Namensrecht bei Heirat - oder Behördenwahnsinn

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#1
Janni und ich wollen nun standesamtlich in D heiraten, haben dazu alle Papiere aus Griechenland abgegeben und es ist alles soweit anerkannt worden, Apostille, etc. und der Termin wurde uns bestätigt.

Alles ist soweit ok, bis auf die Schreibweise des Namens. Vielleicht weiß da jemand von euch was ?

Nach dem deutschen Recht kann ich den Nachnamen nur mit dem "akis" komplett bekommen.
Nach dem griechischen Recht würde aber der Name für mich nur mit "aki" ohne s geschrieben werden.
Auch eine Bescheinigung vom Proxenio wurde nicht anerkannt.

Angeblich hat der Standesbeamte gesagt, gibt es nach griechischem Recht keine Möglichkeit, den Namen des Mannes anzunehmen und jeder behält wohl seinen Namen. Nur bei den Kindern könnte ich dann wohl das anzuwendende Namensrecht wählen, d.h. bei einer Tochter würde das Anstandslos richtig eingetragen werden...aber eben nicht bei mir, weil das deutsche Recht keine Namensdeklination zulässt ?!

Gibt es da irgendwie ein Gesetz, was die Benennung eines gemeinsamen Nachnamens nach griechischem Recht möglich macht ? Wenn ja, brauche ich eine Info oder den Text, wo ich das finden kann.

Der Standesamttermin ist dann im Mai und ich möchte das gerne vorher regeln, falls möglich.

Vielen Dank im Voraus

Grüße
Petra
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#1
Janni und ich wollen nun standesamtlich in D heiraten, haben dazu alle Papiere aus Griechenland abgegeben und es ist alles soweit anerkannt worden, Apostille, etc. und der Termin wurde uns bestätigt.

Alles ist soweit ok, bis auf die Schreibweise des Namens. Vielleicht weiß da jemand von euch was ?

Nach dem deutschen Recht kann ich den Nachnamen nur mit dem "akis" komplett bekommen.
Nach dem griechischen Recht würde aber der Name für mich nur mit "aki" ohne s geschrieben werden.
Auch eine Bescheinigung vom Proxenio wurde nicht anerkannt.

Angeblich hat der Standesbeamte gesagt, gibt es nach griechischem Recht keine Möglichkeit, den Namen des Mannes anzunehmen und jeder behält wohl seinen Namen. Nur bei den Kindern könnte ich dann wohl das anzuwendende Namensrecht wählen, d.h. bei einer Tochter würde das Anstandslos richtig eingetragen werden...aber eben nicht bei mir, weil das deutsche Recht keine Namensdeklination zulässt ?!

Gibt es da irgendwie ein Gesetz, was die Benennung eines gemeinsamen Nachnamens nach griechischem Recht möglich macht ? Wenn ja, brauche ich eine Info oder den Text, wo ich das finden kann.

Der Standesamttermin ist dann im Mai und ich möchte das gerne vorher regeln, falls möglich.

Vielen Dank im Voraus

Grüße
Petra
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Namensrecht bei Heirat - oder Behördenwahnsinn - von Petishenshen - 08.03.2007, 09:09:15

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