02.10.2007, 16:22:15
jacques schrieb:Ich habe dazu noch eine Frage.Auch dazu gibt es ganz sicher Bestimmungen, die sich nachlesen lassen, um Problemen aus dem Wege zu gehen, bevor sie entstehen.
Was ist wenn der Verkaeufer z.B. ein Franzose ist und der Kaufpreis nach Frankreich ueberwiesen wird. Dann hat man ja auch kein rosa Papier. Akzeptiert das das gr. Finanzamt?
Warum? Ich habe mal geruechteweise gehoert, dass einer Schweizerin das zum Verhaengnis geworden ist, die auch Ekst. zahlen sollte
Franzose verkauft Besitz in Griechenland an Schweizerin, - Schweizerin überweist Kaufpreis nach Frankreich... Schweizerin wundert sich. Ach ja?? Wie dumm glauben die "Resteuropäer" eigentlich, sind die Griechen? (Wobei die Schweiz ja noch nichtmal EU ist).
Gruß, Justin