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Kann Jemand Auskunft zu den Tekmiria von A' und B' Katoikia (mit welchem Wert die bei der Steuererklärung bewertet werden) geben...
Gibt es evtl. im Internet eine entsprechende Tabelle???
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Kann Jemand Auskunft zu den Tekmiria von A' und B' Katoikia (mit welchem Wert die bei der Steuererklärung bewertet werden) geben...
Gibt es evtl. im Internet eine entsprechende Tabelle???
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29.04.2011, 11:23:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.08.2011, 18:59:16 von makedonas.)
Der Basisbetrag für die Berechnung des "fiktiven" Jahreseinkommens aus dem Unterhalt einer Wohnung errechnet sich aus der Wohnfläche gemäß folgender