04.04.2013, 17:16:11
(04.04.2013, 13:29:17)cadillac schrieb: Nach Prüfung meiner Unterlagen nimmt ETE:Korrekt ist:
Gr. nach D = 0,5€
D nach Gr = 4€
ETE --> andere Bank: 0,50 € Überweisungsgebühr
Andere Bank --> ETE: 4,00 € Buchungsgebühr
1. Wie lautet die Frage?
2. In der Regel wird zumindest noch ein aktueller Steuerbescheid verlangt, im übrigen einfach mal *lieb* nachfragen (lassen), wie es um den "Ermessensspielraum" bestellt ist. Grundsätzlich sind Kontoeröffnungen auch per (Spezial-) Vollmacht möglich.
3. Das Procedere ist den jeweiligen AGB zu entnehmen, im konkreten Zusammenhang jedoch irrelevant, weil nicht eine Einzugsermächtigung an die DEI, sondern ein Abbuchungsauftrag an die Bank erteilt wird. Damit gilt pauschal jede im Rahmen dieses Auftrags erfolgende Kontobelastung als autorisiert. Im Fall eines "falschen" Betrags wäre hier also nicht die Abbuchung als solche, sondern die zugrunde liegende Rechnungsstellung anzufechten.