Erbrecht

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#9
Ohne Testament gilt in D die gesetzliche Erbfolge, dh. im Normalfall (wenn nicht extra Gütertrennung vereinbart wurde) , erhält der überlebende Ehepartner 50 % und alle Kinder zusammen 50 % (ehelich und nichtehelich sind gleichwertig)

In GR erbt mit der gesetzlichen Erbfolge der Ehepartner 25 % und die Kinder 75 %

Die Tatsache, dass oft der überlebende Ehepartner das Haus "allein " erhält, resultiert meist aus einem momentanen Erbschaftsverzicht der Kinder, denn ansonsten müsste der Ehepartner den Kindern deren 50 % auszahlen, wenn er zu 100 % Hauseigentümer sein will.

Am besten gleich beim Grundstücks-Haus-WohnungsKauf beide Ehepartner ins Grundbuch eintragen. Die Banken bestehen eh auf die Unterschrift beider Ehepartner bei den Hypotheken, Grundschulden.

So hätte beim Erbfall ohne Testament der überlebende Ehepartner 75 % in D und in GR 62,5 % Eigentum am Haus.

Selbst mit Testament kann man ein Miterbe der Kinder am Haus nicht verhindern, da das Haus meist das einzige nennenswerte Vermögen darstellt, dh. in D und GR erhalten die Kinder den sog. Pflichtteil, dh. die Hälfte des vorher genannten gesetzlichen Erbteils.
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#9
Ohne Testament gilt in D die gesetzliche Erbfolge, dh. im Normalfall (wenn nicht extra Gütertrennung vereinbart wurde) , erhält der überlebende Ehepartner 50 % und alle Kinder zusammen 50 % (ehelich und nichtehelich sind gleichwertig)

In GR erbt mit der gesetzlichen Erbfolge der Ehepartner 25 % und die Kinder 75 %

Die Tatsache, dass oft der überlebende Ehepartner das Haus "allein " erhält, resultiert meist aus einem momentanen Erbschaftsverzicht der Kinder, denn ansonsten müsste der Ehepartner den Kindern deren 50 % auszahlen, wenn er zu 100 % Hauseigentümer sein will.

Am besten gleich beim Grundstücks-Haus-WohnungsKauf beide Ehepartner ins Grundbuch eintragen. Die Banken bestehen eh auf die Unterschrift beider Ehepartner bei den Hypotheken, Grundschulden.

So hätte beim Erbfall ohne Testament der überlebende Ehepartner 75 % in D und in GR 62,5 % Eigentum am Haus.

Selbst mit Testament kann man ein Miterbe der Kinder am Haus nicht verhindern, da das Haus meist das einzige nennenswerte Vermögen darstellt, dh. in D und GR erhalten die Kinder den sog. Pflichtteil, dh. die Hälfte des vorher genannten gesetzlichen Erbteils.
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Erbrecht - von Claudia_HH - 06.04.2008, 21:57:31
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