Sondersteuer

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#4
Für gute Ratschläge ist es inzwischen recht spät, das Motto lautet nun erst einmal "Kopf runter und ... schlucken".

Wie auch etliche andere Maßnahmen wurde die Erhebung der "Solidaritätsabgabe" bezeichnenderweise rückwirkend (soviel zur Rechtssicherheit ...) beschlossen und bezieht sich mit wenigen Ausnahmen auf praktisch alles, was auf der Steuererklärung als - gleich ob reales oder fiktives - "Einkommen" erscheint. Dass mit dem beschlossenen Modus die Abgabe selbst auf (obendrein bereits gezahlte) Steuern (!!) erhoben wird, war sehr wohl bekannt und voll beabsichtigt: wir befinden uns schon lange in der Phase des unverblümten Zugriffs auf privates Vermögen, da spielen Rechtsprinzipien bestenfalls noch eine untergeordnete Rolle.

Die "Steuer-Schlupflöcher des kleinen Mannes" sind europaweit weitgehend gestopft, und die (noch) legalen Steuersparmodelle bleiben zunehmend der betuchten Klientel vorbehalten (in Deutschland boomt beispielsweise das Modell der "Sparschwein- / Festgeld- / Geldsack-GmbH"). Das "Ersparte" einfach nach Deutschland zu transferieren stellt in dem konkreten Zusammenhang allerdings keine Lösung dar (obwohl dies unter anderen Aspekten durchaus in Betracht kommen könnte), weil sich damit grundsätzlich nichts an dem "Steuerwohnsitz" bzw. der Steuerpflicht in Griechenland ändert (siehe auch Griechenland führt Meldepflicht für Auslandsüberweisungen ein).

Falls es um mehr als nur einen durchschnittlichen Sparstrumpf geht, bestehen natürlich schon noch Möglichkeiten, auch bzw. gerade jetzt die persönliche Steuerstrategie (sowohl rechtskonform als auch nicht) zu optimieren - was allerdings eine Sache für eine gewiefte und ggf. international orientierte Steuerkanzlei und nicht etwa den "Buchhalter um die Ecke" ist.
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#4
Für gute Ratschläge ist es inzwischen recht spät, das Motto lautet nun erst einmal "Kopf runter und ... schlucken".

Wie auch etliche andere Maßnahmen wurde die Erhebung der "Solidaritätsabgabe" bezeichnenderweise rückwirkend (soviel zur Rechtssicherheit ...) beschlossen und bezieht sich mit wenigen Ausnahmen auf praktisch alles, was auf der Steuererklärung als - gleich ob reales oder fiktives - "Einkommen" erscheint. Dass mit dem beschlossenen Modus die Abgabe selbst auf (obendrein bereits gezahlte) Steuern (!!) erhoben wird, war sehr wohl bekannt und voll beabsichtigt: wir befinden uns schon lange in der Phase des unverblümten Zugriffs auf privates Vermögen, da spielen Rechtsprinzipien bestenfalls noch eine untergeordnete Rolle.

Die "Steuer-Schlupflöcher des kleinen Mannes" sind europaweit weitgehend gestopft, und die (noch) legalen Steuersparmodelle bleiben zunehmend der betuchten Klientel vorbehalten (in Deutschland boomt beispielsweise das Modell der "Sparschwein- / Festgeld- / Geldsack-GmbH"). Das "Ersparte" einfach nach Deutschland zu transferieren stellt in dem konkreten Zusammenhang allerdings keine Lösung dar (obwohl dies unter anderen Aspekten durchaus in Betracht kommen könnte), weil sich damit grundsätzlich nichts an dem "Steuerwohnsitz" bzw. der Steuerpflicht in Griechenland ändert (siehe auch Griechenland führt Meldepflicht für Auslandsüberweisungen ein).

Falls es um mehr als nur einen durchschnittlichen Sparstrumpf geht, bestehen natürlich schon noch Möglichkeiten, auch bzw. gerade jetzt die persönliche Steuerstrategie (sowohl rechtskonform als auch nicht) zu optimieren - was allerdings eine Sache für eine gewiefte und ggf. international orientierte Steuerkanzlei und nicht etwa den "Buchhalter um die Ecke" ist.
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Sondersteuer - von monta - 20.09.2011, 10:56:20

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