Doppelte Staatsangehörigkeit, Heirat und Namensrecht

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#7
Meines Wissens kannst du in GR genauso den Namen deines zukünftigen Mannes annehmen wie in D auch. Auch welchen (Familien-)Namen die zukünftigen Kinder haben werden, kannst du entscheiden. Daher sollte es keine Probleme geben. Nur was für Dokumente du vorlegen musst, ist mir nicht bekannt, aber eine beglaubigte Heiratsurkunde sollte doch ausreichen, oder?

Wenn man Dokumente wie eine Heiratsurkunde amtlich beglaubigt übersetzen lässt, füllt man ein Formular aus. Dort gibt es ein Feld wo man die Schreibweise der (übersetzten) Namen vorgeben kann (in deinem Fall eben dann ...OY). Es könnte sein, dass es damit schon erledigt ist, aber frag bitte nach, nicht dass ich zum guten Schluss Schuld bin wenn dein zukünftiger Name dann doch falsch geschrieben wird oder meine Theorie nicht zutrifft. Sad
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#7
Meines Wissens kannst du in GR genauso den Namen deines zukünftigen Mannes annehmen wie in D auch. Auch welchen (Familien-)Namen die zukünftigen Kinder haben werden, kannst du entscheiden. Daher sollte es keine Probleme geben. Nur was für Dokumente du vorlegen musst, ist mir nicht bekannt, aber eine beglaubigte Heiratsurkunde sollte doch ausreichen, oder?

Wenn man Dokumente wie eine Heiratsurkunde amtlich beglaubigt übersetzen lässt, füllt man ein Formular aus. Dort gibt es ein Feld wo man die Schreibweise der (übersetzten) Namen vorgeben kann (in deinem Fall eben dann ...OY). Es könnte sein, dass es damit schon erledigt ist, aber frag bitte nach, nicht dass ich zum guten Schluss Schuld bin wenn dein zukünftiger Name dann doch falsch geschrieben wird oder meine Theorie nicht zutrifft. Sad
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