ΔΕΥΑ: Wassergebühren abbuchen von Bank geht nicht?

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#21
(28.08.2014, 16:08:24)doxo schrieb: rmc´s Link nach zu urteilen weiß er sehr wohl wovon er redet und makedonas nahm dem Mund zu voll.
Ob - wie anfänglich behauptet - die DEYAP (Wasserwerke Athen) "so hohe Schulden bei den Banken hat", mag dahingestellt bleiben. Der nachgeschobene Link bezieht sich jedenfalls auf die DEYAR (Wasserwerke Rhodos), wobei es obendrein nicht etwa um Schulden an die Banken, sondern vielmehr um zwei einstweilige Zahlungsbefehle geht, die im Rahmen einer zivilrechtlichen Differenz erwirkt worden waren und denen die DEYAR auf ausdrückliches Anraten ihrer Rechtsberater nicht entsprochen hatte.
Die Vorgeschichte geht bis 2007 bzw. auf umstrittene Verbindlichkeiten aus den Jahren 2007 - 2009 (als also die heutige DEYAR noch gar nicht existierte) des damaligen "kapodistrischen" Gemeindeverbands "Petaloudes" zurück. Die in Rede stehenden (und hinsichtlich der Rechtmäßigkeit angezweifelten) Ansprüche gegen die damalige Gemeindeverwaltung wurden dann im Rahmen der Zwangsfusion der vormaligen DEYA an die DEYAR "vererbt".

All dies hat mit der anfänglichen Thematik natürlich kaum noch etwas zu tun, zeigt jedoch, wie leichtfertig und oberflächlich hier wieder einmal Pseudo-Wissen und irreführende Schlussfolgerungen suggeriert wurden. Im übrigen hoffe ich, mit diesen Erklärungen zumindest den auch an Hintergründen interessierten Lesern gedient und nicht wieder "den Mund zu voll genommen" bzw. gar erneut die Wadenbeißer auf den Plan gerufen zu haben.
Zitieren
#21
(28.08.2014, 16:08:24)doxo schrieb: rmc´s Link nach zu urteilen weiß er sehr wohl wovon er redet und makedonas nahm dem Mund zu voll.
Ob - wie anfänglich behauptet - die DEYAP (Wasserwerke Athen) "so hohe Schulden bei den Banken hat", mag dahingestellt bleiben. Der nachgeschobene Link bezieht sich jedenfalls auf die DEYAR (Wasserwerke Rhodos), wobei es obendrein nicht etwa um Schulden an die Banken, sondern vielmehr um zwei einstweilige Zahlungsbefehle geht, die im Rahmen einer zivilrechtlichen Differenz erwirkt worden waren und denen die DEYAR auf ausdrückliches Anraten ihrer Rechtsberater nicht entsprochen hatte.
Die Vorgeschichte geht bis 2007 bzw. auf umstrittene Verbindlichkeiten aus den Jahren 2007 - 2009 (als also die heutige DEYAR noch gar nicht existierte) des damaligen "kapodistrischen" Gemeindeverbands "Petaloudes" zurück. Die in Rede stehenden (und hinsichtlich der Rechtmäßigkeit angezweifelten) Ansprüche gegen die damalige Gemeindeverwaltung wurden dann im Rahmen der Zwangsfusion der vormaligen DEYA an die DEYAR "vererbt".

All dies hat mit der anfänglichen Thematik natürlich kaum noch etwas zu tun, zeigt jedoch, wie leichtfertig und oberflächlich hier wieder einmal Pseudo-Wissen und irreführende Schlussfolgerungen suggeriert wurden. Im übrigen hoffe ich, mit diesen Erklärungen zumindest den auch an Hintergründen interessierten Lesern gedient und nicht wieder "den Mund zu voll genommen" bzw. gar erneut die Wadenbeißer auf den Plan gerufen zu haben.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste