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Normale Version: Immobiliensteuer
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http://www.griechenland-blog.gr/2013/10/...and/67226/

weiss einer ob auch Immobiliensteuer auf Kaninchenställe erhoben werden ??

Gruß
JoWu
Panagia mu! Demnächst vielleicht auch noch auf Hundehütten!?:nowink:
Julie Confusedmile:

Danke dir , Ja mehr wie abwarten können wir nicht , genau darum gehts
Ställe wo Hühner ...Kühe usw. drinn sind...weil der Stall und das Grundstück wo ich meine Kaninchen habe gehört uns nicht ...das Stand immer Leer das gehört eine ältere Frau die es mir zur nutzung Freundlicherweise überlassen hat .
Nun hat diese Frau Angst das sie darauf Steuer zahlen muß wegen der Kaninchenställe .....

Gruß
Josef

tenedos

Mach bloß keinen Streichelzoo mit deinen Kaninchen auf, dann bezahlst du auch noch Vergnügungssteuer.
Aber dann kannst du auch 2€ Eintritt nehmen. :Super:
ich teile, leider, julies furcht: man weiss wirklich nicht was da noch kommt.

hab einen bekannten mit einer recht kleinen (+/-20) ziegenherde, der sie je nach wetter/nachbarn/weide/lust und laune von einem mikrigen und baufaelligen stall in den anderen bewegt, sicher 5 mal im jahr an anderen stellen. ein nachbar hat ihn angeschwaerzt (glaubt er), und nun soll er fuer alle 5 staelle, auch die die nicht auf eigenen boden stehen, irgendwelche gebuehren bzw steuern zahlen. er weigert sich, aber wie weit er damit wohl kommt ... und wie lange?

gruesse - heinz -

tenedos

Anschwärzen hat in Griechenland Tradition: Stimmt, es gibt positiven und negativen Neid.

Wenn in Deutschland Jemand etwas hat, wird der Nachbar neidisch, strengt sich an, damit er etwas gleichwertiges oder Besseres bekommt.
Wenn in Griechenland Einer etwas hat und der Nachbar nicht, wird solange intrigiert und angeschissen, bis keiner mehr was hat.
mein nachbar hat mich letztens auf die hohen steuern/abgaben angesprochen und meinte die summe xy zahlen zu müssen
ich antwortete im das ich als ausländer das doppelte berappen müsste, er lächte zufrieden und lud mich zum kaffee ein...

manoli
(02.11.2013, 08:08:46)dermitderdickentanzt schrieb: [ -> ]Gibt es keinen GR Steuerberater der hin und wieder dem Forum sein höheres Wissen auf die eine oder andere Frage weitergeben kann?

Ich wäre ja schon froh über einen Steuerberater mit EINFACHEM Wissen. Wenn ich mich vorher im Internet informiere, weiß ich bei einem Gespräch ja mehr als mein Steuerberater Confusedad:
Also Julie dein Posting finde ich sehr gut und bin der gleichen Meinung .
Neider oder auch schlechte Menschen die gibt es wirklich Überall auf der Welt , wir halten das immer so . egal wo , wenn wir das merken halten wir uns von solchen Menschen fern und gut ist .

Zur Steuer , wirklich vorstellen kann ich mir das auch nicht das Hühnerställe , Ziegenställe , Kaninchenställe usw. besteuert werden .
bei Privater Nutzung , also Selbstversorger , anders wird es vielleicht bei Gewerblicher Nutzung aussehen .
aber wie Heinz sagt , hier ist alles möglich , also abwarten , sollte es dennoch kommen muß ich halt die Steuer für diesen Stall übernehmen
dafür kann ich es auch kostenlos Nutzen , aber für sehr sehr viele würde es tatsächlich den Exit bedeuten , gerade in den Ländlichen bereichen und auf den Dörfern ....wir kennen einige die wissen wirklich nicht mehr weiter ..sind Arbeitslos geworden und wissen nicht mehr wie sie die Hypothek an der Bank bezahlen sollen und die Steuer für das Haus was sie auf den Dorf vor 20 Jahren gebaut haben .......können sich aber gerade eben noch so über Wasser halten dank Ihrer Kinder ....
tja und einer von denen da bekomm ich Stroh und Heu und wollen kein Geld dafür haben weil es Familie ist ..aber ich machs denen gut wenn ich soweit bin das ich auch Kaninchen schlachten kann , sowas gibt es auch
wenn nun noch Steuer für den Hühnerstall und Kaninchenstall fällig werden ....dann gehts nicht mehr weiter .

