22.11.2004, 13:45:47
Also bei mir ist das jedenfalls so, (liegt vieleicht auch daran, das ich 50% des Sorgerechts besitze!).
Fakt ist jedenfalls, das mir 50% Kindergeldanspruch zustehen. Da aber die Kindergeldkasse keine halb/halb Zahlungen macht, mir aber 50% zustehen, darf ich diese von meinem Unterhaltszahlung abziehen.
Hier hab ich mal nen Link:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/servic....htm</A>
Gruss von der Insel
Volker
Fakt ist jedenfalls, das mir 50% Kindergeldanspruch zustehen. Da aber die Kindergeldkasse keine halb/halb Zahlungen macht, mir aber 50% zustehen, darf ich diese von meinem Unterhaltszahlung abziehen.
Hier hab ich mal nen Link:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/servic....htm</A>
Gruss von der Insel
Volker