Immobiliensteuer nicht mehr mit der ...

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#23
Ihr könnt Euch ja gerne noch ein wenig über Steuermoral streiten, wobei ich das nicht sehr erbaulich finde. Ich jedenfalls zahle Steuern, solange davon noch unabhängige und unbestechliche Richter bezahlt werden.

Ich habe mir jedenfalls die Website der INKA angeguckt und dort findet sich bezüglich der Immo-Steuer die Information:

"Η απόφαση είναι προσωπινά εκτελεστή και δεν απαίτειται η τελεσιδικία της, ενεργεί και είναι υπέρ και έναντι όλων των πολιτών της Ελλάδας για λογαριασμό των οποιών άσκισε την αγωγή η Γενική Ομοσπονδία Καταωαλώντων Ελλάδας ΙΝΚΑ/ΓΟΚΕ με τα σωματεία της."

Heißt nach meiner unmaßgeblichen Übersetzung: "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, erfordert keine abschließende Rechtskraft, und wirkt zugunsten und gegenüber allen BürgerInnen Griechenlands, auf deren Rechnung der Allgemeine Verbraucherverband Griechenlands INKA/ΓΟΚΕ mit seinen Mitgliedskörperschaften die Klage geführt hat."

Das hört sich für mich so an, dass die griechische Regierung mit ihrer Auffassung Recht hat, dass nur die Teilnehmer der (Sammel?)Klage davon befreit sind, ihre Immo-Steuer mit der Stromrechnung zu bezahlen.

Damit schiebt die Regierung den "Schwarzen Peter" an die ΔΕΙ zurück, der jetzt, wenn sie sich rechtskonform verhält, die "ehrenvolle" Aufgabe zukäme, den ganzen Kladderadatsch auseinander zu sortieren. Das ist nicht deren Aufgabe!

Das Landgericht hat in seiner Urteilsbegründung klar gesagt, dass es sich bei dieser "Sonderabgabe" um eine Steuer handelt, an die deshalb bestimmte Anforderungen zu stellen sind und hat diese benannt.

Scheint die Regierung nicht zu stören.
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#23
Ihr könnt Euch ja gerne noch ein wenig über Steuermoral streiten, wobei ich das nicht sehr erbaulich finde. Ich jedenfalls zahle Steuern, solange davon noch unabhängige und unbestechliche Richter bezahlt werden.

Ich habe mir jedenfalls die Website der INKA angeguckt und dort findet sich bezüglich der Immo-Steuer die Information:

"Η απόφαση είναι προσωπινά εκτελεστή και δεν απαίτειται η τελεσιδικία της, ενεργεί και είναι υπέρ και έναντι όλων των πολιτών της Ελλάδας για λογαριασμό των οποιών άσκισε την αγωγή η Γενική Ομοσπονδία Καταωαλώντων Ελλάδας ΙΝΚΑ/ΓΟΚΕ με τα σωματεία της."

Heißt nach meiner unmaßgeblichen Übersetzung: "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, erfordert keine abschließende Rechtskraft, und wirkt zugunsten und gegenüber allen BürgerInnen Griechenlands, auf deren Rechnung der Allgemeine Verbraucherverband Griechenlands INKA/ΓΟΚΕ mit seinen Mitgliedskörperschaften die Klage geführt hat."

Das hört sich für mich so an, dass die griechische Regierung mit ihrer Auffassung Recht hat, dass nur die Teilnehmer der (Sammel?)Klage davon befreit sind, ihre Immo-Steuer mit der Stromrechnung zu bezahlen.

Damit schiebt die Regierung den "Schwarzen Peter" an die ΔΕΙ zurück, der jetzt, wenn sie sich rechtskonform verhält, die "ehrenvolle" Aufgabe zukäme, den ganzen Kladderadatsch auseinander zu sortieren. Das ist nicht deren Aufgabe!

Das Landgericht hat in seiner Urteilsbegründung klar gesagt, dass es sich bei dieser "Sonderabgabe" um eine Steuer handelt, an die deshalb bestimmte Anforderungen zu stellen sind und hat diese benannt.

Scheint die Regierung nicht zu stören.
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Immobiliensteuer nicht mehr mit der ... - von zante - 05.12.2012, 14:36:31

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