Befreiung für Ausländer von dem Besteuerungssystem

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#1
Folgendes wird in der neuen GZ in Griechenland behandelt "Befreiung für Ausländer von dem Besteuerungssystem
der sogenannten Einkommensvermutung"

Können diejenigen mir sagen, welche den Artikel kennen, was das auf Klartext für die Immo Besitzer die kein Einkommen in Greece haben, bedeutet ?
Ich verstehe es so das keine Steuer Erklärung mehr notwendig ist...oder sehe ich das falsch?
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#1
Folgendes wird in der neuen GZ in Griechenland behandelt "Befreiung für Ausländer von dem Besteuerungssystem
der sogenannten Einkommensvermutung"

Können diejenigen mir sagen, welche den Artikel kennen, was das auf Klartext für die Immo Besitzer die kein Einkommen in Greece haben, bedeutet ?
Ich verstehe es so das keine Steuer Erklärung mehr notwendig ist...oder sehe ich das falsch?
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#2
Griechenland-Blog > Steuerausländer

Ergänzend sei zum wiederholten Mal ausdrücklich betont, dass gemäß den bisherigen Bestimmungen grundsätzlich unter anderem schon allein eine Zinsgutschrift von nur einem einzigen Cent (0,01 €) auf einem "bei einer rechtmäßig in Griechenland betriebenen Bank" geführten Konto ohne weiteres zur Anwendung der Bestimmungen bezüglich sogenannter - bedingt steuerpflichtiger - "Steuerausländer" mit einem "realen" Einkommen in Griechenland führt (wobei der "Gebietszugehörigkeitsstatus" ggf. explizit nachzuweisen ist ...)!

Im übrigen ist abgesehen von inzwischen ratifizierten und gegebenenfalls bezüglich der Einkommen des Jahres 2014 rückwirkend ab Anfang 2015 in Kraft gesetzten Bestimmungen unbekannt, was fortan (sprich ab 2016 bzw. für Einkommen des Jahres 2015) gelten wird. Wie etliche andere "Medien" beschränkt die GZ sich in üblicher Manier weitgehend darauf, häufig rein spekulative "Meldungen" nachzuplappern, ohne selbst investigative Recherchen anzustellen.

BTW: Die Immobiliendeklaration (E9) ist nicht alljährlich, sondern nur im Fall einer Änderung der (bereits deklarierten) Vermögensverhältnisse erneut abzugeben bzw. zu aktualisieren. Nachdem bis 2013 praktisch nach "Lust und Laune" alles Mögliche deklariert werden konnte (was jedoch auf keinen Fall einen Anspruch fundamentierte, sondern bestenfalls "indizierte"), sind nunmehr obligatorisch einschlägige Nachweise (notariell beurkundete Verträge, Testamente, Urteile usw.) zu benennen.
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#2
Griechenland-Blog > Steuerausländer

Ergänzend sei zum wiederholten Mal ausdrücklich betont, dass gemäß den bisherigen Bestimmungen grundsätzlich unter anderem schon allein eine Zinsgutschrift von nur einem einzigen Cent (0,01 €) auf einem "bei einer rechtmäßig in Griechenland betriebenen Bank" geführten Konto ohne weiteres zur Anwendung der Bestimmungen bezüglich sogenannter - bedingt steuerpflichtiger - "Steuerausländer" mit einem "realen" Einkommen in Griechenland führt (wobei der "Gebietszugehörigkeitsstatus" ggf. explizit nachzuweisen ist ...)!

Im übrigen ist abgesehen von inzwischen ratifizierten und gegebenenfalls bezüglich der Einkommen des Jahres 2014 rückwirkend ab Anfang 2015 in Kraft gesetzten Bestimmungen unbekannt, was fortan (sprich ab 2016 bzw. für Einkommen des Jahres 2015) gelten wird. Wie etliche andere "Medien" beschränkt die GZ sich in üblicher Manier weitgehend darauf, häufig rein spekulative "Meldungen" nachzuplappern, ohne selbst investigative Recherchen anzustellen.

BTW: Die Immobiliendeklaration (E9) ist nicht alljährlich, sondern nur im Fall einer Änderung der (bereits deklarierten) Vermögensverhältnisse erneut abzugeben bzw. zu aktualisieren. Nachdem bis 2013 praktisch nach "Lust und Laune" alles Mögliche deklariert werden konnte (was jedoch auf keinen Fall einen Anspruch fundamentierte, sondern bestenfalls "indizierte"), sind nunmehr obligatorisch einschlägige Nachweise (notariell beurkundete Verträge, Testamente, Urteile usw.) zu benennen.
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#3
[quote='Julie' pid='45822' dateline='1445030624']
Hallo zante

das hatten wir schon mal..........

http://www.gotohellas.gr/talk/showthread.php?tid=5342


Gruss Julie

Danke Julie, also hätte mein Beitrag besser dorthin gepasst, kann man meinigen dorthin verschieben?

LG von der Insel
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#3
[quote='Julie' pid='45822' dateline='1445030624']
Hallo zante

das hatten wir schon mal..........

http://www.gotohellas.gr/talk/showthread.php?tid=5342


Gruss Julie

Danke Julie, also hätte mein Beitrag besser dorthin gepasst, kann man meinigen dorthin verschieben?

LG von der Insel
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#4
Julie, danke dir!
Ich sehe es auch so, ich gehe einmal im Jahr (Okt) zu meinem STB zahle 50.- und alles andere sehe ich ja im Internet (derzeit nicht, ist wegen rep. geschlossen :-) ).
Eventuell bringe ich nächstes Jahr wieder eine Bestätigung vom Auslandsfinanzamt mit, kostet mir ja nichts und dann bin ich auch da auf der sicheren Seite.
Dieses Jahr hat er nichts davon gesagt, kann ja mal eine Kopie von meinem Pensionistenausweis machen :-)
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#4
Julie, danke dir!
Ich sehe es auch so, ich gehe einmal im Jahr (Okt) zu meinem STB zahle 50.- und alles andere sehe ich ja im Internet (derzeit nicht, ist wegen rep. geschlossen :-) ).
Eventuell bringe ich nächstes Jahr wieder eine Bestätigung vom Auslandsfinanzamt mit, kostet mir ja nichts und dann bin ich auch da auf der sicheren Seite.
Dieses Jahr hat er nichts davon gesagt, kann ja mal eine Kopie von meinem Pensionistenausweis machen :-)
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#5
Das System war am Freitagnachmittag wegen eines technischen Problems ausgefallen (läuft seitdem jedoch wieder), während speziell die Sektion "Personalisierte Informierung" über das gesamte Wochenende nicht erreichbar sein wird, weil die neuen Ratenzahlungsparameter implementiert werden müssen. Laufende Ratenzahlungsvereinbarungen sollten folglich in der kommenden Woche tunlichst daraufhin überprüft werden, ob und was sich ggf. bei Anzahl und Höhe der Raten geändert hat.
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#5
Das System war am Freitagnachmittag wegen eines technischen Problems ausgefallen (läuft seitdem jedoch wieder), während speziell die Sektion "Personalisierte Informierung" über das gesamte Wochenende nicht erreichbar sein wird, weil die neuen Ratenzahlungsparameter implementiert werden müssen. Laufende Ratenzahlungsvereinbarungen sollten folglich in der kommenden Woche tunlichst daraufhin überprüft werden, ob und was sich ggf. bei Anzahl und Höhe der Raten geändert hat.
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