08.05.2008, 14:03:54
Reginax schrieb:Voraussetzung ist allerdings ein Wohnsitz in D.Hallo,
ein höchstrichterliches Urteil, erwirkt von Mallorca-Rentnern, ergangen gegen die DAK, besagt, daß ein deutscher Wohnsitz nicht erforderlich ist. Vermutlich ist es aber einfacher, pro forma ein deutsche Adresse anzugeben, als im Zweifelsfalle gegen eine Krankenversicherung zu klagen.
petraki
PS: Bei den Mallorca-Rentnern handelt es sich um eine Frau, die auf den Kanaren (nicht Mallorca) lebt.