Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#27
Hallo!

Wie ist das denn, wenn man seine Ausbildung dieses JAhr im Sommer 05 abschliesst, und dann vom Unternehmen ausscheidet? Keine Kündigung so gesehen
Denn wir, auch ich also, sind Auszubildende und werden nicht übernommen. DA einige nach greece (sprachkurs uni athen--> Academic year)gehen für ein Jahr (begrenzt also) und dann nächstes Jahr im Juni wieder in Deutschland sind um zu arbeiten..braucht man sich doch auch nicht a-los zu melden und einfach stillschweigend gehen??geht das?

denn es wurde hier geschrieben (bei einer Kündigung allerdings):
Wer nun nicht sicher ist, ob er es in Griechenland denn schaffen wird und sich seine eventuellen Ansprüche auf ALG erhalten will, sollte sich in Deutschland überhaupt nicht arbeitslos melden, also praktisch "stillschweigend" ins Ausland gehen. Kommt man nun innerhalb eines Jahres zurück und hat in den letzten 12 Monaten vor Auslandsaufenthalt mindestens 365 Tage gearbeitet, wird man vom Arbeitsamt so gestellt, als wäre "nichts gewesen" sprich ,man erhält direkt Arbeitslosengeld. Nun gibt es noch eine weitere Möglichkeit.
`
Zitieren
#27
Hallo!

Wie ist das denn, wenn man seine Ausbildung dieses JAhr im Sommer 05 abschliesst, und dann vom Unternehmen ausscheidet? Keine Kündigung so gesehen
Denn wir, auch ich also, sind Auszubildende und werden nicht übernommen. DA einige nach greece (sprachkurs uni athen--> Academic year)gehen für ein Jahr (begrenzt also) und dann nächstes Jahr im Juni wieder in Deutschland sind um zu arbeiten..braucht man sich doch auch nicht a-los zu melden und einfach stillschweigend gehen??geht das?

denn es wurde hier geschrieben (bei einer Kündigung allerdings):
Wer nun nicht sicher ist, ob er es in Griechenland denn schaffen wird und sich seine eventuellen Ansprüche auf ALG erhalten will, sollte sich in Deutschland überhaupt nicht arbeitslos melden, also praktisch "stillschweigend" ins Ausland gehen. Kommt man nun innerhalb eines Jahres zurück und hat in den letzten 12 Monaten vor Auslandsaufenthalt mindestens 365 Tage gearbeitet, wird man vom Arbeitsamt so gestellt, als wäre "nichts gewesen" sprich ,man erhält direkt Arbeitslosengeld. Nun gibt es noch eine weitere Möglichkeit.
`
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - von Kefaki - 31.03.2005, 16:19:03

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste