Noch mal wegen Steuererklärung....

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#1
Weiß jemand welches Formular oder welche Bestätigung auf mich zutrifft?

Bin Deutscher, habe Grund mit Haus in GR, lebe und verdiene in D, halte mich in GR ca. 45 Tage im Jahr auf, habe keinerlei Einkommen in GR und mache in GR über einen Steuerberater meine Steuer ( Immobilien- und Einkommensteuer ) Ist bis jetzt nie viel dabei zu zahlen gewesen. Jetzt will mein StBer in GR aber eine ''Bestätigung am Besten mit Stempel etc. von einer deutschen (Finanz-)Behörde, dass ich mein Einkommen in D versteuere''. Das Finanzamt in D hat aber bis jetzt auf meine Anfrage ( vor gut einer Woche) nicht reagiert. Mein StBer in D hat auch keine Ahnung...:74:

Grüße
Es könnt' alles so einfach sein............
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#1
Weiß jemand welches Formular oder welche Bestätigung auf mich zutrifft?

Bin Deutscher, habe Grund mit Haus in GR, lebe und verdiene in D, halte mich in GR ca. 45 Tage im Jahr auf, habe keinerlei Einkommen in GR und mache in GR über einen Steuerberater meine Steuer ( Immobilien- und Einkommensteuer ) Ist bis jetzt nie viel dabei zu zahlen gewesen. Jetzt will mein StBer in GR aber eine ''Bestätigung am Besten mit Stempel etc. von einer deutschen (Finanz-)Behörde, dass ich mein Einkommen in D versteuere''. Das Finanzamt in D hat aber bis jetzt auf meine Anfrage ( vor gut einer Woche) nicht reagiert. Mein StBer in D hat auch keine Ahnung...:74:

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#2
Hallo Julie,

das wäre ja toll.:juhu: Habe mich schon gewundert, aber na ja, Griechenland eben...
Wenn noch jemand was weis, bitte schreiben.
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#2
Hallo Julie,

das wäre ja toll.:juhu: Habe mich schon gewundert, aber na ja, Griechenland eben...
Wenn noch jemand was weis, bitte schreiben.
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#3
Willkommen im Forum: Das Thema wurde Anfang des Jahres ausführlich diskutiert. Schau mal hier:
http://www.gotohellas.gr/talk/showthread...035&page=2

Die Suchfunktion im Forum funktioniert übrigens super gut :-)
Gruß Barbarundi

PS. Es geht um das Formular E 230
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#3
Willkommen im Forum: Das Thema wurde Anfang des Jahres ausführlich diskutiert. Schau mal hier:
http://www.gotohellas.gr/talk/showthread...035&page=2

Die Suchfunktion im Forum funktioniert übrigens super gut :-)
Gruß Barbarundi

PS. Es geht um das Formular E 230
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#4
Danke Barbarundi ,

das hab ich schon gelesen, aber wie du oben von Julie lesen kannst, ist hier anscheinend das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Ist denn wirklich noch niemand mit dem ganzen Steuersch... in Gr für 2012 durch?

Gruß
Es könnt' alles so einfach sein............
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#4
Danke Barbarundi ,

das hab ich schon gelesen, aber wie du oben von Julie lesen kannst, ist hier anscheinend das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Ist denn wirklich noch niemand mit dem ganzen Steuersch... in Gr für 2012 durch?

Gruß
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#5
Entweder man erklärt sein Einkommen in GR, dann braucht man dieses Formular nicht und wird ganz normal versteuert (mit all den ganzen Blüten der hypothetischen Einkommen aus Pool, KfZ, etc.), oder man ist "Katikos Exoterikou" und erklärt sein Einkommen in einem anderen Land. Dann muss man sich das Formular E230 vom deutschen Finanzamt unterschreiben lassen und ist in GR beim entsprechenden Finanzamt geführt.
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#5
Entweder man erklärt sein Einkommen in GR, dann braucht man dieses Formular nicht und wird ganz normal versteuert (mit all den ganzen Blüten der hypothetischen Einkommen aus Pool, KfZ, etc.), oder man ist "Katikos Exoterikou" und erklärt sein Einkommen in einem anderen Land. Dann muss man sich das Formular E230 vom deutschen Finanzamt unterschreiben lassen und ist in GR beim entsprechenden Finanzamt geführt.
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#6
Ey Super Danke

Echt griechisches Steuerchaos. Werd mal vorsichtshalber dieses E230 besorgen.

