Arbeiten mit deutschem Gewerbeschein...

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#11
Einfach in Deutschland einen Gewerbeschein für 20 Euro holen und dann in Griechenland Massieren, schön mit deutscher Rechnung und Buchhaltung. Das klingt zu gut, um wahr zu sein - und wie die Erfahrung zeigt, gibt es meist irgendeine gesetzliche Regelung, die solche Schlupflöcher abdichtet.

Wenn Du das als Einzelunternehmerin (ala Kleingewerbe) machst, kann ich mir vorstellen, dass Dein Unternehmen, das dann identisch mit dir als Person ist, bei einem vorwiegenden Aufenthalt in Griechenland nicht als ausländisches Unternehmen anerkannt wird.

Wenn Du in Deutschland z.B. eine GmbH gründest und dann Dich als Mitarbeiterin nach Griechenland entsendest, wäre es besser. Wenn Du allerdings Anrufe und Aufträge direkt in Griechenland entgegennimmst, kann es sein, dass das dann als griechische Betriebsstätte gewertet wird, die dann ebenfalls den griechischen Bestimmungen unterliegt.

Es gibt bestimmt noch zahlreiche weitere Fallstricke. Eine Analyse zu diesem Thema von einem Profi würde mich auch mal interessieren.

Am einfachsten wäre es wahrscheinlich, sich z.B. in einem Hotel zum Hungerlohn anstellen zu lassen, um bei Nachfragen ein geregeltes Arbeitsverhältnis vorweisen zu können und dann die Hauptarbeit schwarz machen. (Das soll jetzt natürlich keine Empfehlung sein)
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#11
Einfach in Deutschland einen Gewerbeschein für 20 Euro holen und dann in Griechenland Massieren, schön mit deutscher Rechnung und Buchhaltung. Das klingt zu gut, um wahr zu sein - und wie die Erfahrung zeigt, gibt es meist irgendeine gesetzliche Regelung, die solche Schlupflöcher abdichtet.

Wenn Du das als Einzelunternehmerin (ala Kleingewerbe) machst, kann ich mir vorstellen, dass Dein Unternehmen, das dann identisch mit dir als Person ist, bei einem vorwiegenden Aufenthalt in Griechenland nicht als ausländisches Unternehmen anerkannt wird.

Wenn Du in Deutschland z.B. eine GmbH gründest und dann Dich als Mitarbeiterin nach Griechenland entsendest, wäre es besser. Wenn Du allerdings Anrufe und Aufträge direkt in Griechenland entgegennimmst, kann es sein, dass das dann als griechische Betriebsstätte gewertet wird, die dann ebenfalls den griechischen Bestimmungen unterliegt.

Es gibt bestimmt noch zahlreiche weitere Fallstricke. Eine Analyse zu diesem Thema von einem Profi würde mich auch mal interessieren.

Am einfachsten wäre es wahrscheinlich, sich z.B. in einem Hotel zum Hungerlohn anstellen zu lassen, um bei Nachfragen ein geregeltes Arbeitsverhältnis vorweisen zu können und dann die Hauptarbeit schwarz machen. (Das soll jetzt natürlich keine Empfehlung sein)
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