Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2

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#7
@Franziska: Ich kann mir gut vorstellen, dass es bei dir genauso gelaufen ist. "Doktere" jetzt seit 6 Monaten an diesem Thema und habe schon soviel unterschiedliche Aussagen bekommen. Der gleiche Sachbearbeiter, der mir jetzt sagte, ich solle mich dann einfach garnicht in Deutschland arbeitslos melden, hatte mir vor zwei Wochen noch gesagt ich habe mich wie auch immer "unverzüglich " zu melden. Ich hatte mir überlegt, dass wenn ich das mit dem "einfach verschwinden" gemacht hätte, ich mir die Aussage des Sachbearbeiters auf jedenfall schriftlich geholt hätte. Denn selbst wenn man den Namen hat, heisst das ja nicht, dass der sich dann nachher noch erinnern kann/will...
@Jürgen: So einfach ist es nicht. Wenn man in Deutschland noch kein ARbeitslosengeld bezogen hat und direkt nach Kündigung nach Griechenland geht bekommt man nichts. Wie es jedoch aussieht , wenn man hier schon Geld bezogen hat und dann nach Griechenland geht, weiss ich nicht genau, kann sein, dass man dann wenigstens noch für drei Monate Arbeitslosengeld bekommt. Wenn man nach den drei Monaten jedoch nicht zurückkehrt, verwirkt man wie bereits beschrieben und von Franziska auch nochmals erwähnt, alle seine Ansprüche.
Es gibt jedoch, wenn man in Deutschland Arbeitslosengeld bezieht und dann nach GR geht die Möglichkeit seine Ansprüche mittels Formular E303 mitzunehmen. Wie das dann jedoch genau läuft, weiss ich nicht. Hatte schon soviel Stress mit Arbeitsamt für die paar Punkte zu klären, dass ich SAchen die mich nicht betroffen haben nicht auch noch in Angriff genommen habe <img src="images/icons/icon7.gif" alt="Smile)" border=0 align='absmiddle'>
Generell gilt denke ich, dass man sich notfalls ALLES am besten schriftlich vom Arbeitsamt hier besorgt.
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#7
@Franziska: Ich kann mir gut vorstellen, dass es bei dir genauso gelaufen ist. "Doktere" jetzt seit 6 Monaten an diesem Thema und habe schon soviel unterschiedliche Aussagen bekommen. Der gleiche Sachbearbeiter, der mir jetzt sagte, ich solle mich dann einfach garnicht in Deutschland arbeitslos melden, hatte mir vor zwei Wochen noch gesagt ich habe mich wie auch immer "unverzüglich " zu melden. Ich hatte mir überlegt, dass wenn ich das mit dem "einfach verschwinden" gemacht hätte, ich mir die Aussage des Sachbearbeiters auf jedenfall schriftlich geholt hätte. Denn selbst wenn man den Namen hat, heisst das ja nicht, dass der sich dann nachher noch erinnern kann/will...
@Jürgen: So einfach ist es nicht. Wenn man in Deutschland noch kein ARbeitslosengeld bezogen hat und direkt nach Kündigung nach Griechenland geht bekommt man nichts. Wie es jedoch aussieht , wenn man hier schon Geld bezogen hat und dann nach Griechenland geht, weiss ich nicht genau, kann sein, dass man dann wenigstens noch für drei Monate Arbeitslosengeld bekommt. Wenn man nach den drei Monaten jedoch nicht zurückkehrt, verwirkt man wie bereits beschrieben und von Franziska auch nochmals erwähnt, alle seine Ansprüche.
Es gibt jedoch, wenn man in Deutschland Arbeitslosengeld bezieht und dann nach GR geht die Möglichkeit seine Ansprüche mittels Formular E303 mitzunehmen. Wie das dann jedoch genau läuft, weiss ich nicht. Hatte schon soviel Stress mit Arbeitsamt für die paar Punkte zu klären, dass ich SAchen die mich nicht betroffen haben nicht auch noch in Angriff genommen habe <img src="images/icons/icon7.gif" alt="Smile)" border=0 align='absmiddle'>
Generell gilt denke ich, dass man sich notfalls ALLES am besten schriftlich vom Arbeitsamt hier besorgt.
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Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - von Daxie - 09.08.2004, 17:54:29

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