Immobiliensteuer

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#18
Aus gegebenem Anlass sei daran erinnert, dass Ende Mai 2014 die Frist für die Abgabe bzw. Aktualisierung der diesjährigen "Immobiliendeklaration" (E9) ausläuft. Abgesehen von wenigen Ausnahmen ist die Erklärung grundsätzlich "elektronisch" einzureichen (> TAXISnet). Zur Aktualisierung der Erklärung sind in diesem Jahr auch alle Eigentümer verpflichtet, an deren (in der Vergangenheit deklarierten) Vermögenssituation sich zum Stichtag des 01/01/2014 zwar essentiell nichts geändert haben mag, zu deren Immobilien jedoch zwecks der Bemessung der neuen "Einheitlichen Immobilienbesitzsteuer" (ENFIA) ergänzende Angaben verlangt werden.
Im übrigen endet mit der in Rede stehenden Frist auch die "Ära" der jährlichen - also jeweils auf den 01/01 des laufenden Jahres bezogenen - Immobiliendeklarationen, da fortan die E9-Anwendung das ganze Jahr über "geöffnet" sein wird und alle Änderungen der Vermögenslage obligatorisch (sprich strafbewehrt ...) innerhalb von 30 Tagen zu deklarieren sind!
Last but not least ist erneut nahezulegen, ggf. E9 und E2 in "Einklang" zu bringen: die Rechenzentren der "Zentrale für Informationssysteme" (GGPS) des Finanzministeriums werden alltäglich rund um die Uhr zum "Glühen" gebracht um im Rahmen automatisierter Routinen "Unstimmigkeiten" ausfindig zu machen ... .
Zitieren
#18
Aus gegebenem Anlass sei daran erinnert, dass Ende Mai 2014 die Frist für die Abgabe bzw. Aktualisierung der diesjährigen "Immobiliendeklaration" (E9) ausläuft. Abgesehen von wenigen Ausnahmen ist die Erklärung grundsätzlich "elektronisch" einzureichen (> TAXISnet). Zur Aktualisierung der Erklärung sind in diesem Jahr auch alle Eigentümer verpflichtet, an deren (in der Vergangenheit deklarierten) Vermögenssituation sich zum Stichtag des 01/01/2014 zwar essentiell nichts geändert haben mag, zu deren Immobilien jedoch zwecks der Bemessung der neuen "Einheitlichen Immobilienbesitzsteuer" (ENFIA) ergänzende Angaben verlangt werden.
Im übrigen endet mit der in Rede stehenden Frist auch die "Ära" der jährlichen - also jeweils auf den 01/01 des laufenden Jahres bezogenen - Immobiliendeklarationen, da fortan die E9-Anwendung das ganze Jahr über "geöffnet" sein wird und alle Änderungen der Vermögenslage obligatorisch (sprich strafbewehrt ...) innerhalb von 30 Tagen zu deklarieren sind!
Last but not least ist erneut nahezulegen, ggf. E9 und E2 in "Einklang" zu bringen: die Rechenzentren der "Zentrale für Informationssysteme" (GGPS) des Finanzministeriums werden alltäglich rund um die Uhr zum "Glühen" gebracht um im Rahmen automatisierter Routinen "Unstimmigkeiten" ausfindig zu machen ... .
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Immobiliensteuer - von JoWu - 31.10.2013, 08:18:50

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste