Und bin auch fündig geworden. Hier zum Beispiel eine Information der Unternehmensberatungsgesellschaft Ernst&Young für alle, denen es sprachlich nicht zu kompliziert wird:

http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets...R%20V2.pdf

Was dabei einmal wieder auffällt, ist, dass diese neue Regelung schon aus dem Mai/Juni stammt, aber sich offenbar noch nicht einmal bis heute zu den meisten griechischen Steuerberatern, die mit Steuerausländern arbeiten, herumgesprochen hat. Die Frist läuft aber schon zum 31.12. ab. Na toll!

Ich schaue die nächsten Tage mal bei meinem deutschen Finanzamt vorbei und bin gespannt, was die dazu sagen. Hat schon jemand Erfahrungen?
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#37
Danke, Fischermann, aber diese Quelle hatte Barbarundi schon auf der vorhergehenden Seite eingestellt.

Ich habe eher nach griechischsprachigen Quellen gesucht, die mir detaillierter Auskunft darüber geben, in welchem Zusammenhang diese Rundschreiben 1142/2012 und 1145/2012 ergangen sind.

Und bin auch fündig geworden. Hier zum Beispiel eine Information der Unternehmensberatungsgesellschaft Ernst&Young für alle, denen es sprachlich nicht zu kompliziert wird:

http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets...R%20V2.pdf

Was dabei einmal wieder auffällt, ist, dass diese neue Regelung schon aus dem Mai/Juni stammt, aber sich offenbar noch nicht einmal bis heute zu den meisten griechischen Steuerberatern, die mit Steuerausländern arbeiten, herumgesprochen hat. Die Frist läuft aber schon zum 31.12. ab. Na toll!

Ich schaue die nächsten Tage mal bei meinem deutschen Finanzamt vorbei und bin gespannt, was die dazu sagen. Hat schon jemand Erfahrungen?
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#38
(20.11.2012, 21:21:15)Souzanaki schrieb: Ich schaue die nächsten Tage mal bei meinem deutschen Finanzamt vorbei und bin gespannt, was die dazu sagen. Hat schon jemand Erfahrungen?

Danach habe ich vor 2 Tagen auch schon gefragt, aber alles negativ, es gibt bisher keinerlei Erfahrungen in Verbindung mit dem E230 Formular. Nicht einmal die hiesigen Steuerberater kennen das!
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#38
(20.11.2012, 21:21:15)Souzanaki schrieb: Ich schaue die nächsten Tage mal bei meinem deutschen Finanzamt vorbei und bin gespannt, was die dazu sagen. Hat schon jemand Erfahrungen?

Danach habe ich vor 2 Tagen auch schon gefragt, aber alles negativ, es gibt bisher keinerlei Erfahrungen in Verbindung mit dem E230 Formular. Nicht einmal die hiesigen Steuerberater kennen das!
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#39
Na, dann fang ich mal mit meiner eigenen Erfahrung an.

War heute früh bei meinem hiesigen Finanzamt. Die haben sich mein Anliegen angehört und waren gar nicht erstaunt. Zwar hatten sie noch kein solches Formular des griechischen Finanzministeriums auf dem Schreibtisch gehabt, aber schon Entsprechendes aus Belgien und Luxemburg.

Es gäbe natürlich auch eine Ansässigkeitsbescheinigung des Bundesfinanzamtes, aber die sei natürlich nur auf Deutsch, und deshalb wahrscheinlich ungeeignet.

Kurze Irritation löste aus, dass es keine Rubrik gäbe, in die die deutsche Steuernummer hätte eingetragen werden können, wurde aber letztlich mit Schulterzucken quittiert.

Ich habe auf jeden Falll umstandslos Stempel und Unterschrift bekommen, ein Exemplar wurde zu unseren hiesigen Steuerakten genommen, das andere mir wieder mitgegeben zwecks Versand nach Griechenland.

Da muss ich es jetzt wohl nur noch auf den richtigen Schreibtisch gelangen lassen, was von hier aus wohl ein bisschen schwieriger ist, als einen kurzen Plausch mit einer netten Mitarbeiterin eines deutschen Finanzamtes über griechische Steuerwirren zu halten.

Schönen Gruß
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#39
Na, dann fang ich mal mit meiner eigenen Erfahrung an.

War heute früh bei meinem hiesigen Finanzamt. Die haben sich mein Anliegen angehört und waren gar nicht erstaunt. Zwar hatten sie noch kein solches Formular des griechischen Finanzministeriums auf dem Schreibtisch gehabt, aber schon Entsprechendes aus Belgien und Luxemburg.

Es gäbe natürlich auch eine Ansässigkeitsbescheinigung des Bundesfinanzamtes, aber die sei natürlich nur auf Deutsch, und deshalb wahrscheinlich ungeeignet.

Kurze Irritation löste aus, dass es keine Rubrik gäbe, in die die deutsche Steuernummer hätte eingetragen werden können, wurde aber letztlich mit Schulterzucken quittiert.

Ich habe auf jeden Falll umstandslos Stempel und Unterschrift bekommen, ein Exemplar wurde zu unseren hiesigen Steuerakten genommen, das andere mir wieder mitgegeben zwecks Versand nach Griechenland.

Da muss ich es jetzt wohl nur noch auf den richtigen Schreibtisch gelangen lassen, was von hier aus wohl ein bisschen schwieriger ist, als einen kurzen Plausch mit einer netten Mitarbeiterin eines deutschen Finanzamtes über griechische Steuerwirren zu halten.

Schönen Gruß
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#40
So langsam bekommt man eine Ahnung, warum im Staate Griechenland nichts oder kaum etwas funktioniert. Wenn man sich die Unzahl von irrwitzigen Regelungen anschaut, kann man gut verstehen, warum beispielsweise Unternehmen sehr zurückhaltend sind mit Investitionen. Denn da ist der Bürokratie-Irrsinn noch größer. Von der Rechtsunsicherheit mal ganz abgesehen. Eigentlich sollte man doch annehmen, dass die Regierung versucht, den Bürokratie-Dschungel zu lichten, um Verwaltungskosten zu sparen. Genau das Gegenteil scheint aber der Fall zu sein. Und dann kommen bei neuen Gesetzen auch noch Schnellschüsse heraus, die vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben.
@ Doxo
Hast Du kein deutsches Konto? Ich habe auch ein griechisches, das ich aber nur benutze, um meine Stromrechnung zu bezahlen. Alles andere wickele ich über mein deutsches Konto online ab. Auch Geld hebe ich in Griechenland von dort ab, auch wenn es ein bisschen teurer ist. Allerdings ist ja auch die Kontoführung bei der griechischen Bank nicht umsonst. Da wird Dir sogar Geld abgeknöpft, wenn Du Geld auf dein Konto überweist.
Außerdem,wenn Du mich fragst, glaube ich, dass mein Geld auf dem guten alten Sparkassenkonto sicherer ist als bei jeder griechischen Bank.
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#40
So langsam bekommt man eine Ahnung, warum im Staate Griechenland nichts oder kaum etwas funktioniert. Wenn man sich die Unzahl von irrwitzigen Regelungen anschaut, kann man gut verstehen, warum beispielsweise Unternehmen sehr zurückhaltend sind mit Investitionen. Denn da ist der Bürokratie-Irrsinn noch größer. Von der Rechtsunsicherheit mal ganz abgesehen. Eigentlich sollte man doch annehmen, dass die Regierung versucht, den Bürokratie-Dschungel zu lichten, um Verwaltungskosten zu sparen. Genau das Gegenteil scheint aber der Fall zu sein. Und dann kommen bei neuen Gesetzen auch noch Schnellschüsse heraus, die vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben.
@ Doxo
Hast Du kein deutsches Konto? Ich habe auch ein griechisches, das ich aber nur benutze, um meine Stromrechnung zu bezahlen. Alles andere wickele ich über mein deutsches Konto online ab. Auch Geld hebe ich in Griechenland von dort ab, auch wenn es ein bisschen teurer ist. Allerdings ist ja auch die Kontoführung bei der griechischen Bank nicht umsonst. Da wird Dir sogar Geld abgeknöpft, wenn Du Geld auf dein Konto überweist.
Außerdem,wenn Du mich fragst, glaube ich, dass mein Geld auf dem guten alten Sparkassenkonto sicherer ist als bei jeder griechischen Bank.
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#41
Hallo, vielleicht ist das ja auch eine interessante Meldung.
Habe ich heute in der Zeitung entdeckt.
Joachim

http://derstandard.at/1353206963187/Pens...ld-bringen
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#41
Hallo, vielleicht ist das ja auch eine interessante Meldung.
Habe ich heute in der Zeitung entdeckt.
Joachim

http://derstandard.at/1353206963187/Pens...ld-bringen
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#42
@ barbarundi
D'accord.

@ doxo
Ich habe das griechisch-englischsprachige Formular benutzt, das sowohl von greece22 als auch von Fischermann in diesen Thread eingestellt worden ist.

Wer sich mit den griechischsprachigen Erläuterungen von Ernst&Young beschäftigen konnte, sollte verstanden haben, dass es sich bei den beiden neuen Runderlassen 1142/2012 und 1145/2012 um Klarstellungen des Steuergesetzes 3943/2011 aus dem Vorjahr handelt, das bei allen Betroffenen für heftige Verwirrungen gesorgt hat und mit dem die griechische Regierung gegen ihre eigenen Doppelbesteuerungsabkommen verstoßen hat. Es spricht für sich, dass es ein Jahr gedauert hat, bis die griechische Regierung die von ihr selbst erzeugte Rechtsunsicherheit weitgehend beseitigt hat und Präzisierungen hinsichtlich des steuerlichen Wohnsitzes vorgenommen hat, die nunmehr ausdrücklich Bezug auf vorhandene Doppelbesteuerungsabkommen nehmen. Danach habe ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland, muss eine entsprechende Bestätigung meines deutschen Finanzamtes gegenüber meinem griechischen Finanzamt erbringen - und gut is'! Und das jedes Jahr natürlich wieder neu. Dieses Vorgehen empfinde ich als einleuchtend und verhalte mich entsprechend.

Auch ich habe seit dem Hausbau ein griechisches Konto, habe es aber seit Abwicklung aller damit in Zusammenhang stehenden Zahlungen nicht mehr benutzt. Mit einer Ausnahme: Als mir mein damaliger Steuerberater 2011 sagte, ich müsste jetzt jährlich mindestens 3000 Euro darüber laufen lassen, um meinen Lebensunterhalt in Griechenland nachzuweisen, habe ich das zähneknirschend in 2011 auch gemacht - und in 2012 wieder sein lassen (wegen Doppelbesteuerungsabkommen und Freizügigkeitsbestimmungen in der EU). Und durfte dabei auch noch die gleiche Erfahrung machen wie Barbarundi, dass mir für die Überweisung saftige Gebühren in Rechnung gestellt wurden. (Auch da klingelts im Hinterkopf, dass es vor einigen Jahren eine EU-Bestimmung über den innergemeinschaftlichen Zahlungsverkehr gegeben hat, nach der das eigentlich nicht sein dürfte, aber das ist ein Nebengleis.)

Das Verlangen einiger Banken nach Vorlage einer Steuererklärung scheint mir wieder so ein Fall zu sein, wo die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut. Absoluter Schwachsinn auf unklarer Rechtsgrundlage. Von einigen habe ich gehört, dass sie nur ihre ΑΦΜ angeben mussten. Ich gehe davon aus, dass auch dieses Ansinnen keinen Bestand haben wird. Zumal, wenn die griechische Regierung nun auf die Idee verfällt, reiche EU-Rentner anzulocken, siehe auch hier:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale...68689.html

Ich nehme weiterhin das innereuropäische Freizügigkeitsrecht in Anspruch und trage mein Geld "in der Hosentasche" ins Land. Wasser- und Stromrechnungen (incl. Immo-Steuer) zahlt mein Empfangsbevollmächtigter, dem ich immer eine entsprechende Summe hinterlasse, beim Gemeindebüro. Ich wüsste nicht, dass ich damit gegen irgendein Gesetz verstoße. Jeder Bankverkehr ist für mich mit einem zeitlich und finanziell unangemessenen Mehraufwand verbunden, da ich dazu einen Tagesausflug machen oder Zwischenstopp bei An- oder Abreise auf der Nachbarinsel einlegen müsste, und das sehe ich gar nicht ein.

Liebe Grüße

Souzanaki
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#42
@ barbarundi
D'accord.

@ doxo
Ich habe das griechisch-englischsprachige Formular benutzt, das sowohl von greece22 als auch von Fischermann in diesen Thread eingestellt worden ist.

Wer sich mit den griechischsprachigen Erläuterungen von Ernst&Young beschäftigen konnte, sollte verstanden haben, dass es sich bei den beiden neuen Runderlassen 1142/2012 und 1145/2012 um Klarstellungen des Steuergesetzes 3943/2011 aus dem Vorjahr handelt, das bei allen Betroffenen für heftige Verwirrungen gesorgt hat und mit dem die griechische Regierung gegen ihre eigenen Doppelbesteuerungsabkommen verstoßen hat. Es spricht für sich, dass es ein Jahr gedauert hat, bis die griechische Regierung die von ihr selbst erzeugte Rechtsunsicherheit weitgehend beseitigt hat und Präzisierungen hinsichtlich des steuerlichen Wohnsitzes vorgenommen hat, die nunmehr ausdrücklich Bezug auf vorhandene Doppelbesteuerungsabkommen nehmen. Danach habe ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland, muss eine entsprechende Bestätigung meines deutschen Finanzamtes gegenüber meinem griechischen Finanzamt erbringen - und gut is'! Und das jedes Jahr natürlich wieder neu. Dieses Vorgehen empfinde ich als einleuchtend und verhalte mich entsprechend.

Auch ich habe seit dem Hausbau ein griechisches Konto, habe es aber seit Abwicklung aller damit in Zusammenhang stehenden Zahlungen nicht mehr benutzt. Mit einer Ausnahme: Als mir mein damaliger Steuerberater 2011 sagte, ich müsste jetzt jährlich mindestens 3000 Euro darüber laufen lassen, um meinen Lebensunterhalt in Griechenland nachzuweisen, habe ich das zähneknirschend in 2011 auch gemacht - und in 2012 wieder sein lassen (wegen Doppelbesteuerungsabkommen und Freizügigkeitsbestimmungen in der EU). Und durfte dabei auch noch die gleiche Erfahrung machen wie Barbarundi, dass mir für die Überweisung saftige Gebühren in Rechnung gestellt wurden. (Auch da klingelts im Hinterkopf, dass es vor einigen Jahren eine EU-Bestimmung über den innergemeinschaftlichen Zahlungsverkehr gegeben hat, nach der das eigentlich nicht sein dürfte, aber das ist ein Nebengleis.)

Das Verlangen einiger Banken nach Vorlage einer Steuererklärung scheint mir wieder so ein Fall zu sein, wo die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut. Absoluter Schwachsinn auf unklarer Rechtsgrundlage. Von einigen habe ich gehört, dass sie nur ihre ΑΦΜ angeben mussten. Ich gehe davon aus, dass auch dieses Ansinnen keinen Bestand haben wird. Zumal, wenn die griechische Regierung nun auf die Idee verfällt, reiche EU-Rentner anzulocken, siehe auch hier:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale...68689.html

Ich nehme weiterhin das innereuropäische Freizügigkeitsrecht in Anspruch und trage mein Geld "in der Hosentasche" ins Land. Wasser- und Stromrechnungen (incl. Immo-Steuer) zahlt mein Empfangsbevollmächtigter, dem ich immer eine entsprechende Summe hinterlasse, beim Gemeindebüro. Ich wüsste nicht, dass ich damit gegen irgendein Gesetz verstoße. Jeder Bankverkehr ist für mich mit einem zeitlich und finanziell unangemessenen Mehraufwand verbunden, da ich dazu einen Tagesausflug machen oder Zwischenstopp bei An- oder Abreise auf der Nachbarinsel einlegen müsste, und das sehe ich gar nicht ein.

Liebe Grüße

Souzanaki
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#43
Ich habe seit Jahren ein Konto bei einer griechischen Bank. Wenn ich Geld aus Deutschland überweise, zahle ich pro Überweisung 3,00 €. Wenn ich Geld am Automaten abhole, zahle ich nichts. Billiger geht es nicht. Ich hatte nie Probleme, Geld abzuholen. Außerdem konnte ich durch den Nachweis meiner Überweisungen aus Deutschland erreichen, dass für 2010 meine Steuerschuld von 800,00 € auf Null gedrückt wurde.
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#43
Ich habe seit Jahren ein Konto bei einer griechischen Bank. Wenn ich Geld aus Deutschland überweise, zahle ich pro Überweisung 3,00 €. Wenn ich Geld am Automaten abhole, zahle ich nichts. Billiger geht es nicht. Ich hatte nie Probleme, Geld abzuholen. Außerdem konnte ich durch den Nachweis meiner Überweisungen aus Deutschland erreichen, dass für 2010 meine Steuerschuld von 800,00 € auf Null gedrückt wurde.
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#44
@dermitderdickentanzt

Ich glaube, da haben Sie was falsch verstanden. Für Sie würde sich wohl gar nichts ändern, außer dass Sie künftig Ihr Einkommen, also auch die Rente wieder in Deutschland versteuern können, und zwar unabhängig davon ob Sie schon dauerhaft in Griechenland leben.
@Souzanaki
Die EU-Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Zahlungsverkehr sind ein großer Bluff. Die Banken dürfen nämlich ihre Gebühren weiter festlegen, wie sie wollen. Es bedeutet nämlich nur, dass eine Auslandsüberweisung nicht teurer als eine Inlandsüberweisung sein darf. Wenn die aber schon 10, 20 oder mehr kostet (je nach Betrag), dann kostet auch die Auslandsüberweisung soviel. Ich habe mich durch die ganzen Bestimmungen durchgewühlt, weil ich mich fürchterlich darüber aufgeregt habe, dass unsere Geschäftsbank in Bulgarien für jeden Furz, auch dafür, dass wir Geld einzahlen, horrende Gebühren verlangt. Das geht manchmal bis in den dreistelligen Bereich. Soviel zum segensreichen Wirken der EU.
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#44
@dermitderdickentanzt

Ich glaube, da haben Sie was falsch verstanden. Für Sie würde sich wohl gar nichts ändern, außer dass Sie künftig Ihr Einkommen, also auch die Rente wieder in Deutschland versteuern können, und zwar unabhängig davon ob Sie schon dauerhaft in Griechenland leben.
@Souzanaki
Die EU-Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Zahlungsverkehr sind ein großer Bluff. Die Banken dürfen nämlich ihre Gebühren weiter festlegen, wie sie wollen. Es bedeutet nämlich nur, dass eine Auslandsüberweisung nicht teurer als eine Inlandsüberweisung sein darf. Wenn die aber schon 10, 20 oder mehr kostet (je nach Betrag), dann kostet auch die Auslandsüberweisung soviel. Ich habe mich durch die ganzen Bestimmungen durchgewühlt, weil ich mich fürchterlich darüber aufgeregt habe, dass unsere Geschäftsbank in Bulgarien für jeden Furz, auch dafür, dass wir Geld einzahlen, horrende Gebühren verlangt. Das geht manchmal bis in den dreistelligen Bereich. Soviel zum segensreichen Wirken der EU.
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#45
(20.11.2012, 21:21:15)Souzanaki schrieb: Ich habe eher nach griechischsprachigen Quellen gesucht, die mir detaillierter Auskunft darüber geben, in welchem Zusammenhang diese Rundschreiben 1142/2012 und 1145/2012 ergangen sind.

Und bin auch fündig geworden. Hier zum Beispiel eine Information der Unternehmensberatungsgesellschaft Ernst&Young für alle, denen es sprachlich nicht zu kompliziert wird:

http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets...R%20V2.pdf

Wer die Info von Ernst & Young lieber auf Englisch lesen möchte, findet diese hier: http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets...G%20V2.pdf
Luxuriöse Ferienhäuser in Griechenland auf GreekLuxuryVillas.com
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#45
(20.11.2012, 21:21:15)Souzanaki schrieb: Ich habe eher nach griechischsprachigen Quellen gesucht, die mir detaillierter Auskunft darüber geben, in welchem Zusammenhang diese Rundschreiben 1142/2012 und 1145/2012 ergangen sind.

Und bin auch fündig geworden. Hier zum Beispiel eine Information der Unternehmensberatungsgesellschaft Ernst&Young für alle, denen es sprachlich nicht zu kompliziert wird:

http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets...R%20V2.pdf

Wer die Info von Ernst & Young lieber auf Englisch lesen möchte, findet diese hier: http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets...G%20V2.pdf
Luxuriöse Ferienhäuser in Griechenland auf GreekLuxuryVillas.com
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#46
Die Frist für die Einreichung der erforderlichen Unterlagen (E 230 / E 2301 usw.) bezüglich der 2012 in Griechenland von sogenannten "Steuerausländern" erwirtschafteten bzw. zu deren Lasten festgestellten Einkommen wurde bis Ende Juni 2013 verlängert:

Nachfrist für Ansässigkeitsnachweis für Steuerausländer in Griechenland
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#46
Die Frist für die Einreichung der erforderlichen Unterlagen (E 230 / E 2301 usw.) bezüglich der 2012 in Griechenland von sogenannten "Steuerausländern" erwirtschafteten bzw. zu deren Lasten festgestellten Einkommen wurde bis Ende Juni 2013 verlängert:

Nachfrist für Ansässigkeitsnachweis für Steuerausländer in Griechenland
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#47
DANKE war ein wichtiger Beitrag!
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#47
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#48
Hallo, bin immer ein fleissige Leserin Eurer Artikel. Als Eigentümerin von Immobilien die ich dank meiner griechischen Mutter besitze, mussten wir letztes Jahr eine "Termakto-Steuer / Wahrscheinlichkeitsverdienst Steuererklärung abgeben. Ich habe bis heute nicht verstanden, warum ich diese Steuer zahlen muss !! Die Immobilien Athen/Insel werden nur zu privaten Gebrauch genutzt. Höchstens 90 Tage im Jahr. Wir sind Deutsche und Hauptwohnsitz ist Deutschland, somit auch die Steuerpflicht. Wieso muss ich einen Verdienst versteuern den es gar nicht gibt ? (2 Häuser/Kleines Auto/ klitzekleines Boot). Wir hatten einen Steuerberater der alles für uns abwickelte aber ich befürchte langsam, der hat keine Ahnung...

Bin über jeden Tipp dankbar, den leider spreche ich nur mäßig griechisch und lesen kann ich gar nicht. Mit Englisch komme ich zwar super zurecht aber leider nicht jeder im Amt. Bin froh das es Leidensgenossen gibt Rolleyes die besser im Thema sind. Liebe Grüße Melly
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#48
Hallo, bin immer ein fleissige Leserin Eurer Artikel. Als Eigentümerin von Immobilien die ich dank meiner griechischen Mutter besitze, mussten wir letztes Jahr eine "Termakto-Steuer / Wahrscheinlichkeitsverdienst Steuererklärung abgeben. Ich habe bis heute nicht verstanden, warum ich diese Steuer zahlen muss !! Die Immobilien Athen/Insel werden nur zu privaten Gebrauch genutzt. Höchstens 90 Tage im Jahr. Wir sind Deutsche und Hauptwohnsitz ist Deutschland, somit auch die Steuerpflicht. Wieso muss ich einen Verdienst versteuern den es gar nicht gibt ? (2 Häuser/Kleines Auto/ klitzekleines Boot). Wir hatten einen Steuerberater der alles für uns abwickelte aber ich befürchte langsam, der hat keine Ahnung...

Bin über jeden Tipp dankbar, den leider spreche ich nur mäßig griechisch und lesen kann ich gar nicht. Mit Englisch komme ich zwar super zurecht aber leider nicht jeder im Amt. Bin froh das es Leidensgenossen gibt Rolleyes die besser im Thema sind. Liebe Grüße Melly
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#49
Hallo Melly,
es gibt hier sicherlich kompetentere Personen, wie z.B. makedonas, aber Ferndiagnosen sind immer schwer, wenn die Informationen dünn sind. Den Begriff "Termakto" habe ich noch nie gehört, aber nach dem, was Du andeutest, sieht das nach einer fiktiven Einkommenssteuerveranlagung aus.

Habt Ihr in den Vorjahren Einkommenssteuererklärungen abgegeben?

Grundsätzlich bist Du bei Grundbesitz dazu verpflichtet. Allerdings hat es mit Jahresanfang 2011 Einschränkungen gegeben, die insbesondere EU-Steuerausländer betreffen. Wer wie Du sein Einkommen in Deutschland erwirtschaftet und sich nicht länger als 183 Tage im Jahr in Griechenland aufhält, kann sich auf das deutsch-griechische Doppelbesteuerungsabkommen berufen. Muss dann aber natürlich auch gegenüber dem griechischen Fiskus nachweisen, dass er sein Einkommen in Deutschland versteuert. Dafür gibt es das Formular E230 hier: http://www.steuerliches-info-center.de/D...m_E230.pdf

Zwei Häuser, Auto, Boot? Da weiß ich nicht, ob Du mit obigem auskommst oder ob Du weitere Nachweise erbringen musst, dass die Mittel zum Unterhalt dieser Ausstattung nicht in Griechenland erwirtschaftet werden. Du wirst Dich in jedem Fall nach einem kompetenten Steuerberater umsehen müssen und wenn Deiner nicht kompetent genug ist hinsichtlich bilateraler Steuerabkommen, musst Du Dich nach einem besseren umsehen.

Dich hat man offenbar fiktiv veranlagt: Wenn Du Grundbesitz in der und der Größenordnung hast, dazu noch ein Auto und darüber hinaus noch ein Bötchen, dann musst Du (nach Logik der griechischen Finanzbehörden) über ein Einkommen von mindestens x Euro verfügen und deshalb y Euro Einkommenssteuer zahlen. Solange Du dem griechischen Staat nichts anderes über Deine Einkommensquellen nachweist, hast Du ein Problem.

Willst Du gegen Deinen letzten Steuerbescheid angehen, nimm Dir am besten einen Anwalt. Eine Liste deutschsprachiger Anwälte findest Du (ein wenig versteckt) auf den Seiten der deutschen Botschaft in Athen. Oder frage mal in Deiner griechischen Umgebung nach einem Anwalt, der hinreichend englisch spricht.

Good luck

Souzanaki
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#49
Hallo Melly,
es gibt hier sicherlich kompetentere Personen, wie z.B. makedonas, aber Ferndiagnosen sind immer schwer, wenn die Informationen dünn sind. Den Begriff "Termakto" habe ich noch nie gehört, aber nach dem, was Du andeutest, sieht das nach einer fiktiven Einkommenssteuerveranlagung aus.

Habt Ihr in den Vorjahren Einkommenssteuererklärungen abgegeben?

Grundsätzlich bist Du bei Grundbesitz dazu verpflichtet. Allerdings hat es mit Jahresanfang 2011 Einschränkungen gegeben, die insbesondere EU-Steuerausländer betreffen. Wer wie Du sein Einkommen in Deutschland erwirtschaftet und sich nicht länger als 183 Tage im Jahr in Griechenland aufhält, kann sich auf das deutsch-griechische Doppelbesteuerungsabkommen berufen. Muss dann aber natürlich auch gegenüber dem griechischen Fiskus nachweisen, dass er sein Einkommen in Deutschland versteuert. Dafür gibt es das Formular E230 hier: http://www.steuerliches-info-center.de/D...m_E230.pdf

Zwei Häuser, Auto, Boot? Da weiß ich nicht, ob Du mit obigem auskommst oder ob Du weitere Nachweise erbringen musst, dass die Mittel zum Unterhalt dieser Ausstattung nicht in Griechenland erwirtschaftet werden. Du wirst Dich in jedem Fall nach einem kompetenten Steuerberater umsehen müssen und wenn Deiner nicht kompetent genug ist hinsichtlich bilateraler Steuerabkommen, musst Du Dich nach einem besseren umsehen.

Dich hat man offenbar fiktiv veranlagt: Wenn Du Grundbesitz in der und der Größenordnung hast, dazu noch ein Auto und darüber hinaus noch ein Bötchen, dann musst Du (nach Logik der griechischen Finanzbehörden) über ein Einkommen von mindestens x Euro verfügen und deshalb y Euro Einkommenssteuer zahlen. Solange Du dem griechischen Staat nichts anderes über Deine Einkommensquellen nachweist, hast Du ein Problem.

Willst Du gegen Deinen letzten Steuerbescheid angehen, nimm Dir am besten einen Anwalt. Eine Liste deutschsprachiger Anwälte findest Du (ein wenig versteckt) auf den Seiten der deutschen Botschaft in Athen. Oder frage mal in Deiner griechischen Umgebung nach einem Anwalt, der hinreichend englisch spricht.

Good luck

Souzanaki
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#50
Melly, hast du deinen Steuerberater eine Bestätigung von deiner Bank in Greece, die dir einen Geldeingang von ausserhalb Greece von z.B. 10.000.- bestätigen, gegeben? Ebenso sollte in deiner St. Erklärung von 2011 angegeben sein das du nicht in Greece wohnst. Ansonsten, wie schon von Souzanaki geschrieben, wirst du eingestuft. Berufe auf jeden Fall gegen den Becheid, ich habe es gemacht und werde auch das gewünschte E230 (Austria Version) vorlegen. Wenn du dieses Formular nicht vorlegst, könntest bei einen zukünftigen Einspruch (Betrifft das Jahr 2012) eventuell schlechtere Karten haben. Termin ist bis Juni 2013. Alles gute und viele Antworten bekommst du in diesen Forum, also am besten durchstöbern :-)
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#50
Melly, hast du deinen Steuerberater eine Bestätigung von deiner Bank in Greece, die dir einen Geldeingang von ausserhalb Greece von z.B. 10.000.- bestätigen, gegeben? Ebenso sollte in deiner St. Erklärung von 2011 angegeben sein das du nicht in Greece wohnst. Ansonsten, wie schon von Souzanaki geschrieben, wirst du eingestuft. Berufe auf jeden Fall gegen den Becheid, ich habe es gemacht und werde auch das gewünschte E230 (Austria Version) vorlegen. Wenn du dieses Formular nicht vorlegst, könntest bei einen zukünftigen Einspruch (Betrifft das Jahr 2012) eventuell schlechtere Karten haben. Termin ist bis Juni 2013. Alles gute und viele Antworten bekommst du in diesen Forum, also am besten durchstöbern :-)
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