Lenken eines gr.KFZ als Ausländer

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#24
Das laesst sich doch recht einfach abschliessen.

Auf der Website der griechischen Botschaft steht eindeutig:
Zitat:Ein Pkw, der in Deutschland (oder einem anderen E.U.- Land) zugelassen ist
darf in Griechenland von seinem Halter, sofern dessen ständiger Wohnsitz außerhalb
Griechenlands ist, sechs (6) Monate im Jahr (ab Datum der Einreise) mit den
deutschen Kennzeichen gefahren werden. Danach muss das Fahrzeug entweder
ausgeführt, verzollt und in Griechenland zugelassen, oder in einem Zollamt
vorerst stillgelegt werden. Die Beweislast für das Einreisedatum trägt der Halter.
Es empfiehlt sich daher bei der Einreise im Grenzzollamt das Fahrzeug anzumelden.
Das heisst, laut griechischem Recht ist es nicht erlaubt, dass irgendwer ausser dem Halter mit dem Auto rumfaehrt, weder Ehefrau noch Grossvater.
Das sagt der GR. Staat.
Der deutschen Versicherung wiederum ists wohl wurscht, weil die deutschen Versicherungspolicen i.d.R. zulassen, dass wer anders den Wagen faehrt.

Das ist eben die Theorie.
Aber wir alten Hasen wissen doch, dass Papier nirgends so geduldig ist wie in GR Wink , also laesst man die Auslaender hier gewaehren, solange man das fuer opportun haelt.
Und dass es eben zumindest wirtschaftlich nicht opportun ist, ein par Fruehrentner mit ihrem klobigen Wohnmobil in den Knast zu stecken, weil Mutti statt Papi gefahren ist, das leuchtet hier dem letzten verstockten Vollbuerokraten ein.

Was fuer unsereiner nur interessant waere:
Was genau pasiert eigentlich im Falle eines Unfalles?
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
-------------------------------------------------------------------------------------
-Wally-
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#24
Das laesst sich doch recht einfach abschliessen.

Auf der Website der griechischen Botschaft steht eindeutig:
Zitat:Ein Pkw, der in Deutschland (oder einem anderen E.U.- Land) zugelassen ist
darf in Griechenland von seinem Halter, sofern dessen ständiger Wohnsitz außerhalb
Griechenlands ist, sechs (6) Monate im Jahr (ab Datum der Einreise) mit den
deutschen Kennzeichen gefahren werden. Danach muss das Fahrzeug entweder
ausgeführt, verzollt und in Griechenland zugelassen, oder in einem Zollamt
vorerst stillgelegt werden. Die Beweislast für das Einreisedatum trägt der Halter.
Es empfiehlt sich daher bei der Einreise im Grenzzollamt das Fahrzeug anzumelden.
Das heisst, laut griechischem Recht ist es nicht erlaubt, dass irgendwer ausser dem Halter mit dem Auto rumfaehrt, weder Ehefrau noch Grossvater.
Das sagt der GR. Staat.
Der deutschen Versicherung wiederum ists wohl wurscht, weil die deutschen Versicherungspolicen i.d.R. zulassen, dass wer anders den Wagen faehrt.

Das ist eben die Theorie.
Aber wir alten Hasen wissen doch, dass Papier nirgends so geduldig ist wie in GR Wink , also laesst man die Auslaender hier gewaehren, solange man das fuer opportun haelt.
Und dass es eben zumindest wirtschaftlich nicht opportun ist, ein par Fruehrentner mit ihrem klobigen Wohnmobil in den Knast zu stecken, weil Mutti statt Papi gefahren ist, das leuchtet hier dem letzten verstockten Vollbuerokraten ein.

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Was genau pasiert eigentlich im Falle eines Unfalles?
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-Wally-
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Nachrichten in diesem Thema
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von Christine - 19.07.2003, 09:51:21
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von dpan - 19.07.2003, 10:05:25
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von Christine - 19.07.2003, 10:12:43
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von dpan - 19.07.2003, 10:19:25
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von Christine - 19.07.2003, 10:40:15
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von christos - 20.07.2003, 09:13:14
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von Carmen - 20.07.2003, 09:46:36
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von Tobi - 20.07.2003, 10:02:16
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von psilos - 20.07.2003, 11:00:57
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von Carmen - 20.07.2003, 12:14:25
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von Tobi - 20.07.2003, 13:30:28
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von Christine - 20.07.2003, 19:13:01
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von dpan - 20.07.2003, 22:06:19
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von psilos - 21.07.2003, 08:02:18
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von Chania - 21.07.2003, 23:01:39
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von psilos - 22.07.2003, 08:37:36
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von athina - 22.07.2005, 10:39:58
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von Carmen - 22.07.2005, 13:12:59
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von Tobi - 22.07.2005, 13:40:39
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von BennoBlech - 04.08.2005, 18:34:36
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von Gerhard - 05.08.2005, 06:35:30
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von Chania - 05.08.2005, 17:43:40
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von Carmen - 06.08.2005, 14:10:34
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von Tobi - 06.08.2005, 14:36:51
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von Chania - 09.08.2005, 12:41:07
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von Chania - 09.08.2005, 12:42:17
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von Tobi - 09.08.2005, 12:52:23
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von konny2 - 29.01.2007, 16:13:20
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von Tobi - 29.01.2007, 16:19:48
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von konny2 - 29.01.2007, 16:25:49
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von Avrio - 29.01.2007, 17:53:36
Lenken eines gr.KFZ als Ausländer - von konny2 - 31.01.2007, 14:41:07

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