Kindergeld?

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#3
Volker schrieb:
> Is ja irgendwie auch logisch, oder ! Da dem Kindsvater auf die Unterhaltsansprüche des Kindes, das halbe Kindergeld zugesprochen, bzw. angerechnet wird. Und dieser ja in Deutschland lebt und auch von dort seinen Unterhalt errechnet bekommt und bezahlt. Muss ihm zumindest die Hälfte des KigaGeld zustehen.
> Bei mir wird eben diese Hälfte von meiner Zahlungspflicht abgezogen.

Hm, strange. Also, in unserem Fall errechnet niemand die Unterhaltshoehe - ich muesste dazu einen Titel beantragen. Will ich aber nicht und verlasse mich darauf, dass er die Duesseldorfer Tabelle schon richtig lesen kann.

Ich wundere mich, dass dem Vater grundsaetzlich Kindergeld zusteht - es ist doch eher das Einkommen des Kindes oder nicht? Dem Vater steht der halbe Kinderfreibetrag zu, aber doch nicht das halbe Kindergeld, war jedenfalls frueher nicht so. Da hatten wir jeder ein halbes Kind auf der Steuerkarte und ich das ganze Kindergeld. Hab auch nirgendwo gelesen oder gehoert, dass ich ihm davon die Haelfte haette abgeben muessen. Macht auch keinen Sinn fuer mich, ehrlich.

Dann muesste anders herum der Vater auch wirklich die Haelfte aller Kinderversorgungskosten uebernehmen. Stell Dir das doch mal im Extremfall vor: jemand haette ein niedriges Einkommen und braeuchte daher keinen Unterhalt zu zahlen, bei kleinen Kindern uebernimmt das ja dann der Staat.

Weil ihm aber nach Deiner Theorie die haelfte des Kindergeldes zustuende, kriegte derjenige dann ploetzlich 75 Euro ueberwiesen???? Obwohl er nichts zahlt, das Kind nicht in seinem Haushalt lebt und er keine Kosten hat?

Kann nicht sein. Ich glaube, Du verwechselst Kinderfreibetrag und und Kindergeld.

Kann das sein?

Gruss, Carmen
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#3
Volker schrieb:
> Is ja irgendwie auch logisch, oder ! Da dem Kindsvater auf die Unterhaltsansprüche des Kindes, das halbe Kindergeld zugesprochen, bzw. angerechnet wird. Und dieser ja in Deutschland lebt und auch von dort seinen Unterhalt errechnet bekommt und bezahlt. Muss ihm zumindest die Hälfte des KigaGeld zustehen.
> Bei mir wird eben diese Hälfte von meiner Zahlungspflicht abgezogen.

Hm, strange. Also, in unserem Fall errechnet niemand die Unterhaltshoehe - ich muesste dazu einen Titel beantragen. Will ich aber nicht und verlasse mich darauf, dass er die Duesseldorfer Tabelle schon richtig lesen kann.

Ich wundere mich, dass dem Vater grundsaetzlich Kindergeld zusteht - es ist doch eher das Einkommen des Kindes oder nicht? Dem Vater steht der halbe Kinderfreibetrag zu, aber doch nicht das halbe Kindergeld, war jedenfalls frueher nicht so. Da hatten wir jeder ein halbes Kind auf der Steuerkarte und ich das ganze Kindergeld. Hab auch nirgendwo gelesen oder gehoert, dass ich ihm davon die Haelfte haette abgeben muessen. Macht auch keinen Sinn fuer mich, ehrlich.

Dann muesste anders herum der Vater auch wirklich die Haelfte aller Kinderversorgungskosten uebernehmen. Stell Dir das doch mal im Extremfall vor: jemand haette ein niedriges Einkommen und braeuchte daher keinen Unterhalt zu zahlen, bei kleinen Kindern uebernimmt das ja dann der Staat.

Weil ihm aber nach Deiner Theorie die haelfte des Kindergeldes zustuende, kriegte derjenige dann ploetzlich 75 Euro ueberwiesen???? Obwohl er nichts zahlt, das Kind nicht in seinem Haushalt lebt und er keine Kosten hat?

Kann nicht sein. Ich glaube, Du verwechselst Kinderfreibetrag und und Kindergeld.

Kann das sein?

Gruss, Carmen
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Kindergeld? - von korfuweb - 21.11.2004, 10:52:57
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Kindergeld? - von Carmen - 22.11.2004, 09:13:28
Kindergeld? - von korfuweb - 22.11.2004, 13:45:47
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