26.07.2003, 18:42:06
Hallo!
Es scheint wie sooft auch in dieser Angelegenheit regionale Unterschiede zu geben. Ich war bis jetzt im Irrglaube, daß Aufenthaltsgenehmigung=Meldepflicht wäre.
Carmen schreibt "Es gibt definitiv kein Melderegister, auch keine Meldepflicht. Weder fuer Griechen nrgendwo auf der Welt, noch fuer Deutsche im Ausland. Fuer Auslaender in GR gibt es grundsaetzlich die Pflicht, bei einem nicht-touristischen Aufenthalt innerhalb von 8 Tagen oder bei einem Aufenthalt obligatorisch laenger als 3 Monate (fuer EU-Auslaender), sich eine Aufenthaltserlaubnis zu holen. Die wird von der (Auslaender-)Polizei ausgestellt, ueblicherweise aber nicht so einfach, wie in Deinem Fall."
War ganz einfach die zu bekommen, brauchte nur 5 Passfotos.
"Man hat nicht DURCH die Aufenthaltserlaubnis (die eine Arbeitserlaubnis beeinhaltet -> EU Auslaender) eine Krankenversicherung, sondern man bekommt die Aufenthaltserlaubnis nur, wenn man eine Krankenversicherung nachweisen kann."
Dass die Adia Diamonis kostenfreie Versorgung für das Krankenhaus gewährt, hat mir der nette Polizist gesagt.Eine KV mußte ich überhaupt nicht nachweisen, noch war ich zu dem Zeitpunkt mit einem Griechen verheiratet.
Wie gesagt, mich hat bis jetzt noch keiner nach dem Wisch gefragt
Gruß Tanja
Es scheint wie sooft auch in dieser Angelegenheit regionale Unterschiede zu geben. Ich war bis jetzt im Irrglaube, daß Aufenthaltsgenehmigung=Meldepflicht wäre.
Carmen schreibt "Es gibt definitiv kein Melderegister, auch keine Meldepflicht. Weder fuer Griechen nrgendwo auf der Welt, noch fuer Deutsche im Ausland. Fuer Auslaender in GR gibt es grundsaetzlich die Pflicht, bei einem nicht-touristischen Aufenthalt innerhalb von 8 Tagen oder bei einem Aufenthalt obligatorisch laenger als 3 Monate (fuer EU-Auslaender), sich eine Aufenthaltserlaubnis zu holen. Die wird von der (Auslaender-)Polizei ausgestellt, ueblicherweise aber nicht so einfach, wie in Deinem Fall."
War ganz einfach die zu bekommen, brauchte nur 5 Passfotos.
"Man hat nicht DURCH die Aufenthaltserlaubnis (die eine Arbeitserlaubnis beeinhaltet -> EU Auslaender) eine Krankenversicherung, sondern man bekommt die Aufenthaltserlaubnis nur, wenn man eine Krankenversicherung nachweisen kann."
Dass die Adia Diamonis kostenfreie Versorgung für das Krankenhaus gewährt, hat mir der nette Polizist gesagt.Eine KV mußte ich überhaupt nicht nachweisen, noch war ich zu dem Zeitpunkt mit einem Griechen verheiratet.
Wie gesagt, mich hat bis jetzt noch keiner nach dem Wisch gefragt
Gruß Tanja