kindergeld

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#1
Nochmal hallo!

ich hatte mal nach dem kindergeld im forum gesucht! sind aber alles sehr veraltete eintraege! hatte mich bei der deutschen familienkasse uebrigens erkundigt unter welchen bedingungen ich deutsches kindergeld beantragen koennte.
Hier mal die aktuelle Antwort:

für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 62 Abs. 1 Satz 1 EStG).
Für einen Wohnsitz reicht es nicht aus, dass Sie in Deutschland gemeldet sind. Vielmehr müssen Sie tatsächlich über eine Wohnung verfügen, die während Ihrer Abwesenheit nicht untervermietet ist und sie diese jederzeit nutzen können. Der zeitweilige Aufenthalt in der Wohnung eines Angehörigen oder Bekannten begründet ebenfalls keinen Wohnsitz in Deutschland.

Sofern Sie sich regelmäßig in Griechenland aufhalten und nur besuchsweise nach Deutschland reisen, würde kein Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Na gut hin oder her. wollte eigentlich auch wissen wie es mit den bezuegen aus griechenland ist. gibt es sowas wie kindergeld, geburtsgeld...irgendetwas in der art?
muss ich dafuer eigens versichert sein (bin ja "nur"ueber meinen mann mitversichert, tebe) und wenn es was gibt wie beantragt man das?

gruss und vielen dank
claudia
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#1
Nochmal hallo!

ich hatte mal nach dem kindergeld im forum gesucht! sind aber alles sehr veraltete eintraege! hatte mich bei der deutschen familienkasse uebrigens erkundigt unter welchen bedingungen ich deutsches kindergeld beantragen koennte.
Hier mal die aktuelle Antwort:

für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 62 Abs. 1 Satz 1 EStG).
Für einen Wohnsitz reicht es nicht aus, dass Sie in Deutschland gemeldet sind. Vielmehr müssen Sie tatsächlich über eine Wohnung verfügen, die während Ihrer Abwesenheit nicht untervermietet ist und sie diese jederzeit nutzen können. Der zeitweilige Aufenthalt in der Wohnung eines Angehörigen oder Bekannten begründet ebenfalls keinen Wohnsitz in Deutschland.

Sofern Sie sich regelmäßig in Griechenland aufhalten und nur besuchsweise nach Deutschland reisen, würde kein Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Na gut hin oder her. wollte eigentlich auch wissen wie es mit den bezuegen aus griechenland ist. gibt es sowas wie kindergeld, geburtsgeld...irgendetwas in der art?
muss ich dafuer eigens versichert sein (bin ja "nur"ueber meinen mann mitversichert, tebe) und wenn es was gibt wie beantragt man das?

gruss und vielen dank
claudia
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#2
Liebe Claudia,

das ist die Standardantwort der Kindergeldkasse, die aber in ganz vielen Fällen nicht zutreffend ist!
Man hat z.B. Anspruch auf Kindergeld in Deutschland, wenn man in Griechenland lebt, aber einen deutschen Arbeitgeber hat. Das ist im Tourismus nicht so selten.

Auch während des Erziehungsurlaubs gibt es einen Anspruch auf deutsches Kindergeld, sofern man eben noch einen dt. Arbeitgeber hat - auch wenn man im europäischen Ausland wohnt.

Zum griechischen Kindergeld: Das gibt es nur, wenn man IKA-versichert ist und jährlich über 50 Ensima klebt. Dann bekommt man, nachdem man mindestens ein Dutzend Papiere eingereicht hat, jedes Jahr aufs neue, bei zwei Kindern knapp 300 Euro im Jahr. Glaube, bei einem Kind ist es ca. 220, aber das weiß ich nicht genau.

Das ist also wirklich kein Vergleich zum Kindergeld in Deutschland.

Viele Grüße
Petra aus Paros
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#2
Liebe Claudia,

das ist die Standardantwort der Kindergeldkasse, die aber in ganz vielen Fällen nicht zutreffend ist!
Man hat z.B. Anspruch auf Kindergeld in Deutschland, wenn man in Griechenland lebt, aber einen deutschen Arbeitgeber hat. Das ist im Tourismus nicht so selten.

Auch während des Erziehungsurlaubs gibt es einen Anspruch auf deutsches Kindergeld, sofern man eben noch einen dt. Arbeitgeber hat - auch wenn man im europäischen Ausland wohnt.

Zum griechischen Kindergeld: Das gibt es nur, wenn man IKA-versichert ist und jährlich über 50 Ensima klebt. Dann bekommt man, nachdem man mindestens ein Dutzend Papiere eingereicht hat, jedes Jahr aufs neue, bei zwei Kindern knapp 300 Euro im Jahr. Glaube, bei einem Kind ist es ca. 220, aber das weiß ich nicht genau.

Das ist also wirklich kein Vergleich zum Kindergeld in Deutschland.

Viele Grüße
Petra aus Paros
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#3
Wir stellen uns zur Zeit die selbe Frage wegen Kindergeld und wir leben hier in GR und haben keinen deutschen Arbeitgeber und auch keinen Erst-, oderZweitwohnsitz in D.
Es soll aber die Möglichkeit geben das Kind bei den Großeltern in Deutschland mit Wohnsitz zu melden. Dann stellen die Großeltern den Kindergeldantrag. Selbst der tatsächliche Aufenthalt des Kindes in GR sollte keinen negative Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld haben.
Da ja die selben Regeln wie für die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht auch für den Anspruch auf Kindergeld gelten müßte mit dieser Variante Geld fließen. Die Großeltern müssen natürlich das Kindergeld bei ihrer Einkommensteuererklärung angeben, denn es steht unter dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Bei Rentnern sollte dies aber in den meisten Fällen nicht zu Steuerpflicht führen.

Wie gesagt, dies soll, aber muß nicht funktioniern. Wir sind demnächst aber in D und werden uns mal fachmännisch beraten lassen, ob es irgendwelche Probleme damit gibt. Wir würden dann gerne darüber berichten. Oder hat jemand mit dieser Variante bereits Erfahrung?
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#3
Wir stellen uns zur Zeit die selbe Frage wegen Kindergeld und wir leben hier in GR und haben keinen deutschen Arbeitgeber und auch keinen Erst-, oderZweitwohnsitz in D.
Es soll aber die Möglichkeit geben das Kind bei den Großeltern in Deutschland mit Wohnsitz zu melden. Dann stellen die Großeltern den Kindergeldantrag. Selbst der tatsächliche Aufenthalt des Kindes in GR sollte keinen negative Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld haben.
Da ja die selben Regeln wie für die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht auch für den Anspruch auf Kindergeld gelten müßte mit dieser Variante Geld fließen. Die Großeltern müssen natürlich das Kindergeld bei ihrer Einkommensteuererklärung angeben, denn es steht unter dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Bei Rentnern sollte dies aber in den meisten Fällen nicht zu Steuerpflicht führen.

Wie gesagt, dies soll, aber muß nicht funktioniern. Wir sind demnächst aber in D und werden uns mal fachmännisch beraten lassen, ob es irgendwelche Probleme damit gibt. Wir würden dann gerne darüber berichten. Oder hat jemand mit dieser Variante bereits Erfahrung?
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#4
Ja berichten ist sehr gut!

ich habe nur angst das bei deutscher gruendlichkeit irgendwann mal alles auffliegt und ich dann irgendwie 18 jahre kindergeld zurueckzahlen darf! bzw. spaet. bei der schulpflicht sollte es doch kritisch werden oder? und fragen die aemter nicht nach, warum ein neugeborenes bei den grosseltern in d lebt und nicht bei mutter und vater in gr?
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#4
Ja berichten ist sehr gut!

ich habe nur angst das bei deutscher gruendlichkeit irgendwann mal alles auffliegt und ich dann irgendwie 18 jahre kindergeld zurueckzahlen darf! bzw. spaet. bei der schulpflicht sollte es doch kritisch werden oder? und fragen die aemter nicht nach, warum ein neugeborenes bei den grosseltern in d lebt und nicht bei mutter und vater in gr?
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#5
BerndMuc schrieb:Wir stellen uns zur Zeit die selbe Frage wegen Kindergeld und wir leben hier in GR und haben keinen deutschen Arbeitgeber und auch keinen Erst-, oderZweitwohnsitz in D.
Es soll aber die Möglichkeit geben das Kind bei den Großeltern in Deutschland mit Wohnsitz zu melden. Dann stellen die Großeltern den Kindergeldantrag. Selbst der tatsächliche Aufenthalt des Kindes in GR sollte keinen negative Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld haben.
Da ja die selben Regeln wie für die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht auch für den Anspruch auf Kindergeld gelten müßte mit dieser Variante Geld fließen. Die Großeltern müssen natürlich das Kindergeld bei ihrer Einkommensteuererklärung angeben, denn es steht unter dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Bei Rentnern sollte dies aber in den meisten Fällen nicht zu Steuerpflicht führen.

Wie gesagt, dies soll, aber muß nicht funktioniern. Wir sind demnächst aber in D und werden uns mal fachmännisch beraten lassen, ob es irgendwelche Probleme damit gibt. Wir würden dann gerne darüber berichten. Oder hat jemand mit dieser Variante bereits Erfahrung?
Hallo, ich wäre sehr an genaueren Infos darüber interessiert. Wäre super wenn Du Dich da mal umhören könntest.

Gruß Sabine
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#5
BerndMuc schrieb:Wir stellen uns zur Zeit die selbe Frage wegen Kindergeld und wir leben hier in GR und haben keinen deutschen Arbeitgeber und auch keinen Erst-, oderZweitwohnsitz in D.
Es soll aber die Möglichkeit geben das Kind bei den Großeltern in Deutschland mit Wohnsitz zu melden. Dann stellen die Großeltern den Kindergeldantrag. Selbst der tatsächliche Aufenthalt des Kindes in GR sollte keinen negative Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld haben.
Da ja die selben Regeln wie für die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht auch für den Anspruch auf Kindergeld gelten müßte mit dieser Variante Geld fließen. Die Großeltern müssen natürlich das Kindergeld bei ihrer Einkommensteuererklärung angeben, denn es steht unter dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Bei Rentnern sollte dies aber in den meisten Fällen nicht zu Steuerpflicht führen.

Wie gesagt, dies soll, aber muß nicht funktioniern. Wir sind demnächst aber in D und werden uns mal fachmännisch beraten lassen, ob es irgendwelche Probleme damit gibt. Wir würden dann gerne darüber berichten. Oder hat jemand mit dieser Variante bereits Erfahrung?
Hallo, ich wäre sehr an genaueren Infos darüber interessiert. Wäre super wenn Du Dich da mal umhören könntest.

Gruß Sabine
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#6
Seid mir nicht böse, aber ich glaube, die Großeltern-Variante geht doch in Richtung Sozialbetrug, sofern die Kinder nicht tatsächlich dort hauptsächlich leben.
Auch das Deutsche Kontakt-und Informationszentrum warnt immer wieder davor, Kindergeld ohne Anspruch aus D zu beziehen, denn es gibt tatsächlich harte Kontrollen und außer der Rückzahlung gibt es ein deftiges Bußgeld.
Wer ohne Anspruch mit Proforma-Wohnsitz Kindergeld aus D bezieht sollte zumindest so klug sein und rechtzeitig vor der Einschulung die Kinder abmelden, dh. mindestens 1 Jahr vorher. Denn das ist der sichere Zeitpunkt, wo man erwischt wird, und dann wird auch rückverfolgt.

Viele Grüße
Petra aus Paros
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#6
Seid mir nicht böse, aber ich glaube, die Großeltern-Variante geht doch in Richtung Sozialbetrug, sofern die Kinder nicht tatsächlich dort hauptsächlich leben.
Auch das Deutsche Kontakt-und Informationszentrum warnt immer wieder davor, Kindergeld ohne Anspruch aus D zu beziehen, denn es gibt tatsächlich harte Kontrollen und außer der Rückzahlung gibt es ein deftiges Bußgeld.
Wer ohne Anspruch mit Proforma-Wohnsitz Kindergeld aus D bezieht sollte zumindest so klug sein und rechtzeitig vor der Einschulung die Kinder abmelden, dh. mindestens 1 Jahr vorher. Denn das ist der sichere Zeitpunkt, wo man erwischt wird, und dann wird auch rückverfolgt.

Viele Grüße
Petra aus Paros
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#7
Ich glaueb Carmen hatte mal einen Beitrag veröffentlicht wie man legal und offiziell KiGe aus D empfangen kann....finde den aber nicht mehr...

Bei den genannten Ideen denke ich auch das es spätestens mit Eintritt der Schulpflicht "auffliegt"
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#7
Ich glaueb Carmen hatte mal einen Beitrag veröffentlicht wie man legal und offiziell KiGe aus D empfangen kann....finde den aber nicht mehr...