Gruß
JoWu

tenedos

Julie, die gleiche Schulbank? NEIN. Aber 20 Jahre Griechenland haben mich vom Idealismus zum Realismus gezerrt.
Ich glaube in Griechenland und den Griechen nur noch das, was ich sehe.

bieber321

Es ist wie ich schon oft, auch gegenüber Griechen, gesagt habe: "Das Wort "Egoismus" hat nicht umsonst griechische Wurzeln."
Auf der anderen Seite sollte man auch bedenken wie lange wir Zeit hatten uns an eine, mal mehr mal weniger funktionierende Verwaltung zu gewöhnen.
Denn als bei uns die napoleonische Verwaltung eingeführt wurde (welche ja in Grundsätzen immer noch herrscht) wurde den griechischen Interlektuellen, teilweise im wahrsten Sinne des Wortes, der Kopf abgeschnitten.
Das erklärt, nach meiner Ansicht, manches Verhaltensmuster.
Der Staat war immer Feind und die Familie das einzig verlässliche im Leben.
Zu einer substantiellen Beantwortung der anfänglichen Frage hat bisher kein Post beigetragen. Maßgeblicher Ausgangspunkt wäre die Feststellung, ob das / ein Gebäude überhaupt irgendwo (sprich speziell in der Immobiliendeklaration E9 und / oder Aufstellung der Mieteinnahmen E2) auftaucht und wie es charakterisiert ist.

tenedos

Das stimmt.
Also, Kaninchenställe unterliegen nicht der Besteuerung. Sind die Kaninchenställe aber in einem anderen Gebäude untergebracht, unterliegt dieses Gebäude der Besteuerung, weil es im weitesten Sinne, Mieter hat. Da Kaninchen keine Mietverträge unterschreiben können, ist der Halter oder besser der Nutzniesser der Rechtspartner und somit steuerpflichtig.
Ist schon imposant, wie hier konstruktive Beiträge immer wieder bereits im Ansatz reflexartig abgewürgt werden!
Das Stimmt Julie :biggrin:

Vielleicht wollte ich auch nur ein lockeres Gespräch über das Thema , das es einfach Sauerei ist was die Regierung da vor hat .
Auf keinen Fall wollte ich eine Grundsatzdiskussion über Anschwärzerei , Jammerei usw.

Gestern war ich auf einer Hochzeit , hab da jemand kennen gelernt der hier seine Wohnung verkaufen mußte weil er die Steuern nicht mehr aufbringen konnte .....Ok das gibt es überall .....aber was er dafür bekommen hat ich war erschrocken ....nein mehr wie erschrocken ....und dann von Jammern zu reden finde ich auch nicht Ok .
wenn einen selbst sowas nicht betrifft , hat man immer gut reden .
danke JoWu, so wars auch gedacht - eine kombination von stammtischgespraech und durchaus handfesten und stichhaltigen informationen - alles andere macht zzt wenig sinn.

zu verkaeufen: ein englaender musst hier im norden sein haus verkaufen, notverkauf, tod in der familie zu hause, traurig genug. nun sind englaender dafuer bekannt, grundsaetzlich zu hoch eingekauft zu haben.

hatte das haus schon mal vor 5 jahren auf dem markt, fester kaeufer, schon eine anzahlung erhalten. damals ausgeschlagen, anzahlung plus gebuehren zurueckgezahlt.

jetzt, im juli/august, musste er verkaufen. kein gutes vorzeichen, miserable situation, aber dass er nur 26% von seinem preis von vor 5 jahren bekommt haette er selbst in einem albtraum nicht gedacht.

gruesse - heinz -

tenedos

Hallo Makedonas, warum sind es immer die Leute, die so etwas feststellen und posten, die aber selber auch nichts zum Thema zu sagen haben? Kaninchenställe in Verbindung zu E9 oder E2 zu bringen ist schon ganz großes Kino.
Aus gegebenem Anlass sei daran erinnert, dass Ende Mai 2014 die Frist für die Abgabe bzw. Aktualisierung der diesjährigen "Immobiliendeklaration" (E9) ausläuft. Abgesehen von wenigen Ausnahmen ist die Erklärung grundsätzlich "elektronisch" einzureichen (> TAXISnet). Zur Aktualisierung der Erklärung sind in diesem Jahr auch alle Eigentümer verpflichtet, an deren (in der Vergangenheit deklarierten) Vermögenssituation sich zum Stichtag des 01/01/2014 zwar essentiell nichts geändert haben mag, zu deren Immobilien jedoch zwecks der Bemessung der neuen "Einheitlichen Immobilienbesitzsteuer" (ENFIA) ergänzende Angaben verlangt werden.
Im übrigen endet mit der in Rede stehenden Frist auch die "Ära" der jährlichen - also jeweils auf den 01/01 des laufenden Jahres bezogenen - Immobiliendeklarationen, da fortan die E9-Anwendung das ganze Jahr über "geöffnet" sein wird und alle Änderungen der Vermögenslage obligatorisch (sprich strafbewehrt ...) innerhalb von 30 Tagen zu deklarieren sind!
Last but not least ist erneut nahezulegen, ggf. E9 und E2 in "Einklang" zu bringen: die Rechenzentren der "Zentrale für Informationssysteme" (GGPS) des Finanzministeriums werden alltäglich rund um die Uhr zum "Glühen" gebracht um im Rahmen automatisierter Routinen "Unstimmigkeiten" ausfindig zu machen ... .
Danke, Makedonas, in diesem Fall ganz ausdrücklich für deine thematische Strenge, denn hier ist die Diskussion ja wohl völlig aus dem Ruder gelaufen.

Also Erneuerung E9 bis Ende Mai? Verdammt nochmal, ich war gerade erst letzte Woche beim "Steuerberater"! Davon kein Wort!

Wie soll ich das denn jetzt wieder hinkriegen? Bin gerade damit beschäftigt, mir meinen eigenen Zugang zu TAXISnet zu schaffen. Können die sich nicht die notwendigen Daten im Zweifelsfall von der DEI beschaffen?
(12.05.2014, 00:04:35)Souzanaki schrieb: [ -> ]Können die sich nicht die notwendigen Daten im Zweifelsfall von der DEI beschaffen?
Nö, definitiv nicht, da sich die Datensätze der DEI ausschließlich auf "elektrifizierte" Immobilien beziehen und auf den von den jeweils zuständigen Gemeinden / Kommunen übermittelten Angaben basieren, die sich in vielen Fällen als alles andere als zuverlässig erwiesen haben. Grundsätzlich geht es um die Erfassung aller Immobilien, deren exakte Deklaration ggf. sogar zu einer Senkung der Steuerlast führen kann.
Und was ist, wenn die Angabe der Hausgröße auf den DEI-Rechnungen völlig korrekt ist, die im E9-Formular aber nicht?
Habe mir inzwischen im Taxisnet unser E9 mal etwas genauer angesehen. Danach ist unser Haus 12 qm kleiner, das Grundstück doppelt so groß wie in Wirklichkeit. Ein Abgleich mit Baugenehmigung und Bauunterlagen hat ergeben, dass die dortigen Angaben für Haus und Grundstück völlig korrekt sind und den Tatsachen entsprechen. Die falschen Angaben können nur entstanden sein, als der Bauingenieur, der sich um unseren Bauabschluss gekümmert hat, unsere Angelegenheiten an unseren "Steuerberater" übergeben hat.
Was nun? Eingreifen oder Anwendung des Drei-Affen-Prinzips? Hat jemand schon mal ein ähnliches Problem gehabt?
Ja, ja,

wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.

Möchte jemand meinen "Steuerberater" gegen den seinen tauschen? Habe ihm mittlerweile meine Zugangsdaten zum Taxisnet entwunden und dafür gesorgt, dass zumindest das E9 für 2014 korrekte Daten enthält. Jetzt muss ich ihm nur noch die Korrektur des E1 abringen.

Und? Was ist mit Nachmachen? Oder seid ihr alle im grünen Bereich?

Schöne Grüße
In Bezug auf die "Immobiliendeklaration" (E9) gilt:

b) Deklaration der tatsächlichen Situation der Immobilie. Deklaration also der tatsächlichen Quadratmeter der Haupt- und Hilfs- / Nebenräume, sogar auch wenn diese mit keinem der Gesetze der vorherigen Jahre in Ordnung gebracht oder reguliert worden sind. Diese Verpflichtung leitet sich aus dem Gesetz, das die neue Steuer etablierte ( N. 4223/2013 - ENFIA), und konkret aus Artikel 1 Paragraph 5 ab. (Nachzulesen unter Ε9 2014 : Προθεσμία εώς τις 30 Μαΐου)

Klartext: Unabhängig von der rechtlichen Situation (wie beispielsweise auch im Fall strittiger Eigentumsverhältnisse) ist der tatsächliche Inhaber ("νομέας") zur Deklaration (und Entrichtung der entsprechenden Immobiliensteuer) verpflichtet. Sollte sich später (z. B. auf Basis eines rechtkräftigen Urteils) ergeben, dass ein Dritter zur Abführung der Steuer verpflichtet gewesen wäre, besteht kein Anspruch auf Erstattung (was bedeutet, dass einschlägige Forderungen ggf. privatrechtlich einzuklagen sind).

Was die "Korrektur des E1" betrifft, sind hier fallweise die entsprechenden Flächen (> Eigennutzung) zu korrigieren, was sich jedoch nicht auf die im E9 deklarierte Vermögenslage auswirkt, sondern nur im Rahmen der aktuellen Veranlagung (> "τεκμήρια") berücksichtigt wird.
Die berüchtigten Einheitswerte für Immobilien: sind das die für die Berechnung der ENFIA im Taxisnet (E9) ausgewiesenen Werte in der Spalte "ΣΥΝΟΛΙΚΗ ΑΞΙΑ ΑΚΙΝΗΤΗΣ ΠΕΡΙΟΥΣΙΑΣ"? Und: wie kommen die zustande?

Es gibt Fälle, in denen sich diese Werte von einem Jahr auf das nächste (2010 auf 2011) fast verdreifacht haben (ohne dass sich an den Immobilien etwas geändert hätte).
(31.05.2016, 10:13:44)Julie schrieb: [ -> ]... im Grunde genommen haben wir ja in der Elektrizitaetsrechnung schon eine Bewertung (timii Zonis = τιμη ζωνης) die Du sicher kennst...

Ja. In der Stromrechnung ist der aktuelle Zonenpreis und der Altersfaktor (παλαιότητα) für die Immobilie ausgewiesen (für die Berechnung der ΤΑΠ). Es gibt auch eine Übersicht über alle Zonenpreise (Stand Januar 2016) im Land.

Eine Aufstellung der (sieben) Koeffizienten, durch deren Multiplikation die ΕΝΦΙΑ berechnet wird, findet sich auf der Webseite von KPAG.

Für die in diesem Jahr anstehenden ΕΝΦΙΑ-Bescheide war im Dezember 2015 eine Freigrenze für diejenigen Immobilien in Aussicht gestellt worden, deren Einheitswert unter 20.000 bzw. 30.000 EUR liegt.
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