Fahrzeugpapiere

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#1
Ich hätte da mal eine Frage.
Wie sich vielleicht schon rumgesprochen hat, bin ich mit einem Bulgaren verheiratet. Wir leben zwar in München, haben aber auch noch ein Standbein in Sofia. Wenn wir auf unsere Insel (Thassos) fahren, nehmen wir immer unser in Bulgarien zugelassenes Auto. Jetzt haben mehrere bulgarische Medien berichtet, man müsse den Fahrzeugbrief mitführen, ansonsten drohe eine Strafe zwischen 1.300 und 9.000 Euro. Weiß jemand was darüber. Ist das tatsächlich so und betrifft das nur bulgarische Fahrzeuge oder alle ausländischen Kfz. Normalerweise nimmt ja niemand den Fahrzeugbrief mit, sondern nur den Schein.
Ist übrigens eine Super-Tourismus-Werbung, denn es gibt ja eine Menge Fahrzeuge, die auf Pump gekauft sind, weshalb der Fahrzeugbrief dann von der finanzierenden Bank einbehalten wird.
Was machen die dann?
Viele Grüße Barbarundi
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#1
Ich hätte da mal eine Frage.
Wie sich vielleicht schon rumgesprochen hat, bin ich mit einem Bulgaren verheiratet. Wir leben zwar in München, haben aber auch noch ein Standbein in Sofia. Wenn wir auf unsere Insel (Thassos) fahren, nehmen wir immer unser in Bulgarien zugelassenes Auto. Jetzt haben mehrere bulgarische Medien berichtet, man müsse den Fahrzeugbrief mitführen, ansonsten drohe eine Strafe zwischen 1.300 und 9.000 Euro. Weiß jemand was darüber. Ist das tatsächlich so und betrifft das nur bulgarische Fahrzeuge oder alle ausländischen Kfz. Normalerweise nimmt ja niemand den Fahrzeugbrief mit, sondern nur den Schein.
Ist übrigens eine Super-Tourismus-Werbung, denn es gibt ja eine Menge Fahrzeuge, die auf Pump gekauft sind, weshalb der Fahrzeugbrief dann von der finanzierenden Bank einbehalten wird.
Was machen die dann?
Viele Grüße Barbarundi
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#2
hallo, wir fahren mehrmals taeglich und mit mehreren autos uebere die BG/GR grenze(n) - und sind bis inkl heute abend nie nach dem 'grossen' fahrzeugbrief gefragt worden - das waere uebrigens auch gegen ganz konkrete EU-regeln. in diversen revolverblaettern (novjivot u ae) haben wir darueber auch gelesen, aber so wischi-waschi zusammengefaselt, dass man nicht wusste auf was sich das bezog.

haben vorgestern dazu schon mal einen grenzbeamten (GR) dazu befragt, der nur meinte, grundsaetzlich wuerden nur paesse/ausweise, aber keine autopapiere ueberprueft, und dann auch nur die kleine karte - von einer anderen regel wusste er nichts. ich glaube kaum dass die verkehrspolizei etwas anderes sagen wuerde.

wenn dem dann so waere, duerften sicher 80% aller fahrzeuge nicht fahren, keine leasingwagen, keine raten-zahlungs-wagen, keine leihwagen, keine firmenwagen.

was ab und zu, aber schon laengere zeit und meist auf parkplaetzen, am flughafen und vor supermaerkten, ueberprueft wird, ist ob ein im ausland, speziell in bulgarien, zugelassenes auto auch wirklich einem dort ansaessigen gehoert. dies dann nicht von polizei, sondern von zoll- und finanzministeriums-beamten. das sollte in deinem fall kein problem sein - denn gezielt gesucht wird sowohl nach griechen die mit fiktiven firmen im ausland arbeiten, oder griechen und/oder auslaendern die ihre im ausland zugelassenen autos jahrelang in GR stehen haben - das thema wurde hier schon detailiert diskutiert. dies wurde eine zeitlang recht rigoros durchgezogen.

gruesse - heinz -
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#2
hallo, wir fahren mehrmals taeglich und mit mehreren autos uebere die BG/GR grenze(n) - und sind bis inkl heute abend nie nach dem 'grossen' fahrzeugbrief gefragt worden - das waere uebrigens auch gegen ganz konkrete EU-regeln. in diversen revolverblaettern (novjivot u ae) haben wir darueber auch gelesen, aber so wischi-waschi zusammengefaselt, dass man nicht wusste auf was sich das bezog.

haben vorgestern dazu schon mal einen grenzbeamten (GR) dazu befragt, der nur meinte, grundsaetzlich wuerden nur paesse/ausweise, aber keine autopapiere ueberprueft, und dann auch nur die kleine karte - von einer anderen regel wusste er nichts. ich glaube kaum dass die verkehrspolizei etwas anderes sagen wuerde.

wenn dem dann so waere, duerften sicher 80% aller fahrzeuge nicht fahren, keine leasingwagen, keine raten-zahlungs-wagen, keine leihwagen, keine firmenwagen.

was ab und zu, aber schon laengere zeit und meist auf parkplaetzen, am flughafen und vor supermaerkten, ueberprueft wird, ist ob ein im ausland, speziell in bulgarien, zugelassenes auto auch wirklich einem dort ansaessigen gehoert. dies dann nicht von polizei, sondern von zoll- und finanzministeriums-beamten. das sollte in deinem fall kein problem sein - denn gezielt gesucht wird sowohl nach griechen die mit fiktiven firmen im ausland arbeiten, oder griechen und/oder auslaendern die ihre im ausland zugelassenen autos jahrelang in GR stehen haben - das thema wurde hier schon detailiert diskutiert. dies wurde eine zeitlang recht rigoros durchgezogen.

gruesse - heinz -
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