Mieteinnahmen durch Wohnungen

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#1
Hi, weiss nicht ob es nun hier rein passt. Grundsaetzlich geht es eigentlich um die Steuern hier wenn man als Privatperson 2 kleine Wohnungen hat und die weiter vermietet.

Hat jemand Erfahrung damit wie es steuermaessig ausschaut ob sich das rentiert? Habe gehoert das sich steuermaessig ziemlich viel zum negativen veraendert hat und es sehr teuer ist wenn man eine 2. Whg hat und sich kaum lohnt da der staat dann wohl sehr hohe Steuergelder abzieht.

Kennt sich jemand damit aus?

LG, chelisoni
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#1
Hi, weiss nicht ob es nun hier rein passt. Grundsaetzlich geht es eigentlich um die Steuern hier wenn man als Privatperson 2 kleine Wohnungen hat und die weiter vermietet.

Hat jemand Erfahrung damit wie es steuermaessig ausschaut ob sich das rentiert? Habe gehoert das sich steuermaessig ziemlich viel zum negativen veraendert hat und es sehr teuer ist wenn man eine 2. Whg hat und sich kaum lohnt da der staat dann wohl sehr hohe Steuergelder abzieht.

Kennt sich jemand damit aus?

LG, chelisoni
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#2
Willst Du an Urlauber wochen/tageweise vermieten oder mit normalem Mietvertrag? Für die Urlauber brauchst Du zusätzlich eine Lizenz und evtl. auch ein Gewerbe.
Das andere ist, glaub ich, nur beim Finanzamt anzumelden und wird normal versteuert. Also über 12.000,- € wird Steuer fällig. 10 % der Mieteinnahmen kannst Du ohne Quittungen absetzen und mit Quittungen mehr. Auch Abschreibung der Wohnung kann man ansetzen.
Aber sprich mit Deinem Steuerberater. Es muß monatlich auch noch eine Mietsteuer von ca. 3,6 % an das Finanzamt abgeführt werden. Die kommt auf die Miete drauf.

Wie das alles mit den sonstigen Einnamen aussieht und wieviel Steuer insgesamt anfällt und ob es sich rechnet kann Dir nur Dein Steuerberater sagen. Wenn dann noch der Wohnsitz in D ist und die Wohnung in GR wird's wohl kompliziert und auch teuer, wenn die Einnahmen gering sind. Grundsteueren sind dabei nicht berücksichtigt.
Aber ich bin kein Steuerberater... :-)
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#2
Willst Du an Urlauber wochen/tageweise vermieten oder mit normalem Mietvertrag? Für die Urlauber brauchst Du zusätzlich eine Lizenz und evtl. auch ein Gewerbe.
Das andere ist, glaub ich, nur beim Finanzamt anzumelden und wird normal versteuert. Also über 12.000,- € wird Steuer fällig. 10 % der Mieteinnahmen kannst Du ohne Quittungen absetzen und mit Quittungen mehr. Auch Abschreibung der Wohnung kann man ansetzen.
Aber sprich mit Deinem Steuerberater. Es muß monatlich auch noch eine Mietsteuer von ca. 3,6 % an das Finanzamt abgeführt werden. Die kommt auf die Miete drauf.

Wie das alles mit den sonstigen Einnamen aussieht und wieviel Steuer insgesamt anfällt und ob es sich rechnet kann Dir nur Dein Steuerberater sagen. Wenn dann noch der Wohnsitz in D ist und die Wohnung in GR wird's wohl kompliziert und auch teuer, wenn die Einnahmen gering sind. Grundsteueren sind dabei nicht berücksichtigt.
Aber ich bin kein Steuerberater... :-)
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#3
BerndMuc schrieb:Willst Du an Urlauber wochen/tageweise vermieten oder mit normalem Mietvertrag? Für die Urlauber brauchst Du zusätzlich eine Lizenz und evtl. auch ein Gewerbe.
Das andere ist, glaub ich, nur beim Finanzamt anzumelden und wird normal versteuert. Also über 12.000,- € wird Steuer fällig. 10 % der Mieteinnahmen kannst Du ohne Quittungen absetzen und mit Quittungen mehr. Auch Abschreibung der Wohnung kann man ansetzen.
Aber sprich mit Deinem Steuerberater. Es muß monatlich auch noch eine Mietsteuer von ca. 3,6 % an das Finanzamt abgeführt werden. Die kommt auf die Miete drauf.

Wie das alles mit den sonstigen Einnamen aussieht und wieviel Steuer insgesamt anfällt und ob es sich rechnet kann Dir nur Dein Steuerberater sagen. Wenn dann noch der Wohnsitz in D ist und die Wohnung in GR wird's wohl kompliziert und auch teuer, wenn die Einnahmen gering sind. Grundsteueren sind dabei nicht berücksichtigt.
Aber ich bin kein Steuerberater... :-)
...es gibt auch die Möglichkeit einen Pauschalbetrag zu leisten, unabhängig von den Mieteinnahmen.

Michael
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#3
BerndMuc schrieb:Willst Du an Urlauber wochen/tageweise vermieten oder mit normalem Mietvertrag? Für die Urlauber brauchst Du zusätzlich eine Lizenz und evtl. auch ein Gewerbe.
Das andere ist, glaub ich, nur beim Finanzamt anzumelden und wird normal versteuert. Also über 12.000,- € wird Steuer fällig. 10 % der Mieteinnahmen kannst Du ohne Quittungen absetzen und mit Quittungen mehr. Auch Abschreibung der Wohnung kann man ansetzen.
Aber sprich mit Deinem Steuerberater. Es muß monatlich auch noch eine Mietsteuer von ca. 3,6 % an das Finanzamt abgeführt werden. Die kommt auf die Miete drauf.

Wie das alles mit den sonstigen Einnamen aussieht und wieviel Steuer insgesamt anfällt und ob es sich rechnet kann Dir nur Dein Steuerberater sagen. Wenn dann noch der Wohnsitz in D ist und die Wohnung in GR wird's wohl kompliziert und auch teuer, wenn die Einnahmen gering sind. Grundsteueren sind dabei nicht berücksichtigt.
Aber ich bin kein Steuerberater... :-)
...es gibt auch die Möglichkeit einen Pauschalbetrag zu leisten, unabhängig von den Mieteinnahmen.

Michael
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#4
Pauschalbetrag an (Einkommens-)Steuern? Weisst Du das zufällig genauer? Würde mich interessieren. Danke
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#4
Pauschalbetrag an (Einkommens-)Steuern? Weisst Du das zufällig genauer? Würde mich interessieren. Danke
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#5
BerndMuc schrieb:Pauschalbetrag an (Einkommens-)Steuern? Weisst Du das zufällig genauer? Würde mich interessieren. Danke
nicht Pauschalbetrag Einkommenssteuern, sondern bei der Vermietung gibt es die Möglichkeit, nicht die einzelnen Vermietungszeiten anzugeben, sondern es wird pauschal ein Zeitraum angegeben der bei der Steuererklärung angeben wird. Voraussetzung ist das die Immobilie einem ??? (Verein, Gesellschaft, ect.) eingetragen ist. Hier müssen bestimmte Voraussetzungen wie Feuer- Unfallschutz erfüllt sein.
Das hat mir letztes Jahr hier ein Deutscher der Immobilien vermittelt erzählt. Auch wäre der Steuersatz dann unter 5% vom Mietzins.
Vielleicht weiß Dein Steuerberater mehr.

Michael
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#5
BerndMuc schrieb:Pauschalbetrag an (Einkommens-)Steuern? Weisst Du das zufällig genauer? Würde mich interessieren. Danke
nicht Pauschalbetrag Einkommenssteuern, sondern bei der Vermietung gibt es die Möglichkeit, nicht die einzelnen Vermietungszeiten anzugeben, sondern es wird pauschal ein Zeitraum angegeben der bei der Steuererklärung angeben wird. Voraussetzung ist das die Immobilie einem ??? (Verein, Gesellschaft, ect.) eingetragen ist. Hier müssen bestimmte Voraussetzungen wie Feuer- Unfallschutz erfüllt sein.
Das hat mir letztes Jahr hier ein Deutscher der Immobilien vermittelt erzählt. Auch wäre der Steuersatz dann unter 5% vom Mietzins.
Vielleicht weiß Dein Steuerberater mehr.

Michael
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#6
Nee, an Touris wollten wir nicht vermieten, schon fest an Einheimische.

Mit dem Pauschalbetrag hab ich nicht so verstanden. Kannst du das nochmal erklaeren?

LG
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#6
Nee, an Touris wollten wir nicht vermieten, schon fest an Einheimische.

Mit dem Pauschalbetrag hab ich nicht so verstanden. Kannst du das nochmal erklaeren?

LG
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