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Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - Druckversion

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Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - Daxie - 06.08.2004

Also hier kommt Teil 2 des ArbeitsamtmarathonsSmile)Eventuelle Rechtschreibe-/Orthographiefehler möge man mir verzeihen Smile
Okay aaaalso, wer seinen Job hier kündigt, bekommt eine dreimonatige Sperre. Wie man dieser entgehen kann (Familienzusammenführung) siehe Teil 1 meines Beitrages zu diesem Thema. Wenn man nun nicht "entrinnen" kann und geht ins Ausland zur Jobsuche, läuft eine weitere Frist parallel. Man hat nur drei Monate Zeit dort einen Job zu finden, dann muss man wieder zurück um dem Arbeitsamt in Deutschland zur Verfügung zu stehen. Nun kommts, es ist tatsächlich so, dass wenn man dann nicht zurückkommt, man alle Ansprüche verliert die man jemals in der Vergangenheit angesammelt hat! Ferner bekommt man in Griechenland von OAED ebenfalls kein Geld! Wartet man die drei Monate Sperre ab und bezieht hier wenigstens einen Monat ALG und geht dann erst zur Arbeitssuche ins Ausland, muss man sich beim ARbeitsamt in Deutschland das Formular E303 besorgen. Man nimmt dann seine Ansprüche mit nach Griechenland und wird dort nach dortigem Recht und den dortigen Sätzen weiterhin Arbeitslosengeld erhalten. Der Höchstsatz an Arbeitslosengeld beträgt in Griechenland 300,00EUR im Monat. So nun werden die wenigstens die Möglichkeit haben hier noch 4 Monate rumzusitzen. Wer nun nicht sicher ist, ob er es in Griechenland denn schaffen wird und sich seine eventuellen Ansprüche auf ALG erhalten will, sollte sich in Deutschland überhaupt nicht arbeitslos melden, also praktisch "stillschweigend" ins Ausland gehen. Kommt man nun innerhalb eines Jahres zurück und hat in den letzten 12 Monaten vor Auslandsaufenthalt mindestens 365 Tage gearbeitet, wird man vom Arbeitsamt so gestellt, als wäre "nichts gewesen" sprich ,man erhält direkt Arbeitslosengeld. Nun gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Man kann sich hier arbeitslose melden und aber keine Leistung beantragen sondern mit dem Formular E301 seine Ansprüche mit nach Griechenland nehmen. Nun hatte ich ja bereits erklärt, wenn man vor Ablauf der dreimonatigen Sperre vom ARbeitsamt in Deutschland nach Griechenland geht, bekommt man nichts. Aber wenn man sich nun dieses Formular besorgt hat und dann in Griechenland einen Job annimmt und einfach Pech hat und zum Beispiel nach einem MOnat wieder auf der Strasse steht, erhält man aufgrund der nachgewiesenen Zeiten aus Deutschland mittels E 301, direkt Arbeitslosengeld von der OAED!
Wie das genau funktioniert mit den Ansprüchen mit E301 mitnehmen, werde ich erklären wenn ich es hinter mir habeSmile
Wer Fragen hat, einfach melden, versuche so gut es geht zu helfen.
Alle Angabe natürlich ohne Gewähr...wer die Materie kennt, weiss, dass es was das Arbeitsamt angeht immer mal wieder "Überraschungen" gibt Smile
@Carmen: Bezüglich Umzugskosten wusste hier weder die Leutchen vom Arbeitsamt noch der EURES-Berater was, war ihnen gänzlich unbekannt...was nicht heisst, dass es das nicht gibt Smile


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - Carmen - 07.08.2004

Danke Annette fuer die Muehe!

Nur eine Bitte: koenntest Du "hier" etwas spezifizieren? Fuer mich ist "hier" Griechenland...

Liebe Gruesse
Carmen


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - Daxie - 09.08.2004

Upps, sorry Carmen, du hast RechtSmile
Also in folgendem Satz : "Wartet man die drei Monate Sperre ab und bezieht man in Deutschland wenigstens einen Monat ALG und geht dann erst zur Arbeitssuche ins Ausland, muss man sich beim ARbeitsamt in Deutschland das Formular E303 besorgen. " Und in diesem Satz : "So nun werden die wenigstens die Möglichkeit haben in Deutschland noch 4 Monate rumzusitzen. "
In diesen Sätzen war mit "hier" Deutschland gemeint.


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - franziska - 09.08.2004

-----------------------------------Annette schrieb:
„also praktisch "stillschweigend" ins Ausland gehen. Kommt man nun innerhalb eines Jahres zurück und hat in den letzten 12 Monaten vor Auslandsaufenthalt mindestens 365 Tage gearbeitet, wird man vom Arbeitsamt so gestellt, als wäre "nichts gewesen" sprich ,man erhält direkt Arbeitslosengeld. „
-----------------------------------


Vorsicht – Ich habe da ne andere Erfahrung gemacht.

Ich kündigte in D. selbst und ging für 3 Monate nach GR - ohne das Arb.amt zu infomieren. Als ich zurückkam marschierte ich zum Arbeitsamt in D um mich zu melden. Per Brief wurde mir mitgeteilt, dass ich meine Meldepflicht versäumt hätte, daher muss ich jetzt eine satte Minderung (TAGLICH 50,-- Euro) hinnehmen und das bis zu einer Höhe von 1.500 Euro. Praktisch zahlen die mir fast nichts Aug – Okt 04. Das werte ich als „STRAFE“ oder so……….. – den Sinn begreife ich nicht. Die sollen froh sein, dass ich ihnen die ersten 3 Monate nicht auf der Tasche lag.

Was meine „Pflicht“ gewesen wäre: Am Tag der Kündigung „unverzüglich“ (O-ton) beim AA in D. marschieren und arbeitssuchend melden. „Dieser Pflicht bin ich nicht rechtzeitig nachgekommen“ (o-ton). Konnte ich auch nicht, sonst hätte ich nicht nach GR fahren können.

Wir sind in D. sozusagen Leibeigene, in dem Moment, wo man keinen Job mehr hat – ob mit Bezug von AL-Geld oder auch ohne.

Ich würde mich vorher beim zuständigen AAmt genau erkundigen und unbedingt aufschreiben, mit wem ihr wann gesprochen habt um das später belegen zu können. Ich habe mich vorher telefonisch genau informiert und erhielt eine vollkommen andere Auskunft eines Mitarbeiters des Arbeitsamts. Leider habe ich mir den Namen nicht notiert.


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - Kobold - 09.08.2004

Hallo Franziska,


> Was meine ?Pflicht? gewesen wäre: Am Tag der Kündigung ?unverzüglich? (O-ton) beim AA in D. marschieren und arbeitssuchend melden. ?Dieser Pflicht bin ich nicht rechtzeitig nachgekommen? (o-ton). Konnte ich auch nicht, sonst hätte ich nicht nach GR fahren können.

Freilich hättest Du nach GR fahren können. Man kann für 3 Monate das AlG aus D mitnehmen, wenn mann zur Arbeitssuche nach GR (oder ein anderes europäisches Land) geht.


Viele Grüße

Jürgen


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - franziska - 09.08.2004

Ja Jürgen, du hast recht - 3 Monate stehen einem in Griechenland zu

aber dann verwirkst du in D. jedes Recht auf weiteres Arbeitslosengeld. Das macht nur Sinn, wenn du 100 % sicher bist, nicht mehr zurück nach D. zu kommen.


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - Daxie - 09.08.2004

@Franziska: Ich kann mir gut vorstellen, dass es bei dir genauso gelaufen ist. "Doktere" jetzt seit 6 Monaten an diesem Thema und habe schon soviel unterschiedliche Aussagen bekommen. Der gleiche Sachbearbeiter, der mir jetzt sagte, ich solle mich dann einfach garnicht in Deutschland arbeitslos melden, hatte mir vor zwei Wochen noch gesagt ich habe mich wie auch immer "unverzüglich " zu melden. Ich hatte mir überlegt, dass wenn ich das mit dem "einfach verschwinden" gemacht hätte, ich mir die Aussage des Sachbearbeiters auf jedenfall schriftlich geholt hätte. Denn selbst wenn man den Namen hat, heisst das ja nicht, dass der sich dann nachher noch erinnern kann/will...
@Jürgen: So einfach ist es nicht. Wenn man in Deutschland noch kein ARbeitslosengeld bezogen hat und direkt nach Kündigung nach Griechenland geht bekommt man nichts. Wie es jedoch aussieht , wenn man hier schon Geld bezogen hat und dann nach Griechenland geht, weiss ich nicht genau, kann sein, dass man dann wenigstens noch für drei Monate Arbeitslosengeld bekommt. Wenn man nach den drei Monaten jedoch nicht zurückkehrt, verwirkt man wie bereits beschrieben und von Franziska auch nochmals erwähnt, alle seine Ansprüche.
Es gibt jedoch, wenn man in Deutschland Arbeitslosengeld bezieht und dann nach GR geht die Möglichkeit seine Ansprüche mittels Formular E303 mitzunehmen. Wie das dann jedoch genau läuft, weiss ich nicht. Hatte schon soviel Stress mit Arbeitsamt für die paar Punkte zu klären, dass ich SAchen die mich nicht betroffen haben nicht auch noch in Angriff genommen habe <img src="images/icons/icon7.gif" alt="Smile)" border=0 align='absmiddle'>
Generell gilt denke ich, dass man sich notfalls ALLES am besten schriftlich vom Arbeitsamt hier besorgt.


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - Katerina999 - 10.08.2004

Hallo Zusammen,

neue Variante:

"man erhält von D aus 3 Monate ALG wenn man sich nach GR zwecks Arbeitssuche begibt, danach zurückkommen oder in GR bleiben. Der Restanspruch des ALG bleibt für die Dauer von 3 Jahren bestehen. Nach 3 Jahren verfallen alle Ansprüche."
Ein Sachbearbeiter aus dem Bochumer AA
Ich blicke gar nicht mehr durch <img src="images/icons/icon9.gif" alt=":-(" border=0 align='absmiddle'>
Katerina


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - Kobold - 10.08.2004

Genau so ist es, Katerina. Ich habe 2 Fälle in nächster Nähe. Zum einen der Sohn meiner Lebensgefährtin in der Sohn von Freunden. In beiden Fällen gab es überhaupt keine Probleme, das Geld mitzunehmen. Allerdings muß man eine Adresse am Zielort angeben können, wo man zu erreichen ist. Und der Sohn unserer Freunde ist nach 2 Monaten zurück gekommen, weil es ihm nicht gefallen hat, und er hat ohne Probleme wieder seine Leistungen beim AA beantragen können (und bekommt sie auch).

Viele Grüße

Jürgen


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - Katerina999 - 11.08.2004

Hallo Jürgen,

genau aber das ist es, er kam ja nach 2 Monaten zurück, also innerhalb der 3-Monats-Frist zweks Arbeitssuche in der EU, hier wird jedoch angesprochen, wenn man nach mehr als 3 Monaten zurückkommt. Für die 3 Monate ist es klar, dass das ALG mitgenommen werden kann aber was danach? Wenn man danach (z.B. nach 1 Jahr) zurückkommt? Wie erwähnt, ein Sachbearbeiter vom AA sagte mir, ich könnte die Ansprüche die dann noch verbleiben (wären dann noch 9 Monate ALG) für die Dauer von 3 Jahren ruhen lassen.
Das ist echt ein Ding, dass jedes AA was anderes erzählt! Ich werde mir wohl alles schriftlich geben lassen (was am Ende eh nichts nützt da das Gesetz über allem steht und wenn es geändert wird, Pech!)
Schönen Tag
Katerina


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - Daxie - 11.08.2004

Kündigst du selbst und gehst du noch innerhalb der Sperre nach Griechenland? Wenn ja, würde ich an dieser Stelle nochmals bei Arbeitsamt nachhaken. Ruf so oft an wie dir was unklar ist und versuche jemand an die Strippe zu bekommen, der sich mit Leistungsbezug im Ausland auskennt.Versuche nich nur mit einer Person zu sprechen. Lass es dir auf jeden fall schriftlich geben.
Aber es ist wirklich unglaublich was man dort erzählt bekommt und das es einem von jedem anders mitgeteilt wird. Was ich aber ehrlich bei dem ganzen Marathon die letzten 6 Monate mit dem ARbeitsamt am schlimmsten fand, ist, dass die -unabhängig mit wem ich gesprochen habe- alle unfreundlich bis sehr unfreundlich waren. Nicht nur das, die haben mich behandelt als wäre ich der letzte Dreck und ein Sozialschmarotzer dazu. Das ich seit 15 Jahren arbeite und noch nie arbeitslos war wurde mit ungläubigen Kommentaren bewertet so nach dem Motto: Kann nicht sein! Ausserdem fielen Sätze wie: Ach ich kenne mich nicht aus, aber der Herr XY, "beknien" sie den doch mal, dass er ihnen hilft..."Beknien"! Verdammt noch mal die "leben" auch von den Steuern die ich zahle. Jedenfalls wundere ich mich nicht mehr, dass die nur noch verwalten und kaum vermitteln. Was mich auch nervt, die versuchen dich für jeden Müll antanzen zu lassen (klar ich hab ja sonst nichts zu tun!) anstatt es dir zu schicken, da musst du dann 10mal nachfragen.


