Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer

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#2
(17.12.2020, 07:11:35)Lothar schrieb: Es ist eine ungeheurliche Anmaßung seitens der Bundesrepublik Deutschland, namentlich des RKI, Gebiete als Risikogebiete zu brandmarken ...
Sorry RKI, Ihr seid unschuldig weil Ihr dafür nicht zuständig seid!

Zuständig ist laut RKI ein Konglomerat aus Bundesgesundheitsministerium, Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium. Die Kombination ist wohl durchdacht, dann kann man keinen "am Schlafittchen packen" weil jeder die Schuld auf den anderen schieben kann.

Aber wer Lust hat, kann ja hier der Bundesregierung in ihrer Gesamtheit mal die Meinung zu diesem Thema mitteilen.
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#2
(17.12.2020, 07:11:35)Lothar schrieb: Es ist eine ungeheurliche Anmaßung seitens der Bundesrepublik Deutschland, namentlich des RKI, Gebiete als Risikogebiete zu brandmarken ...
Sorry RKI, Ihr seid unschuldig weil Ihr dafür nicht zuständig seid!

Zuständig ist laut RKI ein Konglomerat aus Bundesgesundheitsministerium, Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium. Die Kombination ist wohl durchdacht, dann kann man keinen "am Schlafittchen packen" weil jeder die Schuld auf den anderen schieben kann.

Aber wer Lust hat, kann ja hier der Bundesregierung in ihrer Gesamtheit mal die Meinung zu diesem Thema mitteilen.
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RE: Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer - von Lothar - 17.12.2020, 08:02:21

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