Aufenthaltsgenehmigung BITTE HELFEN

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#1
Hallo

Da wir im August in die Nähe von Athen (Lavrion) ziehen wollen habe ich noch so viele Fragen.

Unsere Lage: Wir sind 2 Erw. und 3 Kids wovon 1 schulpflichtig ist.

Da wir noch nicht verheiratet sind, mache ich mir Sorgen um meine Aufenthaltsgenehmigung. Bekomme ich in dieser Lage überhaupt eine und wenn ja wie?

Danke
Zitieren
#1
Hallo

Da wir im August in die Nähe von Athen (Lavrion) ziehen wollen habe ich noch so viele Fragen.

Unsere Lage: Wir sind 2 Erw. und 3 Kids wovon 1 schulpflichtig ist.

Da wir noch nicht verheiratet sind, mache ich mir Sorgen um meine Aufenthaltsgenehmigung. Bekomme ich in dieser Lage überhaupt eine und wenn ja wie?

Danke
Zitieren
#2
Wirklich kompetent kann ich mich dazu nicht äußern, aber: Du bist doch Deutsche, also EU-Angehörige. Dann bekommst Du in einem anderen EU-Land doch eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Du nicht kriminell bist und vor allem, wenn Du nachweisen kannst, dass Du Dich finanziell unterhalten kannst. Ich gehe mal davon aus, dass beides der Fall ist, also müßtest Du eigentlich keine Probleme haben.

Grüße,
Rainer
Zitieren
#2
Wirklich kompetent kann ich mich dazu nicht äußern, aber: Du bist doch Deutsche, also EU-Angehörige. Dann bekommst Du in einem anderen EU-Land doch eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Du nicht kriminell bist und vor allem, wenn Du nachweisen kannst, dass Du Dich finanziell unterhalten kannst. Ich gehe mal davon aus, dass beides der Fall ist, also müßtest Du eigentlich keine Probleme haben.

Grüße,
Rainer
Zitieren
#3
Diese Site sollte dir weiterhelfen !
http://www.athen.diplo.de/de/information...html</A&gt;
[Bild: 72.logo-kl.gif]
Zitieren
#3
Diese Site sollte dir weiterhelfen !
http://www.athen.diplo.de/de/information...html</A&gt;
[Bild: 72.logo-kl.gif]
Zitieren
#4
Hallo Sandra,

davon kann ich ein Lied singen, bin auch als unverheiratete Mutter hergekommen... die entscheidende Frage ist, ob der Vater mitkommt? Wenn ja: null problemo, wenn nein: bring einen ins griechische uebersetzen und von der griech. Botschaft in D abgestempelten Zettel mit, auf dem steht, dass der Vater nichts dagegen hat, daqss die kids in GR leben.

Und dann wieder: null problemo.

Gruss, Carmen
Zitieren
#4
Hallo Sandra,

davon kann ich ein Lied singen, bin auch als unverheiratete Mutter hergekommen... die entscheidende Frage ist, ob der Vater mitkommt? Wenn ja: null problemo, wenn nein: bring einen ins griechische uebersetzen und von der griech. Botschaft in D abgestempelten Zettel mit, auf dem steht, dass der Vater nichts dagegen hat, daqss die kids in GR leben.

Und dann wieder: null problemo.

Gruss, Carmen
Zitieren
#5
Hallo

Der Vater ist Grieche und natürlich geht er mit. Wie sieht dann eigentlich die Rechtslage aus?

Sandra
Zitieren
#5
Hallo

Der Vater ist Grieche und natürlich geht er mit. Wie sieht dann eigentlich die Rechtslage aus?

Sandra
Zitieren
#6
Sandra,

Deine Frage zur Rechtslage ist etwas allgemein gehalten. Worauf willst Du denn speziell hinaus? Hat der Vater denn in Deutschland die Vaterschaft anerkannt?
Falls Dich der gesamte Komplex inklusive erbrechtliche Angelegenheiten etc. interessiert, solltest Du Dich doch vielleicht mal mit einem Fachanwalt unterhalten. Die Deutsch-Griechische Juristenvereinigung (Hamburg und Athen), Links finden sich wohl hier im Forum in der Linkliste (bin zu müde zu schauen) kann Dir in Deutschland wie auch in Griechenland Adressen von Fachanwälten für Familienrecht mitteilen. Ich denke, eine Beratungsstunde ist auch finanzierbar und zahlt sich im Endeffekt wahrscheinlich mehr aus als unsere Einzel-Tipps hier im Forum.

Meines Wissens ist das griechische Familienrecht etwas anders strukturiert als das deutsche. Ich habe mich allerdings schon seit Jahren nicht mehr damit befasst, daher alles unter Vorbehalt!

Vielleicht findet sich ja noch der eine oder andere mit einem guten Tipp.

Gruss Inge
Zitieren
#6
Sandra,

Deine Frage zur Rechtslage ist etwas allgemein gehalten. Worauf willst Du denn speziell hinaus? Hat der Vater denn in Deutschland die Vaterschaft anerkannt?
Falls Dich der gesamte Komplex inklusive erbrechtliche Angelegenheiten etc. interessiert, solltest Du Dich doch vielleicht mal mit einem Fachanwalt unterhalten. Die Deutsch-Griechische Juristenvereinigung (Hamburg und Athen), Links finden sich wohl hier im Forum in der Linkliste (bin zu müde zu schauen) kann Dir in Deutschland wie auch in Griechenland Adressen von Fachanwälten für Familienrecht mitteilen. Ich denke, eine Beratungsstunde ist auch finanzierbar und zahlt sich im Endeffekt wahrscheinlich mehr aus als unsere Einzel-Tipps hier im Forum.

Meines Wissens ist das griechische Familienrecht etwas anders strukturiert als das deutsche. Ich habe mich allerdings schon seit Jahren nicht mehr damit befasst, daher alles unter Vorbehalt!

Vielleicht findet sich ja noch der eine oder andere mit einem guten Tipp.

Gruss Inge
Zitieren
#7
Hallo Sandra!

Unter diesem Link
http://www.forum-familienrecht.de/neu/da....pdf</A&gt;
findest Du eine Abhandlung zu "Deutsch-griechisches Familien- und Erbrecht in rechtsvergleichender Perspektive". Schau dort vor allem mal auf der 5. Seite unter 5. Kindschaftsrecht. Vielleicht beantwortet es ja schon die eine oder andere Frage.

Gruss Inge
Zitieren
#7
Hallo Sandra!

Unter diesem Link
http://www.forum-familienrecht.de/neu/da....pdf</A&gt;
findest Du eine Abhandlung zu "Deutsch-griechisches Familien- und Erbrecht in rechtsvergleichender Perspektive". Schau dort vor allem mal auf der 5. Seite unter 5. Kindschaftsrecht. Vielleicht beantwortet es ja schon die eine oder andere Frage.

Gruss Inge
Zitieren
#8
Sie will doch bloss eine Aufenthaltsgenehmigung. Und die kriegt sie in jedem Fall: in GR hat der Vater automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es ist nur eine Unterschrift noetig, dass der Vater mit dem Aufenthalt der Kinder in GR einverstanden ist. Ist er bei Antragstellung dabei, wird sein Einverstaendnis unterstellt Smile Bleibt er in D, muss sie den Zettel mitbringen. Nationalitaet ist vollkommen gleichgueltig.

Hat er die Vaterschaft nicht anerkannt, steht er nicht in der uebersetzt mitzubringenden Geburtsurkunde und dann gibt es auch niemanden, der zustimmen muss.

Alles ganz einfach.

Das Prob entsteht spaeter: wollen die Kinder ausreisen, muss er zustimmen....die Mutter kann nicht so einfach Kinder eines griech. Vaters aus Griechenland rausbringen, es sei denn, er ist dabei oder stimmt schriftlich zu.

Jajaja, so ist das...

Carmen
Zitieren
#8
Sie will doch bloss eine Aufenthaltsgenehmigung. Und die kriegt sie in jedem Fall: in GR hat der Vater automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es ist nur eine Unterschrift noetig, dass der Vater mit dem Aufenthalt der Kinder in GR einverstanden ist. Ist er bei Antragstellung dabei, wird sein Einverstaendnis unterstellt Smile Bleibt er in D, muss sie den Zettel mitbringen. Nationalitaet ist vollkommen gleichgueltig.

Hat er die Vaterschaft nicht anerkannt, steht er nicht in der uebersetzt mitzubringenden Geburtsurkunde und dann gibt es auch niemanden, der zustimmen muss.

Alles ganz einfach.

Das Prob entsteht spaeter: wollen die Kinder ausreisen, muss er zustimmen....die Mutter kann nicht so einfach Kinder eines griech. Vaters aus Griechenland rausbringen, es sei denn, er ist dabei oder stimmt schriftlich zu.

Jajaja, so ist das...

Carmen
Zitieren
#9
Hallo Carmen!
Die erste Frage war ja so gut wie schon beantwortet.
Der geschickte Link bzw. der Tipp mit der Beratung könnten aber auch ganz interessant und wichtig für die möglicherweise geplante Eheschliessung sein. Immerhin trägt Sandra für 3 Kinder Verantwortung.
Ich habe schon so einiges an Probs mitbekommen (gerade, wenn Kinder da sind).
Die Sache mit der Genehmigung des Vaters im Fall der Ausreise habe ich im Freundeskreis vor einigen Jahren auch hautnah mitbekommen (allerdings war das Paar geschieden). Aber da die Angelegenheit schon etwas Zeit zurückliegt, war ich mir nicht sicher, ob das heute auch noch zutrifft.
Lieber einen Tipp mehr geben als zuwenig, um möglicherweise viel Kummer zu ersparen.

Ich persönlich habe mich vor meiner Heirat ausgiebigst informiert, war allerdings auch im juristischen Bereich tätig und da ist man vielleicht einstellungsmässig etwas anders strukturiert.

Gruss Inge

Gruss Inge
Zitieren
#9
Hallo Carmen!
Die erste Frage war ja so gut wie schon beantwortet.
Der geschickte Link bzw. der Tipp mit der Beratung könnten aber auch ganz interessant und wichtig für die möglicherweise geplante Eheschliessung sein. Immerhin trägt Sandra für 3 Kinder Verantwortung.
Ich habe schon so einiges an Probs mitbekommen (gerade, wenn Kinder da sind).
Die Sache mit der Genehmigung des Vaters im Fall der Ausreise habe ich im Freundeskreis vor einigen Jahren auch hautnah mitbekommen (allerdings war das Paar geschieden). Aber da die Angelegenheit schon etwas Zeit zurückliegt, war ich mir nicht sicher, ob das heute auch noch zutrifft.
Lieber einen Tipp mehr geben als zuwenig, um möglicherweise viel Kummer zu ersparen.

Ich persönlich habe mich vor meiner Heirat ausgiebigst informiert, war allerdings auch im juristischen Bereich tätig und da ist man vielleicht einstellungsmässig etwas anders strukturiert.

Gruss Inge

Gruss Inge
Zitieren
#10
Hallo Carmen,
ist die Erlaubnis des Vaters bei der Ausreise wirklich so wichtig?
Als meine Kinder noch klein waren, war ich oft mit ihnen im Winter in Gr, damit sie mal in einen gr. Kindergarten gehen können und die Sprache besser lernen. Bei der Ausreise wurde ich dann gefragt, wo denn der Vater der Kinder sei, was ich mit einem freundlichen "was geht Sie das an?" beantwortet habe. Bei dieser Ausreise habe ich die deutschen Kinderausweise benutzt. Mittlerweile benutzen wir bei der Ein- und Ausreise meistens den Pass (wenn wir überhaupt noch einen zeigen müssen), der noch gültig ist und den ich am schnellsten erwische. Gefragt, wo den der Vater meiner Sprösslinge sei, wurde ich aber nie wieder.
Nur, als meine große Tochter ihre "Taftotita" beantragt hat, wurde ich übergangen. Mein Mann war schon wieder in D, und ich durfte (oder sollte) den Antrag nicht unterschreiben. Mein Schwiegervater hat dann unterschrieben.
Viele liebe Grüße aus Bayern
Angelika
Zitieren
#10
Hallo Carmen,
ist die Erlaubnis des Vaters bei der Ausreise wirklich so wichtig?
Als meine Kinder noch klein waren, war ich oft mit ihnen im Winter in Gr, damit sie mal in einen gr. Kindergarten gehen können und die Sprache besser lernen. Bei der Ausreise wurde ich dann gefragt, wo denn der Vater der Kinder sei, was ich mit einem freundlichen "was geht Sie das an?" beantwortet habe. Bei dieser Ausreise habe ich die deutschen Kinderausweise benutzt. Mittlerweile benutzen wir bei der Ein- und Ausreise meistens den Pass (wenn wir überhaupt noch einen zeigen müssen), der noch gültig ist und den ich am schnellsten erwische. Gefragt, wo den der Vater meiner Sprösslinge sei, wurde ich aber nie wieder.
Nur, als meine große Tochter ihre "Taftotita" beantragt hat, wurde ich übergangen. Mein Mann war schon wieder in D, und ich durfte (oder sollte) den Antrag nicht unterschreiben. Mein Schwiegervater hat dann unterschrieben.
Viele liebe Grüße aus Bayern
Angelika
Zitieren
#11
Carmen vor Ort ist sicher auf dem aktuellsten Stand.

Nur eine Bemerkung meinerseits dazu:
Im Streitfall (Trennung, Scheidung o.ä.) könnte die Sache wirklich ernst werden.
Der griechische Vater hat tatsächlich das Recht, den Kindern die Ausreise aus Griechenland zu verweigern. Er muss sich damit einverstanden erklären. Hältst Du Dich nicht daran, unabhängig davon, ob Du bei der Ausreise kontrolliert wirst oder nicht, machst Du Dich der Kindesentführung schuldig und musst mit Konsequenzen rechnen.