Bei den genannten Ideen denke ich auch das es spätestens mit Eintritt der Schulpflicht "auffliegt"
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#8
Wie gesagt, ich hatte dies gehört und bin dabei es zu prüfen. Ich mache auch keine falsche Hoffnungen und will mir auch nicht Kindergeld erschleichen oder irgendjemand dazu anstiften.
Richtig ist, dass wenn man von der Firma aus D entsandt wird und/oder wenn man sich in Deutschland freiwillig unbeschränkt steuerpflichtig meldet (z.B. wenn man nur in D Einkünfte hat (z.B. Rente/Miete) und mit den deutschen Freibeträgen besser dasteht) dann kann man im EU-Ausland oder in Ländern mit denen Abkommen bestehen deutsches Kindergeld beziehen.
Das geht dann sogar wenn die Kinder bei den Großeltern in D angemeldet sind und im Ausland zur Ausbildung (Schule/Uni) sind und bei den dort lebenden Eltern wohnen. Klingt komisch, aber von solchen Fällen - mit offiziellen Segen der Kindergeldkasse - habe ich gelesen.
Man muß das aber gut begründen! Dies sollte z.B. bei Doppelstaatlern (z.B. D und GR) zu begründen sein. "Z.B. soll das Kind später in GR studieren. Es wohnt zwar offiziell bei der Oma, geht aber (mit amtlichem Segen) nicht in Deutschland zur Schule, sondern in GR. Dort leben die Eltern und das Kind ist dort für die Dauer der Ausbildung untergebracht. Dann besteht nach deutschem Recht der Wohnsitz des Kindes bei der Oma weiterhin und die Oma hat Anspruch auf Kindergeld!
Es ist nicht unmöglich, aber schwer. Es macht ja auch Sinn, dass nur diejenigen, die in Deutschland Steuern zahlen oder dies müßten, dann auch Anspruch auf Kindergeld hätten. Dies geht aber bei entsprechender Gestaltung auch bei Aufenthalt im Ausland.
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#8
Wie gesagt, ich hatte dies gehört und bin dabei es zu prüfen. Ich mache auch keine falsche Hoffnungen und will mir auch nicht Kindergeld erschleichen oder irgendjemand dazu anstiften.
Richtig ist, dass wenn man von der Firma aus D entsandt wird und/oder wenn man sich in Deutschland freiwillig unbeschränkt steuerpflichtig meldet (z.B. wenn man nur in D Einkünfte hat (z.B. Rente/Miete) und mit den deutschen Freibeträgen besser dasteht) dann kann man im EU-Ausland oder in Ländern mit denen Abkommen bestehen deutsches Kindergeld beziehen.
Das geht dann sogar wenn die Kinder bei den Großeltern in D angemeldet sind und im Ausland zur Ausbildung (Schule/Uni) sind und bei den dort lebenden Eltern wohnen. Klingt komisch, aber von solchen Fällen - mit offiziellen Segen der Kindergeldkasse - habe ich gelesen.
Man muß das aber gut begründen! Dies sollte z.B. bei Doppelstaatlern (z.B. D und GR) zu begründen sein. "Z.B. soll das Kind später in GR studieren. Es wohnt zwar offiziell bei der Oma, geht aber (mit amtlichem Segen) nicht in Deutschland zur Schule, sondern in GR. Dort leben die Eltern und das Kind ist dort für die Dauer der Ausbildung untergebracht. Dann besteht nach deutschem Recht der Wohnsitz des Kindes bei der Oma weiterhin und die Oma hat Anspruch auf Kindergeld!
Es ist nicht unmöglich, aber schwer. Es macht ja auch Sinn, dass nur diejenigen, die in Deutschland Steuern zahlen oder dies müßten, dann auch Anspruch auf Kindergeld hätten. Dies geht aber bei entsprechender Gestaltung auch bei Aufenthalt im Ausland.
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#9
Petzy schrieb:Liebe Claudia,

das ist die Standardantwort der Kindergeldkasse, die aber in ganz vielen Fällen nicht zutreffend ist!
Man hat z.B. Anspruch auf Kindergeld in Deutschland, wenn man in Griechenland lebt, aber einen deutschen Arbeitgeber hat. Das ist im Tourismus nicht so selten.

Auch während des Erziehungsurlaubs gibt es einen Anspruch auf deutsches Kindergeld, sofern man eben noch einen dt. Arbeitgeber hat - auch wenn man im europäischen Ausland wohnt.

Zum griechischen Kindergeld: Das gibt es nur, wenn man IKA-versichert ist und jährlich über 50 Ensima klebt. Dann bekommt man, nachdem man mindestens ein Dutzend Papiere eingereicht hat, jedes Jahr aufs neue, bei zwei Kindern knapp 300 Euro im Jahr. Glaube, bei einem Kind ist es ca. 220, aber das weiß ich nicht genau.

