kindergeld

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#8
Wie gesagt, ich hatte dies gehört und bin dabei es zu prüfen. Ich mache auch keine falsche Hoffnungen und will mir auch nicht Kindergeld erschleichen oder irgendjemand dazu anstiften.
Richtig ist, dass wenn man von der Firma aus D entsandt wird und/oder wenn man sich in Deutschland freiwillig unbeschränkt steuerpflichtig meldet (z.B. wenn man nur in D Einkünfte hat (z.B. Rente/Miete) und mit den deutschen Freibeträgen besser dasteht) dann kann man im EU-Ausland oder in Ländern mit denen Abkommen bestehen deutsches Kindergeld beziehen.
Das geht dann sogar wenn die Kinder bei den Großeltern in D angemeldet sind und im Ausland zur Ausbildung (Schule/Uni) sind und bei den dort lebenden Eltern wohnen. Klingt komisch, aber von solchen Fällen - mit offiziellen Segen der Kindergeldkasse - habe ich gelesen.
Man muß das aber gut begründen! Dies sollte z.B. bei Doppelstaatlern (z.B. D und GR) zu begründen sein. "Z.B. soll das Kind später in GR studieren. Es wohnt zwar offiziell bei der Oma, geht aber (mit amtlichem Segen) nicht in Deutschland zur Schule, sondern in GR. Dort leben die Eltern und das Kind ist dort für die Dauer der Ausbildung untergebracht. Dann besteht nach deutschem Recht der Wohnsitz des Kindes bei der Oma weiterhin und die Oma hat Anspruch auf Kindergeld!
Es ist nicht unmöglich, aber schwer. Es macht ja auch Sinn, dass nur diejenigen, die in Deutschland Steuern zahlen oder dies müßten, dann auch Anspruch auf Kindergeld hätten. Dies geht aber bei entsprechender Gestaltung auch bei Aufenthalt im Ausland.
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#8
Wie gesagt, ich hatte dies gehört und bin dabei es zu prüfen. Ich mache auch keine falsche Hoffnungen und will mir auch nicht Kindergeld erschleichen oder irgendjemand dazu anstiften.
Richtig ist, dass wenn man von der Firma aus D entsandt wird und/oder wenn man sich in Deutschland freiwillig unbeschränkt steuerpflichtig meldet (z.B. wenn man nur in D Einkünfte hat (z.B. Rente/Miete) und mit den deutschen Freibeträgen besser dasteht) dann kann man im EU-Ausland oder in Ländern mit denen Abkommen bestehen deutsches Kindergeld beziehen.
Das geht dann sogar wenn die Kinder bei den Großeltern in D angemeldet sind und im Ausland zur Ausbildung (Schule/Uni) sind und bei den dort lebenden Eltern wohnen. Klingt komisch, aber von solchen Fällen - mit offiziellen Segen der Kindergeldkasse - habe ich gelesen.
Man muß das aber gut begründen! Dies sollte z.B. bei Doppelstaatlern (z.B. D und GR) zu begründen sein. "Z.B. soll das Kind später in GR studieren. Es wohnt zwar offiziell bei der Oma, geht aber (mit amtlichem Segen) nicht in Deutschland zur Schule, sondern in GR. Dort leben die Eltern und das Kind ist dort für die Dauer der Ausbildung untergebracht. Dann besteht nach deutschem Recht der Wohnsitz des Kindes bei der Oma weiterhin und die Oma hat Anspruch auf Kindergeld!
Es ist nicht unmöglich, aber schwer. Es macht ja auch Sinn, dass nur diejenigen, die in Deutschland Steuern zahlen oder dies müßten, dann auch Anspruch auf Kindergeld hätten. Dies geht aber bei entsprechender Gestaltung auch bei Aufenthalt im Ausland.
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kindergeld - von Claudia_HH - 07.04.2008, 11:08:19
kindergeld - von Petzy - 07.04.2008, 15:01:43
kindergeld - von BerndMuc - 07.04.2008, 16:29:15
kindergeld - von Claudia_HH - 07.04.2008, 20:49:50
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kindergeld - von omega - 12.04.2008, 08:32:03

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