Sorgerecht

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#18
Zur Vaterschaftsanerkennung... ja, dass muss von einem Notar vor Ort oder halt bei der Botschaft gemacht werden (diesbezgl. hatte ich mir Aussagen von der Botschaft geholt)... was den Notar vor Ort betrifft... dieser führt wirklich nur die Vaterschaftsanerkennung und die Abänderung des Nachnamens durch... wegen der Änderungen, die auf der deutschen Geburtsurkunde vorzunehmen sind, müssen wir auf jeden Fall mal zur Botschaft... aber das müsste nicht gleich sein...

Hatte auch schon den Gedankengang, was passiert wenn ich hier die Papiere unterschreibe, aber in Deutschland lasse ich Alles beim Alten... aber ich glaube das würde nichts ändern, es würde sich im Fall der Fälle wohl doch um Kindesentführung aus griechischer Sicht mit anschließender Rückführung handeln...

Nach dem Notar müssten wir zum Dimarxio... hier wird sozusagen aufgenommen, dass Vater X ein Kind besitzt... wegen IKA, Steuererklärung etc.

Das Original habe ich beim Notar noch nicht gesehen, da wir Alle dort auftauchen müssen... da ich ihm gesagt hatte, dass ich mit einer Freundin, die perfekt deutsch und griechisch kann, vorbeikommen möchte, hat er im Prinzip gleich eine "dritte Person" eingefügt, die dann für mich übersetzt und auch mit unterschreibt... Was aber im Nachhinein gesehen, gar nicht notwendig gewesen wäre, denn es ist ein ganz kurzes Schreiben (er hat es vorgelesen) und drückt lediglich unter Angabe meiner Personendaten aus, dass ich bestätige, dass X der Vater ist und dass ich damit einverstanden bin, dass unser Kleiner seinen Nachnamen bekommt...

Über Unterhalt/Erbe steht nichts drin... im www hatte ich folgende Aussage gefunden: "Das nichteheliche Kind erwirbt die gleichen Rechte wie das eheliche Kind. Es ist in vollem Umfang erbberechtigt, sowohl nach der Mutter als auch nach dem Vater. Die Mutter erhält automatisch mit der Geburt das Sorgerecht, der Vater mit der Anerkennung des Kindes, er ist in der Ausübung des Sorgerechts aber beschränkt."

Vor einer Krise zwischen uns und den Folgen daraus, fürchte ich mich weniger... es würde mich wohl eher traurig machen, wenn die Beziehung scheitern würde...
Aus finanzieller Sicht gesehen, würde monatlich (ohne Unterhaltszahlungen seitens der Väter- der erste zahlt nämlich auch nichts für seine Töchter) ein Defizit von 300Euro bestehen, was doch in irgendeiner Weise zu bewältigen sein sollte... Sehe ich jedenfalls so...

Die beiden Homepages werde ich mir demnächst mal ansehen, obwohl ich sagen muss, dass ich auf Horrorgeschichten so gar keine Lust habe Smile
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#18
Zur Vaterschaftsanerkennung... ja, dass muss von einem Notar vor Ort oder halt bei der Botschaft gemacht werden (diesbezgl. hatte ich mir Aussagen von der Botschaft geholt)... was den Notar vor Ort betrifft... dieser führt wirklich nur die Vaterschaftsanerkennung und die Abänderung des Nachnamens durch... wegen der Änderungen, die auf der deutschen Geburtsurkunde vorzunehmen sind, müssen wir auf jeden Fall mal zur Botschaft... aber das müsste nicht gleich sein...

Hatte auch schon den Gedankengang, was passiert wenn ich hier die Papiere unterschreibe, aber in Deutschland lasse ich Alles beim Alten... aber ich glaube das würde nichts ändern, es würde sich im Fall der Fälle wohl doch um Kindesentführung aus griechischer Sicht mit anschließender Rückführung handeln...

Nach dem Notar müssten wir zum Dimarxio... hier wird sozusagen aufgenommen, dass Vater X ein Kind besitzt... wegen IKA, Steuererklärung etc.

Das Original habe ich beim Notar noch nicht gesehen, da wir Alle dort auftauchen müssen... da ich ihm gesagt hatte, dass ich mit einer Freundin, die perfekt deutsch und griechisch kann, vorbeikommen möchte, hat er im Prinzip gleich eine "dritte Person" eingefügt, die dann für mich übersetzt und auch mit unterschreibt... Was aber im Nachhinein gesehen, gar nicht notwendig gewesen wäre, denn es ist ein ganz kurzes Schreiben (er hat es vorgelesen) und drückt lediglich unter Angabe meiner Personendaten aus, dass ich bestätige, dass X der Vater ist und dass ich damit einverstanden bin, dass unser Kleiner seinen Nachnamen bekommt...

Über Unterhalt/Erbe steht nichts drin... im www hatte ich folgende Aussage gefunden: "Das nichteheliche Kind erwirbt die gleichen Rechte wie das eheliche Kind. Es ist in vollem Umfang erbberechtigt, sowohl nach der Mutter als auch nach dem Vater. Die Mutter erhält automatisch mit der Geburt das Sorgerecht, der Vater mit der Anerkennung des Kindes, er ist in der Ausübung des Sorgerechts aber beschränkt."

Vor einer Krise zwischen uns und den Folgen daraus, fürchte ich mich weniger... es würde mich wohl eher traurig machen, wenn die Beziehung scheitern würde...
Aus finanzieller Sicht gesehen, würde monatlich (ohne Unterhaltszahlungen seitens der Väter- der erste zahlt nämlich auch nichts für seine Töchter) ein Defizit von 300Euro bestehen, was doch in irgendeiner Weise zu bewältigen sein sollte... Sehe ich jedenfalls so...

Die beiden Homepages werde ich mir demnächst mal ansehen, obwohl ich sagen muss, dass ich auf Horrorgeschichten so gar keine Lust habe Smile
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Sorgerecht - von Moro__mou - 03.03.2011, 12:59:29

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