06.12.2012, 16:25:43
@ b.rater
Wer eine der in Kürze eintreffenden 350.000 Zahlungsaufforderungen bezüglich der außerordentlichen Immobilien-Sonderabgabe (EETIDE) für das Jahr 2011 erhält und nicht der Eigentümer / "Nutznießer" (im juristischen Sinn) der jeweiligen Immobilie ist, hat beim Finanzamt anzutanzen und die Daten des Eigentümers bekannt zu geben.
@ Souzanaki
Das Urteil ist ausdrücklich als "vorläufig vollstreckbar" erklärt und der DEI am Mittwoch (05 Nov 2012) rechtmäßig zugestellt worden, womit der Gesellschaft ab sofort ein Strafgeld von 300 € pro Fall / Nase / Tag droht. Die fortan zum Versand kommenden Stromrechnungen (der DEI) werden deswegen die EETIDE nicht ausweisen, die entsprechenden Bescheide werden stattdessen höchstwahrscheinlich von der Datenverarbeitungszentrale des Finanzministeriums oder / und den Finanzämtern verschickt werden.
Immobilien-Sonderabgabe in Griechenland per Stromrechnung rechtswidrig
Wer eine der in Kürze eintreffenden 350.000 Zahlungsaufforderungen bezüglich der außerordentlichen Immobilien-Sonderabgabe (EETIDE) für das Jahr 2011 erhält und nicht der Eigentümer / "Nutznießer" (im juristischen Sinn) der jeweiligen Immobilie ist, hat beim Finanzamt anzutanzen und die Daten des Eigentümers bekannt zu geben.
@ Souzanaki
Das Urteil ist ausdrücklich als "vorläufig vollstreckbar" erklärt und der DEI am Mittwoch (05 Nov 2012) rechtmäßig zugestellt worden, womit der Gesellschaft ab sofort ein Strafgeld von 300 € pro Fall / Nase / Tag droht. Die fortan zum Versand kommenden Stromrechnungen (der DEI) werden deswegen die EETIDE nicht ausweisen, die entsprechenden Bescheide werden stattdessen höchstwahrscheinlich von der Datenverarbeitungszentrale des Finanzministeriums oder / und den Finanzämtern verschickt werden.
Immobilien-Sonderabgabe in Griechenland per Stromrechnung rechtswidrig