Erbschaft aus Deutschland, Wohnsitz Griechenland

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#1
Hallo zusammen,

in früheren Beiträgen bin ich nicht fündig geworden, daher meine Frage:

Wie wird eine Erbschaft aus D (Erblasser Wohnsitz in D) und Erbe mit Wohnsitz in GR behandelt?
Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen D und GR in Sachen Erbschaftssteuer. Dieses ist aus dem Jahre 1910 und immer noch gültig.
Es ist sehr kurz gehalten und wenn ich es richtig verstanden habe, dann kommt es auf die Staatsangehörigkeit und nicht auf den Wohnsitz an, wobei in dem DBA ausgegangen wird, dass jeweils ein Grieche in D lebt, bzw umgekehrt, aber nicht ein Deutscher in GR, der eine Erbschaft aus D erhält.

Hat jemand schon Erfahrung und kann mir sagen, wie in einem solchen Fall vorgegangen wird und welchen deutsch-griechischen Behördenmarathon man absolvieren muß?

Hier der Text des Abkommens! Putzig in altdeutscher Schrift geschrieben:
http://www.bundesfinanzministerium.de/la...onFile.pdf
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#1
Hallo zusammen,

in früheren Beiträgen bin ich nicht fündig geworden, daher meine Frage:

Wie wird eine Erbschaft aus D (Erblasser Wohnsitz in D) und Erbe mit Wohnsitz in GR behandelt?
Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen D und GR in Sachen Erbschaftssteuer. Dieses ist aus dem Jahre 1910 und immer noch gültig.
Es ist sehr kurz gehalten und wenn ich es richtig verstanden habe, dann kommt es auf die Staatsangehörigkeit und nicht auf den Wohnsitz an, wobei in dem DBA ausgegangen wird, dass jeweils ein Grieche in D lebt, bzw umgekehrt, aber nicht ein Deutscher in GR, der eine Erbschaft aus D erhält.

Hat jemand schon Erfahrung und kann mir sagen, wie in einem solchen Fall vorgegangen wird und welchen deutsch-griechischen Behördenmarathon man absolvieren muß?

Hier der Text des Abkommens! Putzig in altdeutscher Schrift geschrieben:
http://www.bundesfinanzministerium.de/la...onFile.pdf
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#2
Hallo,
bei einer Erbschaft richtet sich das anzuwendende Erbrecht / Erbstatut nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt. War der Erblasser mit Vermögen (auch) in Griechenland deutscher Staatsangehöriger so gilt also deutsches Erbrecht, war er griechischer Staatsangehöriger entsprechend griechisches Erbrecht. Die griechischen Gerichte haben dann bei einem deutschen Staatsangehörigen deutsches Erbrecht anzuwenden, die deutschen Gerichte griechisches Erbrecht bei einem griechischen Erblasser.
Das zitierte Doppelbesteuerungsabkommen (Übereinkommen zwischen Deutschland und Griechenland über die Besteuerung des beweglichen Nachlassvermögens vom 18. November / 1. Dezember 1910) umfasst nur Regelungen im Zusammenhang mit dem beweglichen Vermögen in steuerrechtlicher Hinsicht. Dieses Abkommen legt fest, dass die sich in Griechenland befindlichen beweglichen Sachen eines deutschen Staatsangehörigen nur dann der griechischen Erbschaftssteuer unterliegen, wenn Erblasser und Erbe ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Griechenland hatten.

Dies alles bedeutet also folgendes: Wenn zB in Griechenland Immobilienvermögen eines deutschen Erblassers existiert, dann ist in Griechenland deutsches Erbrecht anzuwenden. Erbschaftssteuern für die in Griechenland belegenen Immobilien wären in Griechenland zu zahlen. Für weitergehende Infos können Sie sich gerne an uns wenden.

Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft
www.rechtsanwalt.gr
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#2
Hallo,
bei einer Erbschaft richtet sich das anzuwendende Erbrecht / Erbstatut nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt. War der Erblasser mit Vermögen (auch) in Griechenland deutscher Staatsangehöriger so gilt also deutsches Erbrecht, war er griechischer Staatsangehöriger entsprechend griechisches Erbrecht. Die griechischen Gerichte haben dann bei einem deutschen Staatsangehörigen deutsches Erbrecht anzuwenden, die deutschen Gerichte griechisches Erbrecht bei einem griechischen Erblasser.
Das zitierte Doppelbesteuerungsabkommen (Übereinkommen zwischen Deutschland und Griechenland über die Besteuerung des beweglichen Nachlassvermögens vom 18. November / 1. Dezember 1910) umfasst nur Regelungen im Zusammenhang mit dem beweglichen Vermögen in steuerrechtlicher Hinsicht. Dieses Abkommen legt fest, dass die sich in Griechenland befindlichen beweglichen Sachen eines deutschen Staatsangehörigen nur dann der griechischen Erbschaftssteuer unterliegen, wenn Erblasser und Erbe ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Griechenland hatten.

Dies alles bedeutet also folgendes: Wenn zB in Griechenland Immobilienvermögen eines deutschen Erblassers existiert, dann ist in Griechenland deutsches Erbrecht anzuwenden. Erbschaftssteuern für die in Griechenland belegenen Immobilien wären in Griechenland zu zahlen. Für weitergehende Infos können Sie sich gerne an uns wenden.

Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft
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#3
Hallo und danke für die Antwort.
Anscheinend hab ich nicht eindeutig gefragt, denn das Erbrecht ist relativ klar. Der Erblasser war Deutscher und hatte in Deutschland seinen Wohnsitz und es gibt kein Vermögen in Griechenland (weder Geld, noch Immobilien). Auch eine deutsche Immobilie ist nicht dabei.

Lediglich mein Wohnsitz (als Deutscher) ist in GR und da stellt sich die Frage, wie die Erbschaftssteuer berechnet wird. Muß ich evtl. in D und/oder in GR Steuer zahlen? Oder trifft das Doppelbesteuerungsabkommen da irgendwelche Regelungen?

Falls eine Doppelbesteuerung in Frage kommen kann, gilt es irgendetwas zu beachten, denn manchmal fällt ein Freibetrag weg, wenn irgendein Auslandsbezug (aus Sicht der jeweiligen Steuerbehörden) vorliegt?
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#3
Hallo und danke für die Antwort.
Anscheinend hab ich nicht eindeutig gefragt, denn das Erbrecht ist relativ klar. Der Erblasser war Deutscher und hatte in Deutschland seinen Wohnsitz und es gibt kein Vermögen in Griechenland (weder Geld, noch Immobilien). Auch eine deutsche Immobilie ist nicht dabei.

Lediglich mein Wohnsitz (als Deutscher) ist in GR und da stellt sich die Frage, wie die Erbschaftssteuer berechnet wird. Muß ich evtl. in D und/oder in GR Steuer zahlen? Oder trifft das Doppelbesteuerungsabkommen da irgendwelche Regelungen?

Falls eine Doppelbesteuerung in Frage kommen kann, gilt es irgendetwas zu beachten, denn manchmal fällt ein Freibetrag weg, wenn irgendein Auslandsbezug (aus Sicht der jeweiligen Steuerbehörden) vorliegt?
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