Deutsch sprechender Stb in Athen?

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#4
(26.05.2014, 10:58:50)vardia schrieb: ... ich mache keine Steuererklärung mehr, erfülle hierfür alle Voraussetzungen ...
Offensichtlich wieder ein Fall, wo Hopfen und Malz verloren sind. Schon allein die Behauptung, "alle Voraussetzungen" zu erfüllen, "keine Steuererklärungen mehr zu machen", sollte selbst dem gutmütigsten Finanzbeamten die Zornesröte ins Gesicht treiben und wäre Grund genug, ein ganz "böses Fass aufzumachen" (Stichwort: Zwangsveranlagung als Steuerinländer): Grundsätzlich ist JEDER Eigentümer einer Immobilie zur Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung verpflichtet!
(11.11.2014, 17:58:21)vardia schrieb: ... es hat sich ja seitdem nichts geändert.
Mal abgesehen davon, dass die Verpflichtung bestand, die "von Amts wegen" aus den vorliegenden Daten generierte "elektronische" Version der Immobiliendeklaration E9 per TAXISnet aufzurufen und zu verifizieren, ist anzunehmen, dass die - zumal erst 2010 - in Papierform abgegebene Deklaration 1:1 übernommen wurde. Der Bescheid zur ENFIA wird also sehr wohl ergangen und per TAXISnet "zugestellt" worden sein. Da die beiden ersten Raten der ENFIA inzwischen fällig gestellt wurden, beginnen sich neben Verzugszinsen (0,73% / Monat) nun auch Säumniszuschläge zu kumulieren (siehe Steuerportal in Griechenland vorübergehend außer Betrieb).

PS: Aus gegebenem Anlass sei explizit auf die Möglichkeit zur "Regulierung" fälliger Steuerschulden gemäß den jüngst in Kraft getretenen Regelungen hingewiesen, die entsprechende TAXISnet-Anwendung soll ab morgen (13.11.2014) verfügbar sein.
Zitieren
#4
(26.05.2014, 10:58:50)vardia schrieb: ... ich mache keine Steuererklärung mehr, erfülle hierfür alle Voraussetzungen ...
Offensichtlich wieder ein Fall, wo Hopfen und Malz verloren sind. Schon allein die Behauptung, "alle Voraussetzungen" zu erfüllen, "keine Steuererklärungen mehr zu machen", sollte selbst dem gutmütigsten Finanzbeamten die Zornesröte ins Gesicht treiben und wäre Grund genug, ein ganz "böses Fass aufzumachen" (Stichwort: Zwangsveranlagung als Steuerinländer): Grundsätzlich ist JEDER Eigentümer einer Immobilie zur Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung verpflichtet!
(11.11.2014, 17:58:21)vardia schrieb: ... es hat sich ja seitdem nichts geändert.
Mal abgesehen davon, dass die Verpflichtung bestand, die "von Amts wegen" aus den vorliegenden Daten generierte "elektronische" Version der Immobiliendeklaration E9 per TAXISnet aufzurufen und zu verifizieren, ist anzunehmen, dass die - zumal erst 2010 - in Papierform abgegebene Deklaration 1:1 übernommen wurde. Der Bescheid zur ENFIA wird also sehr wohl ergangen und per TAXISnet "zugestellt" worden sein. Da die beiden ersten Raten der ENFIA inzwischen fällig gestellt wurden, beginnen sich neben Verzugszinsen (0,73% / Monat) nun auch Säumniszuschläge zu kumulieren (siehe Steuerportal in Griechenland vorübergehend außer Betrieb).

PS: Aus gegebenem Anlass sei explizit auf die Möglichkeit zur "Regulierung" fälliger Steuerschulden gemäß den jüngst in Kraft getretenen Regelungen hingewiesen, die entsprechende TAXISnet-Anwendung soll ab morgen (13.11.2014) verfügbar sein.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Deutsch sprechender Stb in Athen? - von vardia - 11.11.2014, 11:00:52

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste