180 Tageregel gerecht ?

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#6
(28.04.2013, 18:33:34)greece22 schrieb: Soweit ich informiert bin, können Renten der BRD nicht in Griechenland besteuert werden, auch wenn man hier in GR ansässig ist. Ein Hinweis: (siehe Art. 12), http://www.steuerberater-griechenland.de...and-de.pdf hier ist zwar die Rede vom "Königreich Griechenland" (damals wurde das Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen) aber da es Gesetz ist, gilt es hoffentlich noch heute.
Da bist Du falsch informiert!

Auszug aus dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Griechenland:

#################################################
Artikel 12 Renten

(1) Ruhegehälter und Renten (außer Ruhegehälter und Renten im Sinne der Absätze
2 und 3), die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus Quellen innerhalb des anderen Vertragsstaates bezieht, können nur in dem erstgenannten Staate besteuert werden.

(2) Ruhegehälter und Renten, die aus öffentlichen Kassen des Königreichs
Griechenland oder einer seiner Gebietskörperschaften gezahlt werden, können nur in
diesem Staate besteuert werden.

(3) Ruhegehälter und Renten, die aus öffentlichen Kassen der Bundesrepublik
Deutschland, ihrer Länder oder deren Gebietskörperschaften gezahlt werden,
können nur in diesem Staate besteuert werden.

(4) Die Absätze 2 und 3 gelten auch für Ruhegehälter und Renten, die die Deutsche
Bundesbank, die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost sowie die
entsprechenden Organisationen des Königreichs Griechenland zahlen.

(5) Ruhegehälter, Renten und andere wiederkehrende oder einmalige Vergütungen,
die ein Vertragsstaat oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts dieses
Staates als Vergütung für einen Schaden zahlt, der als Folge von Kriegshandlungen
oder politischer Verfolgung entstanden ist, können nur in diesem Staate besteuert
werden.
#################################################

Für uns "normale" Rentner greift der Absatz 1 und da steht eindeutig, dass die Rente dort besteuert wird, wo man wohnt! Ich habe gerade einen langen Widerspruchsweg hinter mir und mußte leider einsehen, dass es keinen anderen Weg gibt, als hier in GR die Steuern zu zahlen.

Gruß

Jürgen

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#6
(28.04.2013, 18:33:34)greece22 schrieb: Soweit ich informiert bin, können Renten der BRD nicht in Griechenland besteuert werden, auch wenn man hier in GR ansässig ist. Ein Hinweis: (siehe Art. 12), http://www.steuerberater-griechenland.de...and-de.pdf hier ist zwar die Rede vom "Königreich Griechenland" (damals wurde das Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen) aber da es Gesetz ist, gilt es hoffentlich noch heute.
Da bist Du falsch informiert!

Auszug aus dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Griechenland:

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Artikel 12 Renten

(1) Ruhegehälter und Renten (außer Ruhegehälter und Renten im Sinne der Absätze
2 und 3), die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus Quellen innerhalb des anderen Vertragsstaates bezieht, können nur in dem erstgenannten Staate besteuert werden.

(2) Ruhegehälter und Renten, die aus öffentlichen Kassen des Königreichs
Griechenland oder einer seiner Gebietskörperschaften gezahlt werden, können nur in
diesem Staate besteuert werden.

(3) Ruhegehälter und Renten, die aus öffentlichen Kassen der Bundesrepublik
Deutschland, ihrer Länder oder deren Gebietskörperschaften gezahlt werden,
können nur in diesem Staate besteuert werden.

(4) Die Absätze 2 und 3 gelten auch für Ruhegehälter und Renten, die die Deutsche
Bundesbank, die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost sowie die
entsprechenden Organisationen des Königreichs Griechenland zahlen.

(5) Ruhegehälter, Renten und andere wiederkehrende oder einmalige Vergütungen,
die ein Vertragsstaat oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts dieses
Staates als Vergütung für einen Schaden zahlt, der als Folge von Kriegshandlungen
oder politischer Verfolgung entstanden ist, können nur in diesem Staate besteuert
werden.
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Für uns "normale" Rentner greift der Absatz 1 und da steht eindeutig, dass die Rente dort besteuert wird, wo man wohnt! Ich habe gerade einen langen Widerspruchsweg hinter mir und mußte leider einsehen, dass es keinen anderen Weg gibt, als hier in GR die Steuern zu zahlen.

Gruß

Jürgen

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180 Tageregel gerecht ? - von kato - 25.04.2013, 18:27:44

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