05.05.2003, 07:18:49
Hi !
Das ist aber wirklich ein höchst komplexes Thema zu dem ich inhaltlich nun rein gar nicht beitragen kann ... außer (vielleicht) einer Anmerkung zum Faxbeweis. Da gab es nämlich gerade vor 2 Wochen ein Grundsatzurteil in Deutschland. Ein abgeschicktes Fax ist danach erst einmal KEIN Beweisstück, weil es zwangsläufig nicht unbedingt den vorgesehenen Empfänger erreichen muss. Erst wenn der Empfänger z.B. telefonisch auf Rückfrage und vor Zeugen den Erhalt bestätigt gilt es überhaupt und rein rechtlich als "angekommen". Ich habe schon verstanden ... Dein Fax LIEGT in der Akte ... - ich wollte mit diesem Beispiel nur darauf hinweisen, dass anscheinend keine allgemein gültigen EU-Festsetzungen existieren ...
In diesem Sinne .. viel Glück !
Gruß Uli
Das ist aber wirklich ein höchst komplexes Thema zu dem ich inhaltlich nun rein gar nicht beitragen kann ... außer (vielleicht) einer Anmerkung zum Faxbeweis. Da gab es nämlich gerade vor 2 Wochen ein Grundsatzurteil in Deutschland. Ein abgeschicktes Fax ist danach erst einmal KEIN Beweisstück, weil es zwangsläufig nicht unbedingt den vorgesehenen Empfänger erreichen muss. Erst wenn der Empfänger z.B. telefonisch auf Rückfrage und vor Zeugen den Erhalt bestätigt gilt es überhaupt und rein rechtlich als "angekommen". Ich habe schon verstanden ... Dein Fax LIEGT in der Akte ... - ich wollte mit diesem Beispiel nur darauf hinweisen, dass anscheinend keine allgemein gültigen EU-Festsetzungen existieren ...
In diesem Sinne .. viel Glück !
Gruß Uli