Einkommenssteuer von Ausländer-Steuererklärung

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#42
@ barbarundi
D'accord.

@ doxo
Ich habe das griechisch-englischsprachige Formular benutzt, das sowohl von greece22 als auch von Fischermann in diesen Thread eingestellt worden ist.

Wer sich mit den griechischsprachigen Erläuterungen von Ernst&Young beschäftigen konnte, sollte verstanden haben, dass es sich bei den beiden neuen Runderlassen 1142/2012 und 1145/2012 um Klarstellungen des Steuergesetzes 3943/2011 aus dem Vorjahr handelt, das bei allen Betroffenen für heftige Verwirrungen gesorgt hat und mit dem die griechische Regierung gegen ihre eigenen Doppelbesteuerungsabkommen verstoßen hat. Es spricht für sich, dass es ein Jahr gedauert hat, bis die griechische Regierung die von ihr selbst erzeugte Rechtsunsicherheit weitgehend beseitigt hat und Präzisierungen hinsichtlich des steuerlichen Wohnsitzes vorgenommen hat, die nunmehr ausdrücklich Bezug auf vorhandene Doppelbesteuerungsabkommen nehmen. Danach habe ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland, muss eine entsprechende Bestätigung meines deutschen Finanzamtes gegenüber meinem griechischen Finanzamt erbringen - und gut is'! Und das jedes Jahr natürlich wieder neu. Dieses Vorgehen empfinde ich als einleuchtend und verhalte mich entsprechend.

Auch ich habe seit dem Hausbau ein griechisches Konto, habe es aber seit Abwicklung aller damit in Zusammenhang stehenden Zahlungen nicht mehr benutzt. Mit einer Ausnahme: Als mir mein damaliger Steuerberater 2011 sagte, ich müsste jetzt jährlich mindestens 3000 Euro darüber laufen lassen, um meinen Lebensunterhalt in Griechenland nachzuweisen, habe ich das zähneknirschend in 2011 auch gemacht - und in 2012 wieder sein lassen (wegen Doppelbesteuerungsabkommen und Freizügigkeitsbestimmungen in der EU). Und durfte dabei auch noch die gleiche Erfahrung machen wie Barbarundi, dass mir für die Überweisung saftige Gebühren in Rechnung gestellt wurden. (Auch da klingelts im Hinterkopf, dass es vor einigen Jahren eine EU-Bestimmung über den innergemeinschaftlichen Zahlungsverkehr gegeben hat, nach der das eigentlich nicht sein dürfte, aber das ist ein Nebengleis.)

Das Verlangen einiger Banken nach Vorlage einer Steuererklärung scheint mir wieder so ein Fall zu sein, wo die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut. Absoluter Schwachsinn auf unklarer Rechtsgrundlage. Von einigen habe ich gehört, dass sie nur ihre ΑΦΜ angeben mussten. Ich gehe davon aus, dass auch dieses Ansinnen keinen Bestand haben wird. Zumal, wenn die griechische Regierung nun auf die Idee verfällt, reiche EU-Rentner anzulocken, siehe auch hier:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale...68689.html

Ich nehme weiterhin das innereuropäische Freizügigkeitsrecht in Anspruch und trage mein Geld "in der Hosentasche" ins Land. Wasser- und Stromrechnungen (incl. Immo-Steuer) zahlt mein Empfangsbevollmächtigter, dem ich immer eine entsprechende Summe hinterlasse, beim Gemeindebüro. Ich wüsste nicht, dass ich damit gegen irgendein Gesetz verstoße. Jeder Bankverkehr ist für mich mit einem zeitlich und finanziell unangemessenen Mehraufwand verbunden, da ich dazu einen Tagesausflug machen oder Zwischenstopp bei An- oder Abreise auf der Nachbarinsel einlegen müsste, und das sehe ich gar nicht ein.

Liebe Grüße

Souzanaki
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#42
@ barbarundi
D'accord.

@ doxo
Ich habe das griechisch-englischsprachige Formular benutzt, das sowohl von greece22 als auch von Fischermann in diesen Thread eingestellt worden ist.

Wer sich mit den griechischsprachigen Erläuterungen von Ernst&Young beschäftigen konnte, sollte verstanden haben, dass es sich bei den beiden neuen Runderlassen 1142/2012 und 1145/2012 um Klarstellungen des Steuergesetzes 3943/2011 aus dem Vorjahr handelt, das bei allen Betroffenen für heftige Verwirrungen gesorgt hat und mit dem die griechische Regierung gegen ihre eigenen Doppelbesteuerungsabkommen verstoßen hat. Es spricht für sich, dass es ein Jahr gedauert hat, bis die griechische Regierung die von ihr selbst erzeugte Rechtsunsicherheit weitgehend beseitigt hat und Präzisierungen hinsichtlich des steuerlichen Wohnsitzes vorgenommen hat, die nunmehr ausdrücklich Bezug auf vorhandene Doppelbesteuerungsabkommen nehmen. Danach habe ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland, muss eine entsprechende Bestätigung meines deutschen Finanzamtes gegenüber meinem griechischen Finanzamt erbringen - und gut is'! Und das jedes Jahr natürlich wieder neu. Dieses Vorgehen empfinde ich als einleuchtend und verhalte mich entsprechend.

Auch ich habe seit dem Hausbau ein griechisches Konto, habe es aber seit Abwicklung aller damit in Zusammenhang stehenden Zahlungen nicht mehr benutzt. Mit einer Ausnahme: Als mir mein damaliger Steuerberater 2011 sagte, ich müsste jetzt jährlich mindestens 3000 Euro darüber laufen lassen, um meinen Lebensunterhalt in Griechenland nachzuweisen, habe ich das zähneknirschend in 2011 auch gemacht - und in 2012 wieder sein lassen (wegen Doppelbesteuerungsabkommen und Freizügigkeitsbestimmungen in der EU). Und durfte dabei auch noch die gleiche Erfahrung machen wie Barbarundi, dass mir für die Überweisung saftige Gebühren in Rechnung gestellt wurden. (Auch da klingelts im Hinterkopf, dass es vor einigen Jahren eine EU-Bestimmung über den innergemeinschaftlichen Zahlungsverkehr gegeben hat, nach der das eigentlich nicht sein dürfte, aber das ist ein Nebengleis.)

Das Verlangen einiger Banken nach Vorlage einer Steuererklärung scheint mir wieder so ein Fall zu sein, wo die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut. Absoluter Schwachsinn auf unklarer Rechtsgrundlage. Von einigen habe ich gehört, dass sie nur ihre ΑΦΜ angeben mussten. Ich gehe davon aus, dass auch dieses Ansinnen keinen Bestand haben wird. Zumal, wenn die griechische Regierung nun auf die Idee verfällt, reiche EU-Rentner anzulocken, siehe auch hier:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale...68689.html

Ich nehme weiterhin das innereuropäische Freizügigkeitsrecht in Anspruch und trage mein Geld "in der Hosentasche" ins Land. Wasser- und Stromrechnungen (incl. Immo-Steuer) zahlt mein Empfangsbevollmächtigter, dem ich immer eine entsprechende Summe hinterlasse, beim Gemeindebüro. Ich wüsste nicht, dass ich damit gegen irgendein Gesetz verstoße. Jeder Bankverkehr ist für mich mit einem zeitlich und finanziell unangemessenen Mehraufwand verbunden, da ich dazu einen Tagesausflug machen oder Zwischenstopp bei An- oder Abreise auf der Nachbarinsel einlegen müsste, und das sehe ich gar nicht ein.

Liebe Grüße

Souzanaki
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