kindergeld

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#1
Nochmal hallo!

ich hatte mal nach dem kindergeld im forum gesucht! sind aber alles sehr veraltete eintraege! hatte mich bei der deutschen familienkasse uebrigens erkundigt unter welchen bedingungen ich deutsches kindergeld beantragen koennte.
Hier mal die aktuelle Antwort:

für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 62 Abs. 1 Satz 1 EStG).
Für einen Wohnsitz reicht es nicht aus, dass Sie in Deutschland gemeldet sind. Vielmehr müssen Sie tatsächlich über eine Wohnung verfügen, die während Ihrer Abwesenheit nicht untervermietet ist und sie diese jederzeit nutzen können. Der zeitweilige Aufenthalt in der Wohnung eines Angehörigen oder Bekannten begründet ebenfalls keinen Wohnsitz in Deutschland.

Sofern Sie sich regelmäßig in Griechenland aufhalten und nur besuchsweise nach Deutschland reisen, würde kein Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Na gut hin oder her. wollte eigentlich auch wissen wie es mit den bezuegen aus griechenland ist. gibt es sowas wie kindergeld, geburtsgeld...irgendetwas in der art?
muss ich dafuer eigens versichert sein (bin ja "nur"ueber meinen mann mitversichert, tebe) und wenn es was gibt wie beantragt man das?

gruss und vielen dank
claudia
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#1
Nochmal hallo!

ich hatte mal nach dem kindergeld im forum gesucht! sind aber alles sehr veraltete eintraege! hatte mich bei der deutschen familienkasse uebrigens erkundigt unter welchen bedingungen ich deutsches kindergeld beantragen koennte.
Hier mal die aktuelle Antwort:

für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 62 Abs. 1 Satz 1 EStG).
Für einen Wohnsitz reicht es nicht aus, dass Sie in Deutschland gemeldet sind. Vielmehr müssen Sie tatsächlich über eine Wohnung verfügen, die während Ihrer Abwesenheit nicht untervermietet ist und sie diese jederzeit nutzen können. Der zeitweilige Aufenthalt in der Wohnung eines Angehörigen oder Bekannten begründet ebenfalls keinen Wohnsitz in Deutschland.

Sofern Sie sich regelmäßig in Griechenland aufhalten und nur besuchsweise nach Deutschland reisen, würde kein Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Na gut hin oder her. wollte eigentlich auch wissen wie es mit den bezuegen aus griechenland ist. gibt es sowas wie kindergeld, geburtsgeld...irgendetwas in der art?
muss ich dafuer eigens versichert sein (bin ja "nur"ueber meinen mann mitversichert, tebe) und wenn es was gibt wie beantragt man das?

gruss und vielen dank
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kindergeld - von Claudia_HH - 07.04.2008, 11:08:19
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