Immobiliensteuer nicht mehr mit der ...

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"... ein deutscher Rentner, der hier lebt ...", also als Steuerinländer behandelt wird und brav alle obligatorischen (Einkommens, Immobilien- usw.) Erklärungen und Deklarationen abgegeben hat, braucht im Regelfall zumindest bis auf weiteres gar nichts zu unternehmen (Über 1 Mio. Bürger in Griechenland ließen Immobiliensteuer unbezahlt).

Der vermeintliche Anspruch auf eine einkommensbedingte Ermäßigung der ENFIA wird jedoch für zahlreiche Eigentümer an den Einkommens- und Vermögenskriterien scheitern, zumal ggf. nicht das reale, sondern - sofern höher ausfallende - "fiktive" Einkommen berücksichtigt und der "Wert" des Immobilienvermögens auf Basis der abstrakten "Einheitswerte" bestimmt wird.

Was wiederum die Steuerausländer betrifft, ist derzeit fraglich (sprich bisher nicht ausdrücklich geregelt), ob, unter welchen Voraussetzungen und auf welche Weise sie überhaupt einen Anspruch auf eine teilweise oder völlige Befreiung von der ENFIA geltend machen und durchsetzen können werden.

Die Behauptung "Die griechischen Banken ziehen vom überwiesenen Betrag gleich erst mal 4 € Gebühren ab ..." trifft schon allein global nicht zu und ist im konkreten Zusammenhang ("Die erste Rate bezahlte ich bei der Post ...) definitiv unwahr. Wer seine Steuern per SEPA-Überweisung entrichten möchte, sollte allerdings darauf achten, bezüglich der Gebühren keinesfalls die Option "yours" zu aktivieren!
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"... ein deutscher Rentner, der hier lebt ...", also als Steuerinländer behandelt wird und brav alle obligatorischen (Einkommens, Immobilien- usw.) Erklärungen und Deklarationen abgegeben hat, braucht im Regelfall zumindest bis auf weiteres gar nichts zu unternehmen (Über 1 Mio. Bürger in Griechenland ließen Immobiliensteuer unbezahlt).

Der vermeintliche Anspruch auf eine einkommensbedingte Ermäßigung der ENFIA wird jedoch für zahlreiche Eigentümer an den Einkommens- und Vermögenskriterien scheitern, zumal ggf. nicht das reale, sondern - sofern höher ausfallende - "fiktive" Einkommen berücksichtigt und der "Wert" des Immobilienvermögens auf Basis der abstrakten "Einheitswerte" bestimmt wird.

Was wiederum die Steuerausländer betrifft, ist derzeit fraglich (sprich bisher nicht ausdrücklich geregelt), ob, unter welchen Voraussetzungen und auf welche Weise sie überhaupt einen Anspruch auf eine teilweise oder völlige Befreiung von der ENFIA geltend machen und durchsetzen können werden.

Die Behauptung "Die griechischen Banken ziehen vom überwiesenen Betrag gleich erst mal 4 € Gebühren ab ..." trifft schon allein global nicht zu und ist im konkreten Zusammenhang ("Die erste Rate bezahlte ich bei der Post ...) definitiv unwahr. Wer seine Steuern per SEPA-Überweisung entrichten möchte, sollte allerdings darauf achten, bezüglich der Gebühren keinesfalls die Option "yours" zu aktivieren!
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Immobiliensteuer nicht mehr mit der ... - von zante - 05.12.2012, 14:36:31

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