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Normale Version: Arbeiten mit deutschem Gewerbeschein...
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geht das überhaupt?

Hallo an alle!
Hoffe Ihr habt alle ein schönes Osterfest gehabt!
Ich habe da mal eine Frage!

Da ich schon in Deutschland privat als Masseurin gearbeitet habe würde ich das nun gern auch in GR fortführen (Mobile Massage, im Hotel..)
Nun frage ich mich, ob es sinnvoll ist, einen deutschen Gewerbeschein zu beantragen? Macht das Sinn?

Ich wohne zwar in GR bin aber noch in D gemeldet!

Viele grüsse aus Korfu
Claudia
(02.05.2011, 21:24:33)Claudia_HH schrieb: [ -> ]Da ich schon in Deutschland privat als Masseurin gearbeitet habe würde ich das nun gern auch in GR fortführen (Mobile Massage, im Hotel..)
Mobile Massage??? Per Handy???:juhu:
jawoll! ich sag dir wo du hand anlegen sollst!!))

ich komme natürlich mit meiner liege und per auto ins haus!

witz komm raus....!
Sorry, ich wollte es nur ein wenig auflockern!:Sehr traurig:

Paschalitza

(02.05.2011, 21:42:59)Claudia_HH schrieb: [ -> ]jawoll! ich sag dir wo du hand anlegen sollst!!))

ich komme natürlich mit meiner liege und per auto ins haus!

witz komm raus....!

Wenn du mit deinem Auto in mein Haus kommst, wäre ich sicher sehr sauer, wegen einer Massage, bei mir parken alle draußen :biggrin:

Spaß beiseite: Wenn du in GR Massagen anbieten willst, dann hast du aber sicher in DE schon zwei, drei Jahre den Job gemacht, sonst denke ich mal, wird das in GR nicht anerkannt, wenn es den überhaupt anerkannt wird.

Warum du aber in DE einen Gewerbeschein beantragen willst, wenn du in GR arbeitest, da der Ort, wo du Hauptsächlich die Leistung erbringst, auch der Steuer- und Einkommensort ist, erschließt sich mir gerade nicht.

Kannst du das mal erläutern oder aufklären, was der Sinn sein soll ?

Gruß

" Die Vertretung von Paschalitza "

HansPeterKnecht

wahrscheinlich ist ihr die OAEE zu teuer Smile

Paschalitza

(02.05.2011, 22:33:31)HansPeterKnecht schrieb: [ -> ]wahrscheinlich ist ihr die OAEE zu teuer Smile

Meinst du, die ist in DE billiger ?

Glaube ich kaum.

Gruß

" Die Vertretung von Paschalitza "
Ich kann Dir eine höchst spannende Lektüre zu diesem Thema empfehlen: :082:
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_...innenmarkt

Beachte auch den letzten Absatz "Umsetzungsstand". Da ist natürlich wieder GR bei den "führenden" Nationen was das "Hinterherhinken" betrifft!

Außerdem fällt Deine Dienstleistung möglicherweise unter "Gesundheitsdienstleistungen". Dann kannst Du es wahrscheinlich "abhaken". :36:
Deine in D zuständige IHK sollte darüber aber auch Bescheid wissen. :42:


Ich kann Dir eine höchst spannende Lektüre zu diesem Thema empfehlen: :082:
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_...innenmarkt

Beachte auch den letzten Absatz "Umsetzungsstand". Da ist natürlich wieder GR bei den "führenden" Nationen was das "Hinterherhinken" betrifft!

Deine in D zuständige IHK sollte darüber aber auch Bescheid wissen. :42:

HansPeterKnecht

Paschalitza,
aber natuerlich Wink dir sollten doch das Wort @Nebengewerblich@ ein Begriff sein oder?

Der ist denn die Vertretung eigentlich... stell dich doch mal vor

Und ja... man kann das Nebengewerbe auch als Hausfrau und Arbeitsloser eroeffnen... und es gibt keine kontrolle wie lange man arbeitet...
Claudia, es ist das gleiche wie beim Auto mit deutschen Kennzeichen und dem Wohnsitz und und und. Dort wo du mehr als 6 Monate im Jahr bist, dort muss auch das Auto, Gewerbe, Hauptwohnsitz etc. sein. Alles andere ist zwar theoretisch machbar, kann aber Ärger geben wenn es kontrolliert würde.
Einfach in Deutschland einen Gewerbeschein für 20 Euro holen und dann in Griechenland Massieren, schön mit deutscher Rechnung und Buchhaltung. Das klingt zu gut, um wahr zu sein - und wie die Erfahrung zeigt, gibt es meist irgendeine gesetzliche Regelung, die solche Schlupflöcher abdichtet.

Wenn Du das als Einzelunternehmerin (ala Kleingewerbe) machst, kann ich mir vorstellen, dass Dein Unternehmen, das dann identisch mit dir als Person ist, bei einem vorwiegenden Aufenthalt in Griechenland nicht als ausländisches Unternehmen anerkannt wird.

Wenn Du in Deutschland z.B. eine GmbH gründest und dann Dich als Mitarbeiterin nach Griechenland entsendest, wäre es besser. Wenn Du allerdings Anrufe und Aufträge direkt in Griechenland entgegennimmst, kann es sein, dass das dann als griechische Betriebsstätte gewertet wird, die dann ebenfalls den griechischen Bestimmungen unterliegt.

Es gibt bestimmt noch zahlreiche weitere Fallstricke. Eine Analyse zu diesem Thema von einem Profi würde mich auch mal interessieren.

Am einfachsten wäre es wahrscheinlich, sich z.B. in einem Hotel zum Hungerlohn anstellen zu lassen, um bei Nachfragen ein geregeltes Arbeitsverhältnis vorweisen zu können und dann die Hauptarbeit schwarz machen. (Das soll jetzt natürlich keine Empfehlung sein)

Paschalitza

(03.05.2011, 10:23:58)twilite schrieb: [ -> ]Einfach in Deutschland einen Gewerbeschein für 20 Euro holen und dann in Griechenland Massieren, schön mit deutscher Rechnung und Buchhaltung. Das klingt zu gut, um wahr zu sein - und wie die Erfahrung zeigt, gibt es meist irgendeine gesetzliche Regelung, die solche Schlupflöcher abdichtet.

Wenn Du das als Einzelunternehmerin (ala Kleingewerbe) machst, kann ich mir vorstellen, dass Dein Unternehmen, das dann identisch mit dir als Person ist, bei einem vorwiegenden Aufenthalt in Griechenland nicht als ausländisches Unternehmen anerkannt wird.

Wenn Du in Deutschland z.B. eine GmbH gründest und dann Dich als Mitarbeiterin nach Griechenland entsendest, wäre es besser. Wenn Du allerdings Anrufe und Aufträge direkt in Griechenland entgegennimmst, kann es sein, dass das dann als griechische Betriebsstätte gewertet wird, die dann ebenfalls den griechischen Bestimmungen unterliegt.

Es gibt bestimmt noch zahlreiche weitere Fallstricke. Eine Analyse zu diesem Thema von einem Profi würde mich auch mal interessieren.

Am einfachsten wäre es wahrscheinlich, sich z.B. in einem Hotel zum Hungerlohn anstellen zu lassen, um bei Nachfragen ein geregeltes Arbeitsverhältnis vorweisen zu können und dann die Hauptarbeit schwarz machen. (Das soll jetzt natürlich keine Empfehlung sein)

Und warum den Rest in Schwarz ? Ich bin immer wieder über das Schwarz arbeiten, egal wo, erstaunt. Wenn man die Steuergesetze kennt, kann man tausende Euros verdienen, ohne auch nur einen Cent Einkommenssteuer ( ausgenommen also Mehrwertsteuer ) zu zahlen.

Das mal so als Grundsatz.

Dann zu obigen, so wie du das dir vorstellst, auch mit Entsendung, das ist eben nicht so einfach, ich habe da meine Erfahrungen.

Und eine Analyse, egal was du darunter verstehst, kann man nicht anhand der bisherigen Angaben machen.

Gruß

" Die Vertretung von Paschalitza "

Danke erstmal für die vielen Antworten! Mein hintergedanke ist natürlich der, möglichst legal aber trotzdem gut bzw. günstig dabei wegzukommen! in deutschland gibt es doch diese einkommensgrenze. wenn man unter der liegt, bleibt es steuerfrei?? gibt es sowas auch in gr.?

die frage ist also ob es eine legale lücke im system gibt oder nicht?

Paschalitza

(03.05.2011, 12:13:39)Claudia_HH schrieb: [ -> ]die frage ist also ob es eine legale lücke im system gibt oder nicht?

Nein, keine Lücke, außerdem, keine Steuer ? Meinst du eventuell mehr als Kleinunternehmen ohne Mehrwertsteuerausweis auf den Rechnungen ?

Gruß

" Die Vertretung von Paschalitza "

(03.05.2011, 12:13:39)Claudia_HH schrieb: [ -> ]Danke erstmal für die vielen Antworten! Mein hintergedanke ist natürlich der, möglichst legal aber trotzdem gut bzw. günstig dabei wegzukommen!

Legal ist es nur, das Gewerbe in GR anzumelden.
Zufällig hat meine Liebste genau das gemacht: Mobile Massage.
Ja, ich Glückspilz... Smile
Da sie das nicht als Gesundheitsprogramm, sondern als Wellness deklariert hat, war das überhaupt kein Problem, keinerlei Genehmigungen, einfach nur gewerbe anmelden, Steuernummer holen und fertig.

Was nun das günstig betrifft:
Die offizielle Besteuerung und erst recht die OAEE sind in GR grausam teuer.
Untergrenzen wurden abgeschafft, und die OAEE pfeift auf Dein Einkommen, da zahlst du jährlich steigende Festbeträge, und die werden mit den Jahren happig.

Die einzige Chance, die Du hast, um dabei nicht zu verhungern ist - sofern Du Touristen massierst - hier und da mal die Quittung zu vergessen. Was natürlich wiederum nicht legal ist.
Wie auch immer - wenn Du selbständig in GR arbeitest, nützt Dir ein deutscher Gewerbeschein absolut gar nichts.
Naja, eine Luecke koennte der Reisegewerbeschein sein,

(hatte ich auch mal..)
http://de.wikipedia.org/wiki/Reisegewerbekarte

Da der Erfuellungsort dann aber im Ausland liegt, musst du fuer das jeweilige Land einen Mehrwertsteuernausgleich (in deinen Fall 23 % ) bereithalten, also 19 % plus 4 % Mehrwertsteuerausgleich.

Das koennte klappen, Frag mal bei deinen deutschen Steuerbuero nach, sowie beim Finanzamt.
Die 4 % Mehrwertsteuerausgleich wirst du aber glaube ich, nie wieder sehen.....


Keine Garantie auf nichts.... ist nur eine Idee....

HansPeterKnecht schrieb:
wahrscheinlich ist ihr die OAEE zu teuer

Das nicht, aber Leistungsmaessig unter jeglicher Vorstellungskraft...lach...
Ich muss auch immer ueber den Gegensatz zwischen griechischen Aerzten in Deutschland und den Aeryten in Greece staunen, die Leistungen und die Sorgfalt sind absolut nicht vergleichbar....

Paschalitza

(03.05.2011, 14:28:50)Tobi schrieb: [ -> ]Die einzige Chance, die Du hast, um dabei nicht zu verhungern ist - sofern Du Touristen massierst - hier und da mal die Quittung zu vergessen. Was natürlich wiederum nicht legal ist.

Ist es nicht genau das, was in diesem Forum in tausenden Beiträgen immer wieder von den ach so braven Deutschen moniert wird ?

Mal so salopp gefragt.

Gruß

" Die Vertretung von Paschalitza "



(03.05.2011, 17:47:01)Ron van Tabard schrieb: [ -> ]Naja, eine Luecke koennte der Reisegewerbeschein sein,

Der hilft in diesem Fall mit Sicherheit nicht weiter, denn er ist nur "für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig" (Oder ist GR schon das 18.Bundesland ?:fragesmiley:

Ich kann Dir nur nochmals empfehlen, Dich mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie auseinanderzusetzen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_...innenmarkt
Lother, soweit wie ich dass verstanden habe:

Zielsetzung und Rechtsgrundlage [Bearbeiten]

Die Herstellung eines Gemeinsamen Marktes (siehe auch Europäischer Binnenmarkt), wie sie durch den EG-Vertrag (Art. 14 und 49 ff.) vorgesehen ist, beinhaltet auch die freie grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen. Dieser stehen jedoch vielfach Bestimmungen im Recht der EU-Mitgliedstaaten entgegen, die den freien Zugang von Dienstleistungserbringern aus anderen EU-Mitgliedstaaten zum nationalen Dienstleistungsmarkt behindern. Gründe für derartige Zugangsbeschränkungen können z.B. der Schutz innerstaatlicher Anbieter, die Gewährleistung von Schutznormen des nationalen Arbeitsrechts oder die Verhinderung eines ruinösen Unterbietungswettlaufs sein.
Die Dienstleistungsrichtlinie hat den Abbau von bürokratischen Hindernissen und zwischenstaatlichen Hemmnissen sowie die Förderung der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen zum Ziel. Sie sieht eine Vielzahl von Erleichterungen vor (unter anderem Schaffung einheitlicher Ansprechpartner, elektronische Verfahrensabwicklung u. a. m.).
Ihre konkrete Rechtsgrundlage war das Ziel, "die Aufnahme und Ausübung selbständiger Tätigkeiten zu erleichtern" (Art. 47 EGV) sowie die Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf den Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung (Art. 55 EGV).
Ebenso wie vom freien Warenverkehr werden von der Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes nach der durch die Neoklassische Theorie begründeten Außenhandelstheorie Effizienzsteigerungen bzw. Wohlfahrtsgewinne erwartet. Gegen diese Erwartung richtet sich die weiter unten ausführlich wiedergegebene Kritik aus globalisierungskritischer Perspektive. Die EU-Kommission vertritt jedoch ersteren Standpunkt und betrachtet die Dienstleistungsrichtlinie als einen wichtigen Bestandteil der Lissabon-Strategie, die vorsah, Europa bis zum Jahr 2010 zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu entwickeln.

Somit muss diese Dienstleistung doch moeglich sein!

Ich mache das zum Teil auch so, ich habe ein deutsches Planungsbuero,
und erbringe meine Dienstleistung (was die Planungen betrift, in DE, aber die umsetzung der Projekte (Bauueberwachung) erfolgt auch in Greece.
Ich muss den Mehrwertsteuerausgleich bezahlen und kann sie bei der Obersten Finanzbehoerde in DE wieder holen !

Bei mir klappt das, wenn ich griechische Endkunden habe, kommen 19 % + 4 % Ausgleich, diese muss ich ans Finanzamt in DE abfuehren (also 23 % und bekomme 4 % von DE erstattet.

Ich lade mal ein Dokument hoch...
[attachment=4]
(03.05.2011, 19:25:35)Paschalitza schrieb: [ -> ]Ist es nicht genau das, was in diesem Forum in tausenden Beiträgen immer wieder von den ach so braven Deutschen moniert wird ?

Mal so salopp gefragt.
Wen meinst Du mit den Deutschen?
Alle? Mich?
Na, das war wohl dann nix.:tongue2:
Mal ganz salopp geantwortet...


(03.05.2011, 23:49:01)Ron van Tabard schrieb: [ -> ]Die Herstellung eines Gemeinsamen Marktes (siehe auch Europäischer Binnenmarkt), wie sie durch den EG-Vertrag (Art. 14 und 49 ff.) vorgesehen ist, beinhaltet auch die freie grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen.

Da geht es eben um grenzüberschreitende Dienstleistungen und nicht um solche, die man ausshliesslich in GR erbringt.
Das würde vielleicht greifen, wenn man seinen Wohnsitz in D hat (380-Tage Regel) und sich mit den bürokratischen Widrigkeien vor Ort auseinandersetzen möchte (Erklär das mal einem griechischen Finanzbeamten, viel Spass...:biggrin: )
Also, ich würde das lassen...
Lach Tobi,

da gebe ich dir Recht, von griechischer Seite gilt immer: kenn ich nicht , gibt es nicht, geht nicht... ohne sich mit den Thema mal auseinander zu setzen.

Meiner Steuerkanzlei stell ich auch immerwieder Fragen , wo erst kommt: puuhhhh keine Ahnung muessen wir nachfragen...

meist eine Woche spaeter ist die Kanzlei dann alle Instanzen durch, und ich bekomme eine antwort , wo ich nur Fragezeichen in Kopf hab... lach

Aber meistens geht es immer, man muss nur die Wege finden. Da das Dienstleistungsgewerbe ja Europaweit geoeffnet werden soll, und muss...
Denke ich es gibt genug moeglichkeiten, nur diese sind hier in Griechenland nicht bekannt.

vor 3 Jahren habe ich versucht eine ganz Primitive Dienstleistung ein Unternehmen in Rechnung zu stellen...
Griechischer Buchhalter, geht nicht,
GR Unternehmen verweist auf Steuerberater... der sagte auch es geht nicht, danach musste ich die Dienstleistung schriftlich bei den GR Finanzamt beantragen, bekahm das Unternehmen ein Bescheid wie vor zu gehen ist ... und siehe da... es geht (nur Beratungsdienstleistung funktioniert noch nicht).... oder ich hab den Weg noch nicht gefunden.

Also nicht abwimmeln lassen, wir sind in Europa und es besteht laut EU Recht die moeglichkeit Dienstleistungen in Europaeischen Ausland an zu wenden....

Ich wohne in Greece und habe in Deutschland mein Unternehmen ... (rechtlich wird dir in DE erstmal jeder Buchhalter sagen , geht nicht ...) und erfuelle in Greece Dienstleistungen...
aber es klappt!

Es ist aber ein enormer Kampf sich durch alle Steuerinstanzen durch zu kaempfen... und von der griechischen Seite .... mehr ein Krampf... da man kaum Ansprechpartner hat.

Da ich in einen Gewerbe taetig bin, wo hohe Summen fliessen,
kann ich mir die Kanzleien leisten....
jedoch als Masseur kann ich mir nicht vorstellen ob sich das Rentiert...

Und eine Steuerkanzlei ist in diesen Fall enorm wichtig, da DIenstleistungen mit GR besonders vom Finanzamt in DE geprueft werden (aller 3 Monate Tiefensteuerpruefung in DE) ist normal.

Materialfluss, kann geprueft werden, Dienstleistungen leider weniger... genau deswegen ist das DE Finanzamt und das griechische Finanzamt besonders hinterher.....

Wer lust auf Stress von den Finanzbehoerden in GR sowie in DE hat, kann dies gern tun, aber ich denke fuer kleine Unternehmen sollte es guenstiger sein, einfach TEWE anzumelden (muss ja nicht mal TEWE sein, reicht ja auch die Bauernversicherung wenn man in einer Stadt wohnt unter 2000 Einwohner...)

Luecken gibt es ja im griechischen Staatwesen viele...

Ich sag es mal so, es ist leichter mit Drittstaaten, Geschaefte zu machen , als in der EU. Jedenfalls mit meiner Konstalation...

Das griechische Finanzamt wird sich auch immer dagegen wehren, da Gelder in einen anderen EU Staat fliessen. (was ja auch verstaendlich ist)
Jedoch die Rechtsunsicherheit die ich hier habe, (empfinde) laesst mir nur momentan mit dieeser moeglichkeit arbeiten.

Habe heut auch noch mal mit meiner griechischen Buchhaltung gesprochen, es scheint sich einiges in Sachen normalitaet zu bewegen ...
Also so wiee es vor 3 Jahren war ist es auch nicht mehr... (wo jeder am monatsende noch versucht hat, seine Rechnungen irgendwo unter zu bringen, um seine Gelder ... naja ihr wisst schon ...)
Die IHK kann dir auch gewisse Auskuenfte geben..
http://griechenland.ahk.de/index.php?id=394

Gruesse Ron

Paschalitza

(04.05.2011, 16:16:04)Tobi schrieb: [ -> ]
(03.05.2011, 19:25:35)Paschalitza schrieb: [ -> ]Ist es nicht genau das, was in diesem Forum in tausenden Beiträgen immer wieder von den ach so braven Deutschen moniert wird ?

Mal so salopp gefragt.
Wen meinst Du mit den Deutschen?
Alle? Mich?
Na, das war wohl dann nix.:tongue2:
Mal ganz salopp geantwortet...

Hm, ist ja schon spät, aber ich verstehe deine Antwort nicht so genau.

Monieren nicht auch hier in diesem Forum immer wieder die Leute, ich gehe jetzt mal davon aus, das diese genau wie du Deutsche sind, das Schwarzarbeit oder Quittung vergessen die Ursache des Übels der derzeitigen Situation in GR sind ?

Kannst ja mal deine Antwort aufklären, erschließt sich mir nicht ganz, ist aber wie gesagt ja auch schon spät.

Gruß

" Die Vertretung von Paschalitza "

genau deswegen sind wir ja hier, wegen dieser vielen kleinen unsäglichkeiten,
sonne gibt es ja jetzt auch in deutschland und was man denkt oder sagt oder gar schreibt sind.....
und ich freue mich wirklich das es endlich leute gibt die für diese forum leben,
sogar rund um die uhr !!

gruss aus der wilden mani
manoliCool
(05.05.2011, 00:17:36)Paschalitza schrieb: [ -> ]Monieren nicht auch hier in diesem Forum immer wieder die Leute, ich gehe jetzt mal davon aus, das diese genau wie du Deutsche sind, das Schwarzarbeit oder Quittung vergessen die Ursache des Übels der derzeitigen Situation in GR sind ?
Die sind wahrscheinlich genau wie ich Deutsche, aber der Umkehrschluss ist falsch.
Nur weil ich auch Deutscher bin, muss ich mich darueber nicht beklagen und lasse mir auch ungern unterstellen, sowieso schon nur Aufgrund meiner Staatsangehoerigkeit, das wäre meine Ansicht, weil ich ein braver Deutscher bin.

Naja, jedenfalls ist das Problem der Schwarzarbeit in GR meiner Meinung nach, ebenso wie viele andere, ein sehr vielschichtiges und hat vor allem mit dem Staatsverständnis der Bürger und dem Bürgerverständnis des Staates zu tun.
es wie mit allen dingem im leben, MÄSSIGKEIT, ist der schlüssel,
wissen wann schluss ist,geniessen,
man hätte den ball flachhalten sollen und es wäre noch weitergegangen,
man hätte es sich noch über viele jahre kuschlig machen können keiner hat sich für griechenland interressiert aber diese verwöhnten kleinen patriarchen
wissen halt nicht wann schluss ist.....

manoli
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