Klinikaufenthalt im Ausland

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#1
Eine interessante Endscheidung der EU:
http://www.lawchannel.de/rechtsnews/deta...333&id=651
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#1
Eine interessante Endscheidung der EU:
http://www.lawchannel.de/rechtsnews/deta...333&id=651
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#2
Leider kam die Rückmeldung zum Link: nicht gefunden.

Was nun?

LH
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Was nun?

LH
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#3
Krank in der EU bald kein Problem mehr? Patienten sollen Ärzte frei wählen können
· Gesundheitsminister diskutieren einheitliche Regeln
· Mehr Rechtssicherheit in Gesundheitsvorsorge


EU-Bürger sollen künftig leichter in ein Krankenhaus oder zu einem Arzt in anderen Mitgliedstaaten gehen können. Dieses Ziel wollen die EU-Gesundheitsminister und die Europäische Kommission heute in Aachen diskutieren. Die deutsche Gesundheitsministerin Schmidt sagte, notwendig seien klare und einheitliche Regeln in der gesamten EU.
Es müsse beispielsweise festgelegt werden, wann sämtliche im Ausland anfallenden Kosten erstattet werden und wann nur die Kosten, die bei einer Behandlung im Heimatland angefallen wären. Dabei müsse man zwischen Notfällen und geplanten Behandlungen unterscheiden. Gesundheitsministerin Kdolsky vertritt Österreich bei dem Treffen.

EU-Gesundheitskommissar Kyprianou sagte, die Kommission werde bis Ende des Jahres Vorschläge machen. "Wir wollen Patienten und Ärzten für die Gesundheitsversorgung in anderen Mitgliedstaaten mehr Rechtssicherheit verschaffen." Das Vorhaben der EU-Kommission dürfte in der Ministerrunde aber auch auf Widerstand stoßen, da Gesundheitspolitik in der EU Sache der Mitgliedstaaten ist.

Schmidt betonte, in Notfällen könne sich bereits jeder Bürger überall auf Kassenkosten behandeln lassen. "Aber die Bedürfnisse der Menschen gehen darüber hinaus." Eine gute Gesundheitsversorgung könne für die Bürger ein "Mehrwert Europas" sein. Sie sprach sich etwa für Zentren für die Bekämpfung seltener und schwerer Erkrankungen aus. Nicht jedes EU-Land könne derartige Einrichtungen vorhalten.

Rückenwind bekamen die Befürworter der EU-weiten freien Arztwahl erneut durch einen Spruch des Europäischen Gerichtshofes. Die obersten EU-Richter urteilten, dass Krankenkassen sich nicht grundsätzlich weigern dürften, Kosten für die Behandlung in einer ausländischen Privatklinik zu erstatten.


Ich weis nicht ob dir das weiterhilft, ich ahtte den Link gespeichert.

Alles gute
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#3
Krank in der EU bald kein Problem mehr? Patienten sollen Ärzte frei wählen können
· Gesundheitsminister diskutieren einheitliche Regeln
· Mehr Rechtssicherheit in Gesundheitsvorsorge


EU-Bürger sollen künftig leichter in ein Krankenhaus oder zu einem Arzt in anderen Mitgliedstaaten gehen können. Dieses Ziel wollen die EU-Gesundheitsminister und die Europäische Kommission heute in Aachen diskutieren. Die deutsche Gesundheitsministerin Schmidt sagte, notwendig seien klare und einheitliche Regeln in der gesamten EU.
Es müsse beispielsweise festgelegt werden, wann sämtliche im Ausland anfallenden Kosten erstattet werden und wann nur die Kosten, die bei einer Behandlung im Heimatland angefallen wären. Dabei müsse man zwischen Notfällen und geplanten Behandlungen unterscheiden. Gesundheitsministerin Kdolsky vertritt Österreich bei dem Treffen.

EU-Gesundheitskommissar Kyprianou sagte, die Kommission werde bis Ende des Jahres Vorschläge machen. "Wir wollen Patienten und Ärzten für die Gesundheitsversorgung in anderen Mitgliedstaaten mehr Rechtssicherheit verschaffen." Das Vorhaben der EU-Kommission dürfte in der Ministerrunde aber auch auf Widerstand stoßen, da Gesundheitspolitik in der EU Sache der Mitgliedstaaten ist.

Schmidt betonte, in Notfällen könne sich bereits jeder Bürger überall auf Kassenkosten behandeln lassen. "Aber die Bedürfnisse der Menschen gehen darüber hinaus." Eine gute Gesundheitsversorgung könne für die Bürger ein "Mehrwert Europas" sein. Sie sprach sich etwa für Zentren für die Bekämpfung seltener und schwerer Erkrankungen aus. Nicht jedes EU-Land könne derartige Einrichtungen vorhalten.

Rückenwind bekamen die Befürworter der EU-weiten freien Arztwahl erneut durch einen Spruch des Europäischen Gerichtshofes. Die obersten EU-Richter urteilten, dass Krankenkassen sich nicht grundsätzlich weigern dürften, Kosten für die Behandlung in einer ausländischen Privatklinik zu erstatten.


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#4
Hallo Zante,

danke!!!
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#4
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