So sah es in den mir bekannten Fällen vor einiger Zeit aus.
Wie gesagt, Carmen wird Dich sicher auf dem neuesten Stand halten.

Gruss Inge
Zitieren
#11
Carmen vor Ort ist sicher auf dem aktuellsten Stand.

Nur eine Bemerkung meinerseits dazu:
Im Streitfall (Trennung, Scheidung o.ä.) könnte die Sache wirklich ernst werden.
Der griechische Vater hat tatsächlich das Recht, den Kindern die Ausreise aus Griechenland zu verweigern. Er muss sich damit einverstanden erklären. Hältst Du Dich nicht daran, unabhängig davon, ob Du bei der Ausreise kontrolliert wirst oder nicht, machst Du Dich der Kindesentführung schuldig und musst mit Konsequenzen rechnen.

So sah es in den mir bekannten Fällen vor einiger Zeit aus.
Wie gesagt, Carmen wird Dich sicher auf dem neuesten Stand halten.

Gruss Inge
Zitieren
#12
Den Streitfall gab es in meiner erweiterten griechischen Familie auch schon. Die englische Mutter nahm das gemeinsame Kind ohne Erlaubnis des griechischen Vaters und heimlich mit. Dank englischem Reisedokument ging das auch völlig problemlos. Allerdings hat der Vater dann die englische Polizei bemüht und die hat die Mutter schnurstracks zur Rückreise angehalten, wenn sie das Kind behalten wollte. Jetzt ist (griechisch) gerichtlich bestimmt, dass das Kind nur mit Erlaubnis des Vaters temporär ausreisen darf, sonst ist es in der Tag eine Entführung. Wäre in Deutschland wohl nicht anders.

Grüße,
Rainer
Zitieren
#12
Den Streitfall gab es in meiner erweiterten griechischen Familie auch schon. Die englische Mutter nahm das gemeinsame Kind ohne Erlaubnis des griechischen Vaters und heimlich mit. Dank englischem Reisedokument ging das auch völlig problemlos. Allerdings hat der Vater dann die englische Polizei bemüht und die hat die Mutter schnurstracks zur Rückreise angehalten, wenn sie das Kind behalten wollte. Jetzt ist (griechisch) gerichtlich bestimmt, dass das Kind nur mit Erlaubnis des Vaters temporär ausreisen darf, sonst ist es in der Tag eine Entführung. Wäre in Deutschland wohl nicht anders.

Grüße,
Rainer
Zitieren
#13
Hi,
ich will mich ja nicht trennen.
Unsere Kinder sind auch schon größer. Mir war das nur total neu. Ich bin all die Jahre ohne irgendwelche Probleme ein- und auch wieder ausgereist. Mich hat auch noch keiner nach einer Aufenthaltserlaubnis gefragt. Den Pass meiner mittleren Tochter habe ich z. B. ohne meinen Mann beantragt, nur mein Schwiegervater war dabei.
Ich bin da vielleicht ein bißchen naiv.
Trotzdem danke für eure Antworten!
Angelika
Zitieren
#13
Hi,
ich will mich ja nicht trennen.
Unsere Kinder sind auch schon größer. Mir war das nur total neu. Ich bin all die Jahre ohne irgendwelche Probleme ein- und auch wieder ausgereist. Mich hat auch noch keiner nach einer Aufenthaltserlaubnis gefragt. Den Pass meiner mittleren Tochter habe ich z. B. ohne meinen Mann beantragt, nur mein Schwiegervater war dabei.
Ich bin da vielleicht ein bißchen naiv.
Trotzdem danke für eure Antworten!
Angelika
Zitieren
#14
Rainer hat natürlich Recht. Auch in Deutschland wäre es in dem Fall nicht anders.
Daher kam von mir ja auch der Tipp, sich vor einer binationalen Ehe generell über die kleinen Unterschiede in den Rechtssystemen sachlich fachmännisch beraten zu lassen oder sich zu informieren. Alles andere stiftet vielleicht eher Verwirrung.

Gruss Inge
Zitieren
#14
Rainer hat natürlich Recht. Auch in Deutschland wäre es in dem Fall nicht anders.
Daher kam von mir ja auch der Tipp, sich vor einer binationalen Ehe generell über die kleinen Unterschiede in den Rechtssystemen sachlich fachmännisch beraten zu lassen oder sich zu informieren. Alles andere stiftet vielleicht eher Verwirrung.

Gruss Inge
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste