SommerJob 2011

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#16
(22.03.2011, 14:38:24)Kobold schrieb: @Paschalitza

Hast Du in D jemals mit der Gastronomie etwas zu tun gehabt? Ich glaube nicht, sonst wüstest Du, dass da kaum gelerntes Personal arbeitet. In deutschen, gehobenen Restaurants hat meistens der Chef eine entsprechende Ausbildung und der Koch. Aber im Service eher selten, es sei denn, es handelt sich um ein Nobel-Restaurant oder -Hotel. Ich habe in D eine Musik-Kneipe gehabt und nur mit Aushilfen gearbeitet und so machen es die meisten Lokale. Und von einer Fachkraft für Eisverkauf habe ich auch noch nichts gehört.

Gruß

Jürgen

Aha, eine Musikkneipe, siehe oben, ich sprach von " richtigen Restaurants "

Nicht von Studentischen Ausbeuterbetrieben ( so nenne ich die ).

Und ja, ich habe sogar in GR in Top Hotels gelernt und gearbeitet, habe also eine entsprechende Ausbildung mit Prüfung und Zulassung, sowohl für GR und DE.


(22.03.2011, 14:29:25)petraki schrieb:
(22.03.2011, 14:07:58)Paschalitza schrieb: Zum kellnern benötigts du kein Gesundheitszeugnis, da du mit den Zutaten / Zubereitung nicht in Kontakt kommst. In GR mußt du auch Untersuchungen haben.

Leider auch völlig falsch. Ich zitiere einmal:
Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dürfen beim gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen (= verkaufen, verteilen usw.) von Lebensmitteln nur Personen tätig sein, die eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes vorlegen können. Diese Bescheinigung heißt "Gesundheitszeugnis". Das bedeutet, dass jeder, der offene (unverpackte) Lebensmittel transportiert (z. B. als Kellnerin/Kellner) oder diese herstellt bzw. behandelt (z. B. Köchin/Koch) ein Gesundheitszeugnis haben muss. Welche Jobs ein Gesundheitszeugnis erfordern, kannst du im Infektionsschutzgesetz nachlesen.

Das deckt sich im übrigen mit allen Erfahrungen, die ich in diesem Gewerbe gemacht habe.

Petraki

Darf man hier eine Link setzen, sonst dehnt sich das , vor allem, da Herr Petraki Recht behalten will, aber nicht hat, zu einer Grundsatzdiskussion aus.

Siehe Link, siehe Stichpunkt Kellner.

http://www.havelland.de/Belehrungen-ehem...802.0.html

Und nur mal als Hinweis für die Älteren unter uns : Es gibt nur noch eine Belehrung, Gesundheitszeugnisse in DE sind nicht aktuell, in GR mußt du zum Arzt.

Ungelernt oder gelernt, Fachkraft oder nicht. Keine Ausnahme, egal wo, egal wie.

Damit sollte nun wohl alles klar sein.

Kann ich sonst noch mit Fachwissen helfen ?

Oder kann das beendet werden ( lasse mich nicht gern als Dumm hin stellen )

Feine Grüße

Paschalitza

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#16
(22.03.2011, 14:38:24)Kobold schrieb: @Paschalitza

Hast Du in D jemals mit der Gastronomie etwas zu tun gehabt? Ich glaube nicht, sonst wüstest Du, dass da kaum gelerntes Personal arbeitet. In deutschen, gehobenen Restaurants hat meistens der Chef eine entsprechende Ausbildung und der Koch. Aber im Service eher selten, es sei denn, es handelt sich um ein Nobel-Restaurant oder -Hotel. Ich habe in D eine Musik-Kneipe gehabt und nur mit Aushilfen gearbeitet und so machen es die meisten Lokale. Und von einer Fachkraft für Eisverkauf habe ich auch noch nichts gehört.

Gruß

Jürgen

Aha, eine Musikkneipe, siehe oben, ich sprach von " richtigen Restaurants "

Nicht von Studentischen Ausbeuterbetrieben ( so nenne ich die ).

Und ja, ich habe sogar in GR in Top Hotels gelernt und gearbeitet, habe also eine entsprechende Ausbildung mit Prüfung und Zulassung, sowohl für GR und DE.


(22.03.2011, 14:29:25)petraki schrieb:
(22.03.2011, 14:07:58)Paschalitza schrieb: Zum kellnern benötigts du kein Gesundheitszeugnis, da du mit den Zutaten / Zubereitung nicht in Kontakt kommst. In GR mußt du auch Untersuchungen haben.

Leider auch völlig falsch. Ich zitiere einmal:
Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dürfen beim gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen (= verkaufen, verteilen usw.) von Lebensmitteln nur Personen tätig sein, die eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes vorlegen können. Diese Bescheinigung heißt "Gesundheitszeugnis". Das bedeutet, dass jeder, der offene (unverpackte) Lebensmittel transportiert (z. B. als Kellnerin/Kellner) oder diese herstellt bzw. behandelt (z. B. Köchin/Koch) ein Gesundheitszeugnis haben muss. Welche Jobs ein Gesundheitszeugnis erfordern, kannst du im Infektionsschutzgesetz nachlesen.

Das deckt sich im übrigen mit allen Erfahrungen, die ich in diesem Gewerbe gemacht habe.

Petraki

Darf man hier eine Link setzen, sonst dehnt sich das , vor allem, da Herr Petraki Recht behalten will, aber nicht hat, zu einer Grundsatzdiskussion aus.

Siehe Link, siehe Stichpunkt Kellner.

http://www.havelland.de/Belehrungen-ehem...802.0.html

Und nur mal als Hinweis für die Älteren unter uns : Es gibt nur noch eine Belehrung, Gesundheitszeugnisse in DE sind nicht aktuell, in GR mußt du zum Arzt.

Ungelernt oder gelernt, Fachkraft oder nicht. Keine Ausnahme, egal wo, egal wie.

Damit sollte nun wohl alles klar sein.

Kann ich sonst noch mit Fachwissen helfen ?

Oder kann das beendet werden ( lasse mich nicht gern als Dumm hin stellen )

Feine Grüße

Paschalitza

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SommerJob 2011 - von Magic-sim - 20.03.2011, 22:11:00

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