Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2

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#1
Also hier kommt Teil 2 des ArbeitsamtmarathonsSmile)Eventuelle Rechtschreibe-/Orthographiefehler möge man mir verzeihen Smile
Okay aaaalso, wer seinen Job hier kündigt, bekommt eine dreimonatige Sperre. Wie man dieser entgehen kann (Familienzusammenführung) siehe Teil 1 meines Beitrages zu diesem Thema. Wenn man nun nicht "entrinnen" kann und geht ins Ausland zur Jobsuche, läuft eine weitere Frist parallel. Man hat nur drei Monate Zeit dort einen Job zu finden, dann muss man wieder zurück um dem Arbeitsamt in Deutschland zur Verfügung zu stehen. Nun kommts, es ist tatsächlich so, dass wenn man dann nicht zurückkommt, man alle Ansprüche verliert die man jemals in der Vergangenheit angesammelt hat! Ferner bekommt man in Griechenland von OAED ebenfalls kein Geld! Wartet man die drei Monate Sperre ab und bezieht hier wenigstens einen Monat ALG und geht dann erst zur Arbeitssuche ins Ausland, muss man sich beim ARbeitsamt in Deutschland das Formular E303 besorgen. Man nimmt dann seine Ansprüche mit nach Griechenland und wird dort nach dortigem Recht und den dortigen Sätzen weiterhin Arbeitslosengeld erhalten. Der Höchstsatz an Arbeitslosengeld beträgt in Griechenland 300,00EUR im Monat. So nun werden die wenigstens die Möglichkeit haben hier noch 4 Monate rumzusitzen. Wer nun nicht sicher ist, ob er es in Griechenland denn schaffen wird und sich seine eventuellen Ansprüche auf ALG erhalten will, sollte sich in Deutschland überhaupt nicht arbeitslos melden, also praktisch "stillschweigend" ins Ausland gehen. Kommt man nun innerhalb eines Jahres zurück und hat in den letzten 12 Monaten vor Auslandsaufenthalt mindestens 365 Tage gearbeitet, wird man vom Arbeitsamt so gestellt, als wäre "nichts gewesen" sprich ,man erhält direkt Arbeitslosengeld. Nun gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Man kann sich hier arbeitslose melden und aber keine Leistung beantragen sondern mit dem Formular E301 seine Ansprüche mit nach Griechenland nehmen. Nun hatte ich ja bereits erklärt, wenn man vor Ablauf der dreimonatigen Sperre vom ARbeitsamt in Deutschland nach Griechenland geht, bekommt man nichts. Aber wenn man sich nun dieses Formular besorgt hat und dann in Griechenland einen Job annimmt und einfach Pech hat und zum Beispiel nach einem MOnat wieder auf der Strasse steht, erhält man aufgrund der nachgewiesenen Zeiten aus Deutschland mittels E 301, direkt Arbeitslosengeld von der OAED!
Wie das genau funktioniert mit den Ansprüchen mit E301 mitnehmen, werde ich erklären wenn ich es hinter mir habeSmile
Wer Fragen hat, einfach melden, versuche so gut es geht zu helfen.
Alle Angabe natürlich ohne Gewähr...wer die Materie kennt, weiss, dass es was das Arbeitsamt angeht immer mal wieder "Überraschungen" gibt Smile
@Carmen: Bezüglich Umzugskosten wusste hier weder die Leutchen vom Arbeitsamt noch der EURES-Berater was, war ihnen gänzlich unbekannt...was nicht heisst, dass es das nicht gibt Smile
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#1
Also hier kommt Teil 2 des ArbeitsamtmarathonsSmile)Eventuelle Rechtschreibe-/Orthographiefehler möge man mir verzeihen Smile
Okay aaaalso, wer seinen Job hier kündigt, bekommt eine dreimonatige Sperre. Wie man dieser entgehen kann (Familienzusammenführung) siehe Teil 1 meines Beitrages zu diesem Thema. Wenn man nun nicht "entrinnen" kann und geht ins Ausland zur Jobsuche, läuft eine weitere Frist parallel. Man hat nur drei Monate Zeit dort einen Job zu finden, dann muss man wieder zurück um dem Arbeitsamt in Deutschland zur Verfügung zu stehen. Nun kommts, es ist tatsächlich so, dass wenn man dann nicht zurückkommt, man alle Ansprüche verliert die man jemals in der Vergangenheit angesammelt hat! Ferner bekommt man in Griechenland von OAED ebenfalls kein Geld! Wartet man die drei Monate Sperre ab und bezieht hier wenigstens einen Monat ALG und geht dann erst zur Arbeitssuche ins Ausland, muss man sich beim ARbeitsamt in Deutschland das Formular E303 besorgen. Man nimmt dann seine Ansprüche mit nach Griechenland und wird dort nach dortigem Recht und den dortigen Sätzen weiterhin Arbeitslosengeld erhalten. Der Höchstsatz an Arbeitslosengeld beträgt in Griechenland 300,00EUR im Monat. So nun werden die wenigstens die Möglichkeit haben hier noch 4 Monate rumzusitzen. Wer nun nicht sicher ist, ob er es in Griechenland denn schaffen wird und sich seine eventuellen Ansprüche auf ALG erhalten will, sollte sich in Deutschland überhaupt nicht arbeitslos melden, also praktisch "stillschweigend" ins Ausland gehen. Kommt man nun innerhalb eines Jahres zurück und hat in den letzten 12 Monaten vor Auslandsaufenthalt mindestens 365 Tage gearbeitet, wird man vom Arbeitsamt so gestellt, als wäre "nichts gewesen" sprich ,man erhält direkt Arbeitslosengeld. Nun gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Man kann sich hier arbeitslose melden und aber keine Leistung beantragen sondern mit dem Formular E301 seine Ansprüche mit nach Griechenland nehmen. Nun hatte ich ja bereits erklärt, wenn man vor Ablauf der dreimonatigen Sperre vom ARbeitsamt in Deutschland nach Griechenland geht, bekommt man nichts. Aber wenn man sich nun dieses Formular besorgt hat und dann in Griechenland einen Job annimmt und einfach Pech hat und zum Beispiel nach einem MOnat wieder auf der Strasse steht, erhält man aufgrund der nachgewiesenen Zeiten aus Deutschland mittels E 301, direkt Arbeitslosengeld von der OAED!
Wie das genau funktioniert mit den Ansprüchen mit E301 mitnehmen, werde ich erklären wenn ich es hinter mir habeSmile
Wer Fragen hat, einfach melden, versuche so gut es geht zu helfen.
Alle Angabe natürlich ohne Gewähr...wer die Materie kennt, weiss, dass es was das Arbeitsamt angeht immer mal wieder "Überraschungen" gibt Smile
@Carmen: Bezüglich Umzugskosten wusste hier weder die Leutchen vom Arbeitsamt noch der EURES-Berater was, war ihnen gänzlich unbekannt...was nicht heisst, dass es das nicht gibt Smile
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Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - von Daxie - 06.08.2004, 19:17:02

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