Enfia E9 Immobiliensteuer

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#25
Nach der neuen Grundsteuerreform  wird die Grundsteuer (ENFIA) anders berechnet.
Mit den neuen Vorschriften erhalten 8 von 10 Immobilienbesitzern günstigere Bescheide.
Konkret wird für etwa 5 Millionen Eigenheimbesitzer die zu zahlende Steuer um mehr als 30 % gesenkt, fast 900.000 werden keine Änderung erfahren, während etwa 350.000 mehr Steuern zahlen werden als 2021.
Die größten Belastungen entstehen in diesem Jahr für rund 180.000 Immobilieneigentümer, die große Immobilien und Liegenschaften in Gebieten besitzen, bei denen die Verkehrswerte sprunghaft angestiegen sind oder sich erstmals dem System der Verkehrswertberechnung angeschlossen haben.
Die Rechnung mit den Änderungen in ENFIA sieht vor:
Neue Tarife: Skalen werden zusammengelegt und Tarife für Objekte in Gebieten mit einem Zonenpreis von 1.000 bis 2.500 Euro gesenkt.
Im Einzelnen lauten die Sätze des Steuertarifs für Gebäude wie folgt:
▪ Bei einem Zonenpreis von 1.051 bis 1.500 Euro beträgt die Gebäudesteuer 2,80 Euro pro qm. sie steigt heute auf 3,70.
▪ Bei einem Zonenpreis von 1.501 bis 2.500 Euro beträgt die Steuer 3,70 Euro pro qm. sie steigt heute auf 4,50 Euro pro qm.
▪ Bei einem Zonenpreis von 2.001 bis 2.500 Euro beträgt die Steuer 3,70 Euro pro qm. sie steigt heute auf 6 Euro pro qm.
Grundstücke: Bis zu 80 % der Grundsteuersätze werden gesenkt. Beispielsweise bei einem Grundstückswert von 75 bis 100 Euro pro qm. der Kurs sinkt auf 0,0375 statt 0,1850 Euro.
Zusätzliche Steuer: Die zusätzliche ENFIA für natürliche Personen wird abgeschafft und eine Steuer auf den Wert jeder Immobilie erhoben. Für den Fall, dass der objektive Wert des Grundstücks 400.000 Euro übersteigt, wird die Steuer, die nach dem Hauptsteuersatz entsteht, um bestimmte Sätze erhöht. Die Abschaffung der Zusatzsteuer für natürliche Personen mag das ENFIA-Konto für Tausende von Eigentümern mindern, aber viele werden die Höhe der Steuer in die Höhe schnellen sehen.
Für sehr große Vermögen werden nach Angaben der Finanzstabschefs „erschwerende“ Sätze aktiviert, die den Diskontsätzen entgegenwirken. Mit der Neuregelung gilt für Immobilien bis 100.000 Euro ein Rabatt von 30 % auf die sich aus der Skala ergebende Steuer, während für den Abschnitt von 100.000 bis 150.000 Euro ein auf 25 % begrenzter Rabatt gilt.
Je höher der Schätzwert der Immobilie steigt, desto niedriger die Diskontsätze. Bei einer bestimmten Menge an Immobilien werden die Sätze Null sein. Nach der Nullung beginnt jedoch der umgekehrte Kurs, dh die Rabatte werden in Gebühren für die großen Eigentümer umgewandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die ergänzende ENFIA für juristische Personen unverändert bleibt.
Rabatte und Befreiungen
Die erste Stufe des Rabatts bei ENFIA um 30 % wird erweitert und umfasst die Immobilie bis zu 100.000 Euro statt der bis heute gültigen 60.000 Euro, wobei die Begünstigten auf 733.000 geschätzt werden.
Außerdem wird der Rabatt für Objekte von 101.000 Euro bis 150.000 Euro von 20 % auf 25 % erhöht. Gleichzeitig werden die derzeit für sozial schwache Gruppen vorgesehenen Ermäßigungen von 50 % und 100 % in ENFIA beibehalten, und ihre Berechnung basiert auf den im Jahr 2020 erzielten und in den Steuererklärungen von 2021 angegebenen Einkommen.
Raten: Die anfallende Steuer für Steuerzahler kann in bis zu 10 gleichen Monatsraten gezahlt werden, wobei die erste bis Ende Mai und die letzte bis Ende Februar 2023 zu zahlen ist.
Die Abgabe der Erklärung ist ab diesem Jahr der 31. März, statt wie bisher der 31. Mai.
Quelle :Το ΒΗΜΑ
Zitieren
#25
Nach der neuen Grundsteuerreform  wird die Grundsteuer (ENFIA) anders berechnet.
Mit den neuen Vorschriften erhalten 8 von 10 Immobilienbesitzern günstigere Bescheide.
Konkret wird für etwa 5 Millionen Eigenheimbesitzer die zu zahlende Steuer um mehr als 30 % gesenkt, fast 900.000 werden keine Änderung erfahren, während etwa 350.000 mehr Steuern zahlen werden als 2021.
Die größten Belastungen entstehen in diesem Jahr für rund 180.000 Immobilieneigentümer, die große Immobilien und Liegenschaften in Gebieten besitzen, bei denen die Verkehrswerte sprunghaft angestiegen sind oder sich erstmals dem System der Verkehrswertberechnung angeschlossen haben.
Die Rechnung mit den Änderungen in ENFIA sieht vor:
Neue Tarife: Skalen werden zusammengelegt und Tarife für Objekte in Gebieten mit einem Zonenpreis von 1.000 bis 2.500 Euro gesenkt.
Im Einzelnen lauten die Sätze des Steuertarifs für Gebäude wie folgt:
▪ Bei einem Zonenpreis von 1.051 bis 1.500 Euro beträgt die Gebäudesteuer 2,80 Euro pro qm. sie steigt heute auf 3,70.
▪ Bei einem Zonenpreis von 1.501 bis 2.500 Euro beträgt die Steuer 3,70 Euro pro qm. sie steigt heute auf 4,50 Euro pro qm.
▪ Bei einem Zonenpreis von 2.001 bis 2.500 Euro beträgt die Steuer 3,70 Euro pro qm. sie steigt heute auf 6 Euro pro qm.
Grundstücke: Bis zu 80 % der Grundsteuersätze werden gesenkt. Beispielsweise bei einem Grundstückswert von 75 bis 100 Euro pro qm. der Kurs sinkt auf 0,0375 statt 0,1850 Euro.
Zusätzliche Steuer: Die zusätzliche ENFIA für natürliche Personen wird abgeschafft und eine Steuer auf den Wert jeder Immobilie erhoben. Für den Fall, dass der objektive Wert des Grundstücks 400.000 Euro übersteigt, wird die Steuer, die nach dem Hauptsteuersatz entsteht, um bestimmte Sätze erhöht. Die Abschaffung der Zusatzsteuer für natürliche Personen mag das ENFIA-Konto für Tausende von Eigentümern mindern, aber viele werden die Höhe der Steuer in die Höhe schnellen sehen.
Für sehr große Vermögen werden nach Angaben der Finanzstabschefs „erschwerende“ Sätze aktiviert, die den Diskontsätzen entgegenwirken. Mit der Neuregelung gilt für Immobilien bis 100.000 Euro ein Rabatt von 30 % auf die sich aus der Skala ergebende Steuer, während für den Abschnitt von 100.000 bis 150.000 Euro ein auf 25 % begrenzter Rabatt gilt.
Je höher der Schätzwert der Immobilie steigt, desto niedriger die Diskontsätze. Bei einer bestimmten Menge an Immobilien werden die Sätze Null sein. Nach der Nullung beginnt jedoch der umgekehrte Kurs, dh die Rabatte werden in Gebühren für die großen Eigentümer umgewandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die ergänzende ENFIA für juristische Personen unverändert bleibt.
Rabatte und Befreiungen
Die erste Stufe des Rabatts bei ENFIA um 30 % wird erweitert und umfasst die Immobilie bis zu 100.000 Euro statt der bis heute gültigen 60.000 Euro, wobei die Begünstigten auf 733.000 geschätzt werden.
Außerdem wird der Rabatt für Objekte von 101.000 Euro bis 150.000 Euro von 20 % auf 25 % erhöht. Gleichzeitig werden die derzeit für sozial schwache Gruppen vorgesehenen Ermäßigungen von 50 % und 100 % in ENFIA beibehalten, und ihre Berechnung basiert auf den im Jahr 2020 erzielten und in den Steuererklärungen von 2021 angegebenen Einkommen.
Raten: Die anfallende Steuer für Steuerzahler kann in bis zu 10 gleichen Monatsraten gezahlt werden, wobei die erste bis Ende Mai und die letzte bis Ende Februar 2023 zu zahlen ist.
Die Abgabe der Erklärung ist ab diesem Jahr der 31. März, statt wie bisher der 31. Mai.
Quelle :Το ΒΗΜΑ
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Enfia E9 Immobiliensteuer - von jasimi - 27.02.2020, 16:19:55
RE: Enfia E9 Immobiliensteuer - von pilion2 - 10.10.2021, 16:52:08
RE: Enfia E9 Immobiliensteuer - von rmc - 12.10.2021, 13:57:53
RE: Enfia E9 Immobiliensteuer - von pagondas - 14.11.2021, 12:11:59
RE: Enfia E9 Immobiliensteuer - von Pelops - 31.12.2021, 11:26:07
RE: Enfia E9 Immobiliensteuer - von Lothar - 05.03.2022, 00:45:14
RE: Enfia E9 Immobiliensteuer - von makedonas - 05.03.2022, 17:54:59
RE: Enfia E9 Immobiliensteuer - von Lothar - 06.03.2022, 00:06:09
RE: Enfia E9 Immobiliensteuer - von rmc - 07.03.2022, 13:23:18
RE: Enfia E9 Immobiliensteuer - von chelona - 11.03.2022, 10:56:52
RE: Enfia E9 Immobiliensteuer - von Rainer Krischke - 11.05.2022, 07:44:58
RE: Enfia E9 Immobiliensteuer - von pilion2 - 28.05.2023, 14:56:50

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste