09.10.2014, 07:36:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.10.2014, 07:39:13 von Kobold.)
(09.10.2014, 06:57:44)dermitderdickentanzt schrieb: Hallo Makedonas,Den deutschen Rentenbescheid muß man übersetzen lassen (von jemanden, der amtlich anerkannt ist, mit Stempel u.s.) und dann wird der anerkannt.
dass habe ich schon verstanden. Kommt das GR Finanzamt mit dem deutschen Rentenbescheid klar?
Wird dieser anerkannt?
Fragende Grüße.
Gruß
Jürgen
(08.10.2014, 16:09:00)doxo schrieb: Die erste Rate bezahlte ich bei der Post in Griechenland ein. Die Rate wurde bei TaxisNet als bezahlt markiert. Für die weiteren Raten habe ich einen Dauerauftrag von einem deutschen Konto eingerichtet. Mal sehen ob das so klappt.Die griechischen Banken ziehen vom überwiesenen Betrag gleich erst mal 4 € Gebühren ab. Mal schauen, ob Du die nachzahlen mußt.
Gruß
Jürgen
"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski