Immobiliensteuer nicht mehr mit der ...

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An dem Prozedere hat sich im Vergleich zum Vorjahr praktisch nichts geändert. Es sei jedoch ausdrücklich (erneut) betont:

a) Steuerpflichtige, die noch innerhalb der ursprünglichen Fristen ihre (Einkommen-) Steuererklärung abgaben und den entsprechenden Steuerbescheid erhielten, haben infolge erst gegen Ende / nach Ablauf besagter Fristen ratifizierter, jedoch rückwirkend in Kraft gesetzter Bestimmungen gegebenenfalls mit Nachforderungen bzw. ergänzenden / korrigierten Steuerbescheiden zu rechnen. Es ist also unbedingt zu empfehlen, eventuelle Nachforderungen im Auge zu behalten - und zwar speziell auch dann, wenn die anfänglich festgestellte Steuerschuld bereits vollumfänglich beglichen wurde.
Ein sich aus welchem Grund auch immer ergebender Verzug von bis zu drei Monaten ist nicht weiter tragisch bzw. schlägt mit monatlich "nur" 0,7% des (über-) fälligen Betrags zu Buche [nicht vergessen, gegebenenfalls vor jeder (Nach-) Zahlung einen aktualisierten Bescheid abzurufen!]. Ab dem vierten Monat des Verzugs beginnt es jedoch progressiv "happig" zu werden ...

b) Im Gegensatz zu sonstigen (wie speziell aus der Einkommensteuer resultierenden) festgestellten Verbindlichkeiten wird im Fall von Ehepaaren, die (noch) nicht zur Führung persönlicher "Steuer-Accounts" verpflichtet sind und sich eines (im Regelfall unter der Steuer-ID des Ehemanns) gemeinsam geführten Accounts bedienen, die sogenannte Immobilien-Besitzsteuer (ENFIA) trotz gegenteiliger Ankündigungen in diesem (gemeinsamen) Account nach wie vor nur für Immobilien bzw. Anrechte (Eigentum, Nießbrauch, Dienstbarkeiten usw.) ausgewiesen, die (auf Basis der Immobilienerklärung E9) dem Inhaber des Accounts (also im Regelfall dem Gatten) zugeordnet sind. ENFIA-Bescheide in Zusammenhang mit Immobilien bzw. einschlägigen Anrechten der Gattin müssen dagegen bis auf weiteres immer noch separat über die "Anwendung E9" aufgerufen werden.

Nach dem derzeitigen Stand der Dinge ist mit den diesjährigen Bescheiden zur ENFIA kaum vor Ende September (also erst nach den anstehenden Parlamentswahlen ...!) zu rechnen. Fest steht bisher nur, dass die ENFIA entgegen allen vollmundigen Versprechungen und Zusagen unverändert bleibt und die letzte (fristgemäße) Rate bis Ende Februar 2016 zu entrichten sein wird, damit die entsprechenden Einnahmen dem Haushalt 2015 zugewiesen werden können.
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An dem Prozedere hat sich im Vergleich zum Vorjahr praktisch nichts geändert. Es sei jedoch ausdrücklich (erneut) betont:

a) Steuerpflichtige, die noch innerhalb der ursprünglichen Fristen ihre (Einkommen-) Steuererklärung abgaben und den entsprechenden Steuerbescheid erhielten, haben infolge erst gegen Ende / nach Ablauf besagter Fristen ratifizierter, jedoch rückwirkend in Kraft gesetzter Bestimmungen gegebenenfalls mit Nachforderungen bzw. ergänzenden / korrigierten Steuerbescheiden zu rechnen. Es ist also unbedingt zu empfehlen, eventuelle Nachforderungen im Auge zu behalten - und zwar speziell auch dann, wenn die anfänglich festgestellte Steuerschuld bereits vollumfänglich beglichen wurde.
Ein sich aus welchem Grund auch immer ergebender Verzug von bis zu drei Monaten ist nicht weiter tragisch bzw. schlägt mit monatlich "nur" 0,7% des (über-) fälligen Betrags zu Buche [nicht vergessen, gegebenenfalls vor jeder (Nach-) Zahlung einen aktualisierten Bescheid abzurufen!]. Ab dem vierten Monat des Verzugs beginnt es jedoch progressiv "happig" zu werden ...

b) Im Gegensatz zu sonstigen (wie speziell aus der Einkommensteuer resultierenden) festgestellten Verbindlichkeiten wird im Fall von Ehepaaren, die (noch) nicht zur Führung persönlicher "Steuer-Accounts" verpflichtet sind und sich eines (im Regelfall unter der Steuer-ID des Ehemanns) gemeinsam geführten Accounts bedienen, die sogenannte Immobilien-Besitzsteuer (ENFIA) trotz gegenteiliger Ankündigungen in diesem (gemeinsamen) Account nach wie vor nur für Immobilien bzw. Anrechte (Eigentum, Nießbrauch, Dienstbarkeiten usw.) ausgewiesen, die (auf Basis der Immobilienerklärung E9) dem Inhaber des Accounts (also im Regelfall dem Gatten) zugeordnet sind. ENFIA-Bescheide in Zusammenhang mit Immobilien bzw. einschlägigen Anrechten der Gattin müssen dagegen bis auf weiteres immer noch separat über die "Anwendung E9" aufgerufen werden.

Nach dem derzeitigen Stand der Dinge ist mit den diesjährigen Bescheiden zur ENFIA kaum vor Ende September (also erst nach den anstehenden Parlamentswahlen ...!) zu rechnen. Fest steht bisher nur, dass die ENFIA entgegen allen vollmundigen Versprechungen und Zusagen unverändert bleibt und die letzte (fristgemäße) Rate bis Ende Februar 2016 zu entrichten sein wird, damit die entsprechenden Einnahmen dem Haushalt 2015 zugewiesen werden können.
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Immobiliensteuer nicht mehr mit der ... - von zante - 05.12.2012, 14:36:31

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