Schwerbehindertenausweis

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#2
Mal nebenbei angemerkt:

Derzeit herrscht wie üblich das totale Chaos, die Novelle soll auf Deubel komm raus durch das Parlament gedrückt werden, um der Troika etwas an die Hand geben zu können, während die weiteren Details erst danach mit einschlägigen Ministererlassen und Verordnungen geklärt werden sollen.

In diesem Sinn beginnt sich abzuzeichnen, dass vermutlich auch die sogenannten "empfindlichen sozialen Gruppen" erst einmal voll zur Kasse gebeten werden und sich das überzahlte Geld dann ggf. über das Finanzamt zurückerkämpfen müssen.

Als reltiv sicher gilt, dass für Immobilien mit einem Zonenpreis von über 3.000 €/qm grundsätzlich keinerlei "Sozialkriterien" berücksichtigt werden. Der Themenkomplex "Ferien- / Zweitwohnungen" wurde dagegen bisher überhaupt nicht gesondert behandelt, eher klang durch, dass eventuelle (Teil-) Befreiungen nur für selbst genutzte "Hauptwohnungen" geltend gemacht werden können.

Erst die ergänzenden Erlasse werden also (hoffentlich) Klarheit bringen und - um auf das eigentliche Thema zurückzukommen - zeigen, ob in dem konkreten Fall überhaupt eine Minderung der Belastung vorgesehen ist.
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#2
Mal nebenbei angemerkt:

Derzeit herrscht wie üblich das totale Chaos, die Novelle soll auf Deubel komm raus durch das Parlament gedrückt werden, um der Troika etwas an die Hand geben zu können, während die weiteren Details erst danach mit einschlägigen Ministererlassen und Verordnungen geklärt werden sollen.

In diesem Sinn beginnt sich abzuzeichnen, dass vermutlich auch die sogenannten "empfindlichen sozialen Gruppen" erst einmal voll zur Kasse gebeten werden und sich das überzahlte Geld dann ggf. über das Finanzamt zurückerkämpfen müssen.

Als reltiv sicher gilt, dass für Immobilien mit einem Zonenpreis von über 3.000 €/qm grundsätzlich keinerlei "Sozialkriterien" berücksichtigt werden. Der Themenkomplex "Ferien- / Zweitwohnungen" wurde dagegen bisher überhaupt nicht gesondert behandelt, eher klang durch, dass eventuelle (Teil-) Befreiungen nur für selbst genutzte "Hauptwohnungen" geltend gemacht werden können.

Erst die ergänzenden Erlasse werden also (hoffentlich) Klarheit bringen und - um auf das eigentliche Thema zurückzukommen - zeigen, ob in dem konkreten Fall überhaupt eine Minderung der Belastung vorgesehen ist.
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Schwerbehindertenausweis - von vardia - 16.09.2011, 07:26:17

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