21.11.2004, 10:52:57
Is ja irgendwie auch logisch, oder ! Da dem Kindsvater auf die Unterhaltsansprüche des Kindes, das halbe Kindergeld zugesprochen, bzw. angerechnet wird. Und dieser ja in Deutschland lebt und auch von dort seinen Unterhalt errechnet bekommt und bezahlt. Muss ihm zumindest die Hälfte des KigaGeld zustehen.
Bei mir wird eben diese Hälfte von meiner Zahlungspflicht abgezogen.
Bei mir wird eben diese Hälfte von meiner Zahlungspflicht abgezogen.