Das ist also wirklich kein Vergleich zum Kindergeld in Deutschland.

Viele Grüße
Petra aus Paros
Ja, diese besagten EUR 300 im Jahr bekommt man vom OAED wenn der Arbeitgeber kein KG zahlt. Also entweder oder. Mein Cheffe hat mir Kindergeld gezahlt, ist ein prozentualer Satz, und bei mir waren's zum Schluss so um die EUR 46 im Monat.

Gruss
Esther
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#9
Petzy schrieb:Liebe Claudia,

das ist die Standardantwort der Kindergeldkasse, die aber in ganz vielen Fällen nicht zutreffend ist!
Man hat z.B. Anspruch auf Kindergeld in Deutschland, wenn man in Griechenland lebt, aber einen deutschen Arbeitgeber hat. Das ist im Tourismus nicht so selten.

Auch während des Erziehungsurlaubs gibt es einen Anspruch auf deutsches Kindergeld, sofern man eben noch einen dt. Arbeitgeber hat - auch wenn man im europäischen Ausland wohnt.

Zum griechischen Kindergeld: Das gibt es nur, wenn man IKA-versichert ist und jährlich über 50 Ensima klebt. Dann bekommt man, nachdem man mindestens ein Dutzend Papiere eingereicht hat, jedes Jahr aufs neue, bei zwei Kindern knapp 300 Euro im Jahr. Glaube, bei einem Kind ist es ca. 220, aber das weiß ich nicht genau.

Das ist also wirklich kein Vergleich zum Kindergeld in Deutschland.

Viele Grüße
Petra aus Paros
Ja, diese besagten EUR 300 im Jahr bekommt man vom OAED wenn der Arbeitgeber kein KG zahlt. Also entweder oder. Mein Cheffe hat mir Kindergeld gezahlt, ist ein prozentualer Satz, und bei mir waren's zum Schluss so um die EUR 46 im Monat.

Gruss
Esther
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#10
Das ist auf der Website der Arbeitsagentur zu lesen:

Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland
Wohnt der Elternteil nicht in Deutschland und hält er sich hier auch nicht gewöhnlich auf, bekommt er Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) nur, wenn er

nach § 1 Absatz 2 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
nach § 1 Absatz 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.
Ob die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 oder Absatz 3 EStG für die unbeschränkte Steuerpflicht vorliegen, entscheidet das Finanzamt. An dessen Feststellungen sind die Familienkassen grundsätzlich gebunden.

Wohnt der Elternteil nicht in Deutschland und ist er hier auch nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, kann Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bestehen. Nähere Informationen erteilt Ihnen Ihre Familienkassse.
Luxuriöse Ferienhäuser in Griechenland auf GreekLuxuryVillas.com
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#10
Das ist auf der Website der Arbeitsagentur zu lesen:

Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland
Wohnt der Elternteil nicht in Deutschland und hält er sich hier auch nicht gewöhnlich auf, bekommt er Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) nur, wenn er

nach § 1 Absatz 2 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
nach § 1 Absatz 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.
Ob die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 oder Absatz 3 EStG für die unbeschränkte Steuerpflicht vorliegen, entscheidet das Finanzamt. An dessen Feststellungen sind die Familienkassen grundsätzlich gebunden.

Wohnt der Elternteil nicht in Deutschland und ist er hier auch nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, kann Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bestehen. Nähere Informationen erteilt Ihnen Ihre Familienkassse.
Luxuriöse Ferienhäuser in Griechenland auf GreekLuxuryVillas.com
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#11
Bezüglich der steuerfreien Rentner in D wollte ich noch hinzufügen, dass diese bei ca. 3000 brutto im Monat bei einem Ehepaar liegt.
Dh. sobald die Rentner monatlich mehr als ca. 3000 € brutto monatlich an Einnahmen erhalten(aus Rente, Miete, Betriebsrente, Kindergeld, Nebenjob, Fonds.....), sie automatisch zur Abgabe der jährlichen Steuererklärung verpflichtet sind .
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#11
Bezüglich der steuerfreien Rentner in D wollte ich noch hinzufügen, dass diese bei ca. 3000 brutto im Monat bei einem Ehepaar liegt.
Dh. sobald die Rentner monatlich mehr als ca. 3000 € brutto monatlich an Einnahmen erhalten(aus Rente, Miete, Betriebsrente, Kindergeld, Nebenjob, Fonds.....), sie automatisch zur Abgabe der jährlichen Steuererklärung verpflichtet sind .
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