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - Katerina999 - 11.08.2004

da hast Du allerdings Recht. Die stellen sich so an, als ob sie uns das Geld aus der eigenen Tasche zahlen sollen....
Ich habe einen befristeten Vertrag in D der am 31.12.2004 ausläuft.
Gruss, Katerina


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - Staffi - 12.08.2004

Hallo!

Habe gerade selbst die Prozedur mit Kündigung meines Jobs in Deutschland, Bezug von Arbeitslosengeld in Deutschland und Griechenland, sowie bezahlten Umzug nach Griechenland hinter mir. Ich hoffe, dass die folgenden Infos helfen:

1. Ich war in Deutschland beschäftigt und habe Ende September 2003 zum 31.12.2003 den Job gekündigt.
2. Ich bin am nächsten Tag zum AA in Deutschland gegangen um über die in 3 Monaten bevorstehende Arbeitslosigkeit zu informieren.
3. Da die familiären Gründe für den bevorstehenden Umzug nach GR nicht zählen, habe ich die 3-Monatige Sperre erhalten.
4. Im Febuar 2004 (1 Monat vor Abreise) habe ich den E 303 für Griechenland beantragt.
5. Ca. 1 Woche vor Abreise nach GR erhält man in D beim AA den E303 für 92 Tage ausgehändigt, mit dem man dann bei seiner Krankenkasse den E 119 für die gleiche Zeit erhält (Meines Wissens ist der E 119 jetzt aber abgeschafft, Nebensache)
6. In GR bekommt man bei gr. Arbeitsamt (OAED) des Bezirkes, wo man wohnt, mit dem E303 aus D seine gr. Arbeitslosenkarte und das Büchlein, mit welchem man frühestens alle 12 Tage sein Geld ausgezahlt bekommt.
7. Der Anspruch in GR war bei mir exakt der gleiche Betrag wie in D, war also nicht durch GR Höchstsätze o.ä. beschränkt.
8. Nach 85 Tagen bin ich nach erfolgreicher Suche nach einem Arbeitsplatz im Juni 04 wieder zurück nach D und habe mich am folgenden Tag wieder dort Arbeitslos gemeldet (sehr wichtig!).
9. Mit dem neuen Arbeitsvertrag, einem Mietvertrag aus GR und zwei Angeboten von Speditionen bin ich zum Arbeitsamt in D gegangen, um Umzugskostenbeihilfe (max. 4.500,00 EUR) zu beantragen.
10. Der Antrag wurde genehmigt, die Spedition hat meine Wohnung in D Anfang Juli „eingetütet“ und 4 Tage später in Athen ausgeladen.
11. Die Rechnung der Spedition (4.580,00) wurde direkt zum Arbeitsamt gesandt und dort beglichen.
12. Mein Eigenanteil für den Umzug betrug 80,00 EUR.

Ich hoffe, die Infos können helfen. Falls Ihr irgendwelche Fragen habt, ich habe die Sache gerade vor 3 Wochen problemlos abgeschlossen und somit noch ganz „frische“ Erfahrungen.

Viele Grüße
Paul


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - Staffi - 13.08.2004

Hallo,
habe noch eine wichtige Ergänzung zu Punkt 8:

Wer den Umzug von D nach GR bezahlt bekommen will (wie gesagt, max. 4.500,00 EUR, hat aber bei mir fast gereicht), muss nach D zurück und sich wenn auch nur kurz Arbeitslos melden. Wenn man aus GR den Erfolg der Arbeitssuche meldet, sagt das AA in D: Nein, Du bist doch schon dort, warum sollen wir zahlen. Etwas paradox, wie auch die Sachbearbeiter meinten.

Der Anspruch auf Umzugskostenbeihilfe besteht dann 2 Jahre, man muss nicht Hals über Kopf umziehen, kann auch schon in GR anfangen zu arbeiten.

@ Carmen: Ja, ich war in den letzten Monaten sehr selten online, es waren aber mal nicht die Behörden in GR oder D, die waren unglaublich kooperativ und alles klappte reibungslos. Frania hat sich auf einer Tour das Bein gebrochen und musste (mit E119) hier in GR operiert werden (das ganze Programm mit Schraube). So habe ich notgedrungen die letzten 3 Monate Alleinunterhalter gespielt.
Jetzt ist alles wieder in Ordnung.
Übrigens: IKEA Athen hat die besten Rollstühle der Region *g*

Viele Grüße
Paul


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - David2004 - 18.08.2004

@Paul
Zu der ganzen AA-Geschichte habe ich keinen Frage, aber bezüglich Deiner Jobsuche hätte ich gerne etwas Auskunft, v.a. weil sie ja erfolgreich war.
Plane nach meinem Studium Ende Oktober nach Griechenland zu meiner Freundin zu ziehen. Arbeitssuche in Griechenland scheint nicht gerade einfach zu sein und mein Griechisch reicht um mich durchzuschlagen (allerdings tu ich mich mit Sprachen auch relativ leicht).
Was würdest Du, als jemand der auf dem gr. Arbeitsmarkt schon tätig war/ist, einem auswanderungswilligen Studenten empfehlen?


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - Staffi - 18.08.2004

Hallo David,
durch Familie hatten wir verschiedene Möglichkeiten aus D angekurbelt und da meine Frau schon seit 18 Jahren Lehrberechtigung fürs Frondistirio hat, war es auch etwas nach dem Motto: Hauptsache ich bin gesund und meine Frau hat Arbeit!

Nein, Spaß bei Seite: Wir haben wirklich als Basis auf die jederzeit mögliche Grundversorgung hier in GR durch meine Frau gesetzt. Sie ist in GR aufgewachsen uns spricht als Griechin und Engländerin beide Sprachen perfekt (Ich kann GR leider nicht perfekt). Wir haben dann im Familienkreis auch mehrere Möglichkeiten gehabt, die uns dann aber aus Athen wieder an eine andere Ecke von GR verschlagen hätte (Korfu). Auch ein weiterer Job fing dann so schleppend an, dass ich dort nur kurz gearbeitet habe, die Perspektive war zu ungenau.

Letztendlich habe ich auf eine Anzeige in der Athens-News mich beworben, und nach den Vorstellungsgesprächen dann die Zusage bekommen. War aber der absolute Glücksfall, dass es gleich bei der 1. Anzeige geklappt hat. Vor Ort zu sein, war wohl das Wichtigste.

Ansonsten würde ich hier in GR ganz anders als in D die Firmen, für die man sich interessiert, einfach besuchen. Habe ich im Rahmen einer Studienarbeit, die ich hier in Athen damals geschrieben habe, gemacht. Unkonventionell, aber erfolgreich. Und jeder, dem Deine Nasenspitze dann gefällt, kennt dann auch jemanden anderen, bei dem du dann auch noch anklopfen darfst.

Was hast Du studiert? In welchem Bereich möchtest Du tätig werden?

Viele Grüße aus Athen
Paul


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - David2004 - 20.08.2004

Hallo Paul,
danke für Deine Tipps.
Ich studiere noch bis Oktober Dipl.-Kulturwirtschaft, das ist grob erklärt eine Mischung aus Wirtschaft und Sprachen (nennt sich genau: Sprachen-, Wirtschafts- und Kulturraumstudien). Wo ich genau hinwill, weiss ich ehrlich gesagt leider noch nicht so genau, konnte ich im Rahmen meiner Praktika auch nicht wirklich ausloten. Aber definitiv liegt mir die Arbeit nah am Menschen, auch auf internationaler Ebene. Kulturwirte sind ja eher so die Generalisten, sind also vielseitig einsetzbar da vielseitig interessiert.
Die Mutter meiner Freundin hat in Trikala ein Odío, da gibt's jede Menge Arbeit da es ein Familienbetrieb ist. Aber ich bin mir da noch etwas unschlüssig, ob ich da mit einsteigen soll (man weiss ja nicht, ob man sich nicht schnell in die Haare kriegt, wenn man zusammen lebt und auch noch zusammen arbeitet; wenn ich anschaue, wie oft sich meine Freundin, ihre Schwester und ihre Mutter wegen der Arbeit im Odío in die Haare kriegen, schreckt mich das schon ab, aber lautstarke 'Konversation' ist in Griechenland ja ohnehin an der Tagesordnung (c; )
MfG,
David


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - David2004 - 20.08.2004

Hallo Paul,
Du hast erwähnt, dass Du eine Anzeige in der Athens News gelesen hättest. War das online? Denn auf der Homepage werd ich nicht fündig was einen Stellenmarkt anbelangt.

MfG,
David


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - David2004 - 20.08.2004

Hallo Paul,
hab's doch grad gefunden. Leider, zumindest momentan, nicht gerade viele Angebote.
MfG,
David


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - Staffi - 20.08.2004

Hallo David,

bei mir war es auch eher Glück. Habe die Zeitung damals gar nicht auf einer Suche nach einem Job gelesen, lag nur bei meinem Schwiegervater gerade so herum, und veraltet war sie auch noch. Wie es halt so ist. War wirklich Glücksache.

Dein Beruf klingt interessant und vor allem neu. Habe in dieser Kombination noch nie davon gehört.

Im Odio wird doch hier in GR normalerweise Musik unterrichtet. Würdest Du dann in Richtung Musikgeschichte o.ä. gehen?

Viel Glück bei Deiner Umsiedelung

Grüße Paul


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - David2004 - 23.08.2004

Hallo Paul,

ja, im Odío wird Musik unterreichtet. Allerdings wäre ich nicht wirklich dafür geeignet Musikunterricht zu geben (das trotz meiner Ausbildung an einem Musikgymnasium, peinlich). Ausserdem bin ich nicht wirklich ein guter Lehrer. Sollte ich einige Zeit im Odío verbringen, dann wäre das sicher eher im organisatorischen Bereich. Da gibt's ja auch einiges zu tun.
Gruß,
David


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - Mau - 01.09.2004

Hallo,
habe weiter oben zu diesem Thema Anfrage gepostet, wollte hier aber noch mal nachhorchen, wer denn Infos zu "andersrum"hat. Sprich: Wie Läuft der hase, wenn ich mit Arbeitslosengeld anspruch aus Griechenland nach Deutschland komme? Gehe ich mit E303 zum Arbeitsamt in Deutschland und bekomme dort Geld? Wie ist es, wenn ich dabei auch noch hochschwanger bin? Gibt es auch Umzugskostenbeihilfe bei Umzug aus GR nach D und wenn ja von wem?
LG aus Syros, die Nicole


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - kathi - 01.11.2004

Jetzt komme ich hier mittenrein mit meiner frage, und ich hoffe sie wird gelesen und mir kann geholfen werden.Ich bin nun seit heute dem 1.11. arbeitslos in Griechenland.In deutschland sagte ich vorher bescheid, dass ich bis dato arbeit habe und hatte mich dort abgemeldet.heute ging ich zum OAED und hoerte dass ich nach D muss um mich alo zu melden.Ich habe in G eine schulpflichtige Tochter und kann nun nicht hier weg.Ich weiss nun nicht, wie ich agieren soll.Meinem SAchbearbeiter vom AA in D schrieb ich dass ich E303 brauche(er sagte mir das auch).Nun sagte die Griechische Sachbearbeiterin,dass ich E301 brauche und in D ausfuellen lassen muss.Wie denn nun?Ich werde morgen noch einmal telefonieren und schaue auch hier noch mal vorbei, obwohl ich nicht erwarte,dass ich so schnell antwort bekomme.Aber im Vorraus alles gute fuer Euch und dankeschoen Kathi


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - Carmen - 01.11.2004

Hallo Kathrin,

Du hast mich confusiert Smile

*Wo* hast Du bis jetzt gearbeitet, in D oder GR? *Wo* hast Du Sozialbeitraege abgefuehrt, in D oder GR? Daraus ergibt sich naemlich, w Du Dich zurerst melden musst: Immer dort, wo Du gearbeitet und eingezahlt hast. Und daraus ergibt sich wiederrum, welches Formular Du von wem bekommst.

Gruss, Carmen


Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - Daxie - 01.11.2004

Richtig was Carmen gesagt hat. Ferner ist jedoch auch wichtig, ob du vor deiner Tätigkeit in Griechenland arbeitslos gemeldet warst oder nicht. Wenn ja, war das in Deutschland oder Griechenland ? Ferner hast du die letzten 365 Tage vor deiner jetzigen Arbeitslosigkeit gearbeitet, wenn ja wo ?Formular 303 ist normalerweise wenn du bereits in D ALG bezogen hast und dann ins Ausland gehst. Paul hat das ja in seinem Beitrag ebenfalls schon beschrieben zu 303. Formular 301 hast du in D KEIN ALG bezogen und nimmst praktisch deine in D erworbenen Ansprüche nach GR mit. Um das Formular 301 zu erhalten muss ein umfangreiches Formular vom letzten Arbeitgeber ausgefüllt werden. DAmit muss man dann zum AA in D und die stellen das Formular 301 aus.