Grüße
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#6
Ey Super Danke

Echt griechisches Steuerchaos. Werd mal vorsichtshalber dieses E230 besorgen.

Grüße
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#7
Das ist gar nicht so schwierig, das Formular gibt es hier: www.steuerliches-info-center.de
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#7
Das ist gar nicht so schwierig, das Formular gibt es hier: www.steuerliches-info-center.de
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#8
Ja, hab ich schon gefunden. Also vielen Dank für Eure Hilfe:39:
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#8
Ja, hab ich schon gefunden. Also vielen Dank für Eure Hilfe:39:
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#9
Ich weiß jetzt, warum ich Euch alle so lieb habe :biggrin: Kämpfe mich bei einer ganz lieben Finanzbeamtin von unserem Finanzamt durch dieses Thema und kann Ihr jetzt das von Euch genannte Formular präsentieren.

Eine Frage habe ich noch. Meine Mutter (Griechin mit Deutschen Pass und nur 80-90 Tage in GR) bekommt eine gigantische Rente von 370 Euro im Jahr. Julie meinte, ab 1 Euro ist man in GR Steuerpflichtig, die Rente wird auch in GR versteuert aber warum wird dann in der Steuererklärung ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt ?? Habe ich da irgendwas missverstanden ? Ich will doch nur die Grundsteuer für die Häuser und selbstverständlich auch die Autosteuer bezahlen aber für ein Einkommen was nicht existiert ?? Fliege in fünf Tagen nach GR und wäre dankbar für ein paar gute Tipps (Bevor ich es mit meinem Steuerberater und RA verscherze :blushing:

Melly

PS. Habe mir gerade das Formular angeschaut, es ist das gleiche, was ich schon der deutschen Finanzbeamtin gezeigt habe aber sie meinte, es wäre nicht das Richtige.... Werde morgen früh gleich nochmal zu ihr hin und zeige die Ausdrücke/Antworten von Euch, vielleicht hilft´s
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#9
Ich weiß jetzt, warum ich Euch alle so lieb habe :biggrin: Kämpfe mich bei einer ganz lieben Finanzbeamtin von unserem Finanzamt durch dieses Thema und kann Ihr jetzt das von Euch genannte Formular präsentieren.

Eine Frage habe ich noch. Meine Mutter (Griechin mit Deutschen Pass und nur 80-90 Tage in GR) bekommt eine gigantische Rente von 370 Euro im Jahr. Julie meinte, ab 1 Euro ist man in GR Steuerpflichtig, die Rente wird auch in GR versteuert aber warum wird dann in der Steuererklärung ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt ?? Habe ich da irgendwas missverstanden ? Ich will doch nur die Grundsteuer für die Häuser und selbstverständlich auch die Autosteuer bezahlen aber für ein Einkommen was nicht existiert ?? Fliege in fünf Tagen nach GR und wäre dankbar für ein paar gute Tipps (Bevor ich es mit meinem Steuerberater und RA verscherze :blushing:

Melly

PS. Habe mir gerade das Formular angeschaut, es ist das gleiche, was ich schon der deutschen Finanzbeamtin gezeigt habe aber sie meinte, es wäre nicht das Richtige.... Werde morgen früh gleich nochmal zu ihr hin und zeige die Ausdrücke/Antworten von Euch, vielleicht hilft´s
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#10
Hallo Melly,

das Formular ist schon richtig, das wird dir die Finanzbeamtin schon glauben müssen. Es ist zwar kein EU Formular aber eben das offizielle Formular aus entsprechender Quelle. Du kannst sie ja an www.steuerliches-info-center.de verweisen, die Quelle sollte ihr als legitim bekannt sein.

Das fiktive Einkommen deiner Großmutter erklärt sich dadurch, dass sie sich mit den 370 Euro unmöglich ein solches Auto und diese Häuser leisten kann, also wird fiktiv definiert, was sie verdienen müsste und das wird dann versteuert. Wenn sie noch andere Einnahmequellen hat (z.B. Rente in D), dann muss die auch deklariert werden, sonst ist ja nicht ersichtlich dass ihr Einkommen durchaus reicht um diesen "Wohlstand" zu haben.
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#10
Hallo Melly,

das Formular ist schon richtig, das wird dir die Finanzbeamtin schon glauben müssen. Es ist zwar kein EU Formular aber eben das offizielle Formular aus entsprechender Quelle. Du kannst sie ja an www.steuerliches-info-center.de verweisen, die Quelle sollte ihr als legitim bekannt sein.

Das fiktive Einkommen deiner Großmutter erklärt sich dadurch, dass sie sich mit den 370 Euro unmöglich ein solches Auto und diese Häuser leisten kann, also wird fiktiv definiert, was sie verdienen müsste und das wird dann versteuert. Wenn sie noch andere Einnahmequellen hat (z.B. Rente in D), dann muss die auch deklariert werden, sonst ist ja nicht ersichtlich dass ihr Einkommen durchaus reicht um diesen "Wohlstand" zu haben.
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#11
Hallo Carsten,

ich habe meiner Mutter :nowink: erst nicht glauben wollen. Aber genauso wie Du es schreibst verhält sich das in Griechenland. Da wir aber unsere Steuern in Deutschland zahlen (oder evtl. auch eine NV-Erklärung haben) sollte Griechenland mich/uns nicht doppelt bestrafen... Ich versuche unsere Finanzbeamtin zu überzeugen wie wichtig dieses Dokument für Deutsche mit griechischen Immobilien sein kann. Danke für die Unterstützung !!!

Bin gespannt, was uns griechischer Steuerberater macht ... Ihm ist doch bekannt, dass wir in Deutschland leben, warum berät er uns nicht und rechnet einfach uns als "Grieche" ab ? Gut, dass das Wort "Chaos" aus dem Gr. kommt, da ist die Übersetzung einfach :wub:
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#11
Hallo Carsten,

ich habe meiner Mutter :nowink: erst nicht glauben wollen. Aber genauso wie Du es schreibst verhält sich das in Griechenland. Da wir aber unsere Steuern in Deutschland zahlen (oder evtl. auch eine NV-Erklärung haben) sollte Griechenland mich/uns nicht doppelt bestrafen... Ich versuche unsere Finanzbeamtin zu überzeugen wie wichtig dieses Dokument für Deutsche mit griechischen Immobilien sein kann. Danke für die Unterstützung !!!

Bin gespannt, was uns griechischer Steuerberater macht ... Ihm ist doch bekannt, dass wir in Deutschland leben, warum berät er uns nicht und rechnet einfach uns als "Grieche" ab ? Gut, dass das Wort "Chaos" aus dem Gr. kommt, da ist die Übersetzung einfach :wub:
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#12
(17.07.2013, 14:53:41)melly11 schrieb: Ihm ist doch bekannt, dass wir in Deutschland leben, warum berät er uns nicht und rechnet einfach uns als "Grieche" ab?

Weil er - wie die meisten Buchhalter alias Steuerberater denen ich bisher begegnet bin - unfähig ist.

Das ärgerliche ist, dass du den Wechsel des Finanzamtes nicht rückwirkend machen kannst, du kannst also jetzt den Wechsel für 2013 machen damit du 2014 nicht wieder zu viel Steuern zahlst, aber für 2012 ist der Zug abgefahren.

Jetzt hilft nur noch ein Eintrag des bereits in D versteuerten Einkommens in der GR Erklärung in der Hoffnung, dass die dann kein fiktives Einkommen heranziehen. Allerdings kenn ich mich da nicht so gut aus ob bzw. wie das geht. Meines Wissens wird dann verglichen wie viel Steuern du in D bezahlt hast und falls es in GR mehr wären, dann bekämest du die Differenz in GR noch draufgebrummt.

Behaupte ich jetzt mal so, ohne Steuerberater zu sein :ph34r:
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#12
(17.07.2013, 14:53:41)melly11 schrieb: Ihm ist doch bekannt, dass wir in Deutschland leben, warum berät er uns nicht und rechnet einfach uns als "Grieche" ab?

Weil er - wie die meisten Buchhalter alias Steuerberater denen ich bisher begegnet bin - unfähig ist.

Das ärgerliche ist, dass du den Wechsel des Finanzamtes nicht rückwirkend machen kannst, du kannst also jetzt den Wechsel für 2013 machen damit du 2014 nicht wieder zu viel Steuern zahlst, aber für 2012 ist der Zug abgefahren.

Jetzt hilft nur noch ein Eintrag des bereits in D versteuerten Einkommens in der GR Erklärung in der Hoffnung, dass die dann kein fiktives Einkommen heranziehen. Allerdings kenn ich mich da nicht so gut aus ob bzw. wie das geht. Meines Wissens wird dann verglichen wie viel Steuern du in D bezahlt hast und falls es in GR mehr wären, dann bekämest du die Differenz in GR noch draufgebrummt.

Behaupte ich jetzt mal so, ohne Steuerberater zu sein :ph34r:
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#13
(17.07.2013, 15:43:19)Carsten schrieb: Jetzt hilft nur noch ein Eintrag des bereits in D versteuerten Einkommens in der GR Erklärung in der Hoffnung, dass die dann kein fiktives Einkommen heranziehen. Allerdings kenn ich mich da nicht so gut aus ob bzw. wie das geht. Meines Wissens wird dann verglichen wie viel Steuern du in D bezahlt hast und falls es in GR mehr wären, dann bekämest du die Differenz in GR noch draufgebrummt.

Behaupte ich jetzt mal so, ohne Steuerberater zu sein :ph34r:


Laut meinem Steuerberater ist das nur so, wenn man in Griechenland (z.B. durch Umzug) steuerpflichtig ist und daher kein E Formular aus Deutschland hat.
Aber wer glaubt schon einem griechischen Steuerberater :nowink:
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#13
(17.07.2013, 15:43:19)Carsten schrieb: Jetzt hilft nur noch ein Eintrag des bereits in D versteuerten Einkommens in der GR Erklärung in der Hoffnung, dass die dann kein fiktives Einkommen heranziehen. Allerdings kenn ich mich da nicht so gut aus ob bzw. wie das geht. Meines Wissens wird dann verglichen wie viel Steuern du in D bezahlt hast und falls es in GR mehr wären, dann bekämest du die Differenz in GR noch draufgebrummt.

Behaupte ich jetzt mal so, ohne Steuerberater zu sein :ph34r:


Laut meinem Steuerberater ist das nur so, wenn man in Griechenland (z.B. durch Umzug) steuerpflichtig ist und daher kein E Formular aus Deutschland hat.
Aber wer glaubt schon einem griechischen Steuerberater :nowink:
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#14
(17.07.2013, 15:43:19)Carsten schrieb: [quote='melly11' pid='42049' dateline='1374069221']
Allerdings kenn ich mich da nicht so gut aus ob bzw. wie das geht. Meines Wissens wird dann verglichen wie viel Steuern du in D bezahlt hast und falls es in GR mehr wären, dann bekämest du die Differenz in GR noch draufgebrummt.

Behaupte ich jetzt mal so, ohne Steuerberater zu sein :ph34r:

Hallo Carsten,

das kann nicht richtig sein. Ich bin zwar auch kein Steuerberater, aber Deutschland und Griechenland unterliegen einem Doppelbesteuerungabkommen, dass bedeutet, dass wenn z.B. in Deutschland die Steuern gezahlt wurden, dieses in Griechenland anerkannt wird. Es ist aber eine Pflicht, das deutsche Einkommen anzugeben, denn daraus wird der sogenannte Progressionsvorbehalt errechnet. Das bedeutet, wenn Du auch in Griechenland Steuern zahlst, wirst Du eventuell weniger erstattet bekommen. Es kann aber auch durchaus hilfreich sein, dann niemand kann ein fiktives Einkommen aufsetzen. Nachzahlen für das deutsche Einkommen ist aber ausgeschlossen (zumindest in meiner Gehaltsklasse, wie es bei Millionären und Milliardären ist weiß ich nicht). Ich hatte das jahrelang umgekehrt machen müssen, da ich in Griechenland steuerpflichtig war (bin) und in Deutschland ebenfalls.

Deiner Meinung, dass die griechischen Buchalter zumeist dämlich sind, kann ich mich nur anschließen. Ich habe auch so ein Exemplar hier sitzen. Nichts wissen, aber alles behaupten. Ist ja nicht sein Geld.

Liebe Grüße

Susi
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#14
(17.07.2013, 15:43:19)Carsten schrieb: [quote='melly11' pid='42049' dateline='1374069221']
Allerdings kenn ich mich da nicht so gut aus ob bzw. wie das geht. Meines Wissens wird dann verglichen wie viel Steuern du in D bezahlt hast und falls es in GR mehr wären, dann bekämest du die Differenz in GR noch draufgebrummt.

Behaupte ich jetzt mal so, ohne Steuerberater zu sein :ph34r:

Hallo Carsten,

das kann nicht richtig sein. Ich bin zwar auch kein Steuerberater, aber Deutschland und Griechenland unterliegen einem Doppelbesteuerungabkommen, dass bedeutet, dass wenn z.B. in Deutschland die Steuern gezahlt wurden, dieses in Griechenland anerkannt wird. Es ist aber eine Pflicht, das deutsche Einkommen anzugeben, denn daraus wird der sogenannte Progressionsvorbehalt errechnet. Das bedeutet, wenn Du auch in Griechenland Steuern zahlst, wirst Du eventuell weniger erstattet bekommen. Es kann aber auch durchaus hilfreich sein, dann niemand kann ein fiktives Einkommen aufsetzen. Nachzahlen für das deutsche Einkommen ist aber ausgeschlossen (zumindest in meiner Gehaltsklasse, wie es bei Millionären und Milliardären ist weiß ich nicht). Ich hatte das jahrelang umgekehrt machen müssen, da ich in Griechenland steuerpflichtig war (bin) und in Deutschland ebenfalls.

Deiner Meinung, dass die griechischen Buchalter zumeist dämlich sind, kann ich mich nur anschließen. Ich habe auch so ein Exemplar hier sitzen. Nichts wissen, aber alles behaupten. Ist ja nicht sein Geld.

Liebe Grüße

Susi
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#15
Ihr Lieben !!

Nach fast einer Stunde haben wir es auf dem Finanzamt dank Google-Übersetzer, Links und den Erfahrungswerten der Finanzbeamtin geschafft das Formular E230 zu bearbeiten. Die Kommentare waren hierzu recht lustig...

Hinzu haben wir vorsichtshalber auch noch ein Formular "1. Antrag auf Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung für Zwecke der Steuerentlastung gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen BRD und according to the Double Taxation Convention between Germany and Greece" ausgefüllt.

Befürchte unser Steuerberater wird überfordert sein aber ich werde seine Hand halten ;-)

Jura und Steuerrecht waren wesentliche Elemente meiner Ausbildung in Deutschland, bin gespannt was sich Griechenland noch einfallen lässt. Werde jetzt alles in den Koffer verstauen und meiner Mutter übergeben, bis spätestens 28.Juli 13 muss nun die Erklärung abgeben werden. Danach fängt der Urlaub an!!
Ganz liebe Grüße an Euch alle :-)

Melly
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#15
Ihr Lieben !!

Nach fast einer Stunde haben wir es auf dem Finanzamt dank Google-Übersetzer, Links und den Erfahrungswerten der Finanzbeamtin geschafft das Formular E230 zu bearbeiten. Die Kommentare waren hierzu recht lustig...

Hinzu haben wir vorsichtshalber auch noch ein Formular "1. Antrag auf Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung für Zwecke der Steuerentlastung gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen BRD und according to the Double Taxation Convention between Germany and Greece" ausgefüllt.

Befürchte unser Steuerberater wird überfordert sein aber ich werde seine Hand halten ;-)

Jura und Steuerrecht waren wesentliche Elemente meiner Ausbildung in Deutschland, bin gespannt was sich Griechenland noch einfallen lässt. Werde jetzt alles in den Koffer verstauen und meiner Mutter übergeben, bis spätestens 28.Juli 13 muss nun die Erklärung abgeben werden. Danach fängt der Urlaub an!!
Ganz liebe Grüße an Euch alle :-)

Melly
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#16
@Susi: Du hast schon recht, und so habe ich das auch gemeint. Es könnte aber in Ausnahmefällen sein, dass die in GR anfallende Steuer für das Einkommen höher wäre (ggf. weil eventuelle Freibeträge nicht greifen würden oder was weis ich was) und dann wäre die Differenz zu zahlen, aber auf Grund des Doppelbesteuerungabkommens ist das unwahrscheinlich.

Verheerend ist, wenn man es nicht einträgt, denn dann kommt es zur fiktiven Einkommensermittlung.

@Melly: Halt uns auf dem Laufenden, bin auch gespannt, was das FA in GR dazu sagt.
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#16
@Susi: Du hast schon recht, und so habe ich das auch gemeint. Es könnte aber in Ausnahmefällen sein, dass die in GR anfallende Steuer für das Einkommen höher wäre (ggf. weil eventuelle Freibeträge nicht greifen würden oder was weis ich was) und dann wäre die Differenz zu zahlen, aber auf Grund des Doppelbesteuerungabkommens ist das unwahrscheinlich.

Verheerend ist, wenn man es nicht einträgt, denn dann kommt es zur fiktiven Einkommensermittlung.

@Melly: Halt uns auf dem Laufenden, bin auch gespannt, was das FA in GR dazu sagt.
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#17
Hey Carsten,

musste Mama versprechen ganz lieb zu sein. Ich bin auch gespannt ...

Gruß Melly
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#17
Hey Carsten,

musste Mama versprechen ganz lieb zu sein. Ich bin auch gespannt ...

Gruß Melly
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#18
Hallo noch mal und vielen Dank an Euch alle!

Habe jetzt den Schrieb vom Finanzamt gekriegt, siehe da, nur eine Ansässigkeitsbescheinigung für 2013!
Habe das E230 ausgefüllt und persönlich im FA abgegeben, mit der Bitte um baldige Erledigung. Mal sehen ob die das bis Mittwoch schaffen, denn am Donnerstag bin ich weg......
Es könnt' alles so einfach sein............
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#18
Hallo noch mal und vielen Dank an Euch alle!

Habe jetzt den Schrieb vom Finanzamt gekriegt, siehe da, nur eine Ansässigkeitsbescheinigung für 2013!
Habe das E230 ausgefüllt und persönlich im FA abgegeben, mit der Bitte um baldige Erledigung. Mal sehen ob die das bis Mittwoch schaffen, denn am Donnerstag bin ich weg......
Es könnt' alles so einfach sein............
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#19
Gerade noch mal rechtzeitig! Jetzt hab ich alles und lass mich vom griechischen FA überraschen...
Es könnt' alles so einfach sein............
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#19
Gerade noch mal rechtzeitig! Jetzt hab ich alles und lass mich vom griechischen FA überraschen...
Es könnt' alles so einfach sein............
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#20
So, jetzt hab ich alles abgegeben, war heute beim Steuerberater und hatte den Eindruck, dass er meine E230 Erklärung gar nicht an das FA weiterreicht. Aber egal, Hauptsache rechtzeitig abgegeben ( wenigstens E1 ). Stromnummer musste ich übrigens auch angeben.....
Es könnt' alles so einfach sein............
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#20
So, jetzt hab ich alles abgegeben, war heute beim Steuerberater und hatte den Eindruck, dass er meine E230 Erklärung gar nicht an das FA weiterreicht. Aber egal, Hauptsache rechtzeitig abgegeben ( wenigstens E1 ). Stromnummer musste ich übrigens auch angeben.....
Es könnt' alles so einfach sein............
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#21
Hallo Rick,
die Steuerberater reichen nur die nötigsten Formulare weiter, E230 bleibt sie auch Rechnungen und andere Nachweise (z.B. von der Bank) beim Steuerberater, der sie für Nachfragen vom Finanzamt bereithalten muss. In wieweit kontrolliert wird, weiß ich nicht, das ist ja wieder mal was Neues.

Gruß aus Paros
Petra
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#21
Hallo Rick,
die Steuerberater reichen nur die nötigsten Formulare weiter, E230 bleibt sie auch Rechnungen und andere Nachweise (z.B. von der Bank) beim Steuerberater, der sie für Nachfragen vom Finanzamt bereithalten muss. In wieweit kontrolliert wird, weiß ich nicht, das ist ja wieder mal was Neues.

Gruß aus Paros
Petra
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#22
Der Urlaub ist zu Ende und nun bin ich wieder zu Hause.... Um es vorweg zu nehmen:

"Es gibt tatsächlich gut ausgebildete und mehrsprachige
Steuerberater in Griechenland !!"

Unsere Odyssee mit der Athener Steuerberaterin ist beendet. Als wir letztes Jahr unseren neuen St. Berater auf der Insel aufsuchten, hat dieser Schadensbegrenzung betrieben. Meine Aussage hier im Forum,
dass er doch wusste, dass wir aus Deutschland kommen, hat er sofort bearbeitet aber sie griff erst, wie Carsten das auch richtig beschrieb, erst für dieses Jahr! :blushing:

Meine ganzen Unterlagen u. a. das Formular E230 wollte er gar nicht haben, da unser Vertreter ein Rechtsanwalt ist und dies bestätigt hätte. (Jetzt hat es unser RA für die Akte, falls mal eine Überprüfung stattfinden sollte:biggrinSmile

Unsere Einkommensteuererklärung hätten wir bis zum 05.08 !! abgeben können.

Was sollte man beachten?

1. Das man "Katikos Exoterikou" ist
2. Divisen über eine griechische Bank einführt.
3. Sich von der Bank "EMVASMA" die Gelder die man aus Dt.
nach GR überwiesen hat (Vorsicht: Sender/Empfänger und
Einkommensteuerzahler müssen identisch sein) ausstellen
lässt. Einige Bankangestellte kennen das nicht, notfalls
Filialleiter dazu bitten !!
4. Einen fähigen Steuerberater der sich mit ausländischen
Recht auskennt ! aufsucht.

... Dann könnte es gut gehen :Super:

Unser Steuerberater hat uns auch gleich für das nächste Steuerjahr den Betrag genannt, den wir überweisen sollten.

Ja, dieses Jahr war es für Mama und mich wirklich erfreulich aber es kommen noch Zahlungen auf uns Hauseigentümer zu.

Harazi: Soll eine vorrübergehende Sondersteuer sein. Diese wurde
weiter verlängert und soll auch für das Jahr 2014 gelten. Diese
Steuer wird über den Strom eingenommen! Darum sind jetzt
alle hinter Eure Stromzähler-Nr. hinterher. In der Steuer-
Erklärung war auch eine eigene Spalte für die Zähler-Nr. und
welche Gebäude Strom haben oder nicht z. B.(Wohnraum ja,
Garage nein).

FAP : Steuer für unbewegliches Eigentum/Grundstück. Diese St.
soll rückwirkend auf die letzten drei Jahre gezahlt werden.
Für den Jahrgang 2010 gibt es einen Freibetrag von 400 Euro
die Jahrgänge 2011/2012 noch 200 Euro Freibetrag. Für
2013 ist noch nicht klar ob es noch einen Freibetrag gibt.
Spätestens im November 2013 sollen die Briefe verschickt sein

Das sind die Info´s die ich bis jetzt zusammengetragen habe.

Melly
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#22
Der Urlaub ist zu Ende und nun bin ich wieder zu Hause.... Um es vorweg zu nehmen:

"Es gibt tatsächlich gut ausgebildete und mehrsprachige
Steuerberater in Griechenland !!"

Unsere Odyssee mit der Athener Steuerberaterin ist beendet. Als wir letztes Jahr unseren neuen St. Berater auf der Insel aufsuchten, hat dieser Schadensbegrenzung betrieben. Meine Aussage hier im Forum,
dass er doch wusste, dass wir aus Deutschland kommen, hat er sofort bearbeitet aber sie griff erst, wie Carsten das auch richtig beschrieb, erst für dieses Jahr! :blushing:

Meine ganzen Unterlagen u. a. das Formular E230 wollte er gar nicht haben, da unser Vertreter ein Rechtsanwalt ist und dies bestätigt hätte. (Jetzt hat es unser RA für die Akte, falls mal eine Überprüfung stattfinden sollte:biggrinSmile

Unsere Einkommensteuererklärung hätten wir bis zum 05.08 !! abgeben können.

Was sollte man beachten?

1. Das man "Katikos Exoterikou" ist
2. Divisen über eine griechische Bank einführt.
3. Sich von der Bank "EMVASMA" die Gelder die man aus Dt.
nach GR überwiesen hat (Vorsicht: Sender/Empfänger und
Einkommensteuerzahler müssen identisch sein) ausstellen
lässt. Einige Bankangestellte kennen das nicht, notfalls
Filialleiter dazu bitten !!
4. Einen fähigen Steuerberater der sich mit ausländischen
Recht auskennt ! aufsucht.

... Dann könnte es gut gehen :Super:

Unser Steuerberater hat uns auch gleich für das nächste Steuerjahr den Betrag genannt, den wir überweisen sollten.

Ja, dieses Jahr war es für Mama und mich wirklich erfreulich aber es kommen noch Zahlungen auf uns Hauseigentümer zu.

Harazi: Soll eine vorrübergehende Sondersteuer sein. Diese wurde
weiter verlängert und soll auch für das Jahr 2014 gelten. Diese
Steuer wird über den Strom eingenommen! Darum sind jetzt
alle hinter Eure Stromzähler-Nr. hinterher. In der Steuer-
Erklärung war auch eine eigene Spalte für die Zähler-Nr. und
welche Gebäude Strom haben oder nicht z. B.(Wohnraum ja,
Garage nein).

FAP : Steuer für unbewegliches Eigentum/Grundstück. Diese St.
soll rückwirkend auf die letzten drei Jahre gezahlt werden.
Für den Jahrgang 2010 gibt es einen Freibetrag von 400 Euro
die Jahrgänge 2011/2012 noch 200 Euro Freibetrag. Für
2013 ist noch nicht klar ob es noch einen Freibetrag gibt.
Spätestens im November 2013 sollen die Briefe verschickt sein

Das sind die Info´s die ich bis jetzt zusammengetragen habe.

Melly
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#23
Hallo Melly,

danke für den ausführlichen Bericht!
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#23
Hallo Melly,

danke für den ausführlichen Bericht!
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#24
Hallo Carsten,

danke für Deine und Eure Hilfe. Es hat vieles erleichtert. :biggrin:

Liebe Grüße Melly
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#24
Hallo Carsten,

danke für Deine und Eure Hilfe. Es hat vieles erleichtert. :biggrin:

Liebe Grüße Melly
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#25
melly, prima zusammenfassung, auch fuer nicht-steuer-kuenstler lesbar und verstaendlich.

gruesse - heinz -
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#25
melly, prima zusammenfassung, auch fuer nicht-steuer-kuenstler lesbar und verstaendlich.

gruesse - heinz -
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