16.09.2014, 18:02:43
(16.09.2014, 00:02:21)Souzanaki schrieb: @pilion2Ja, die Bescheide sind tatsächlich der Höhe nach gleich. Ein Blick auf die entsprechenden E9 zeigt: in beiden Fällen ist gleichlautend jeweils ein Miteigentümeranteil von 50% ausgewiesen (Spalte ΠΟΣΟΣΤΟ ΣΥΝΙΔΙΟΚΤΗΣΙΑΣ).
Ist das eine hypothetische Frage oder habt Ihr tatsächlich zwei gleichlautende Zahlungsbescheide vorliegen?
Das bestätigt Eure Informationen. Vielen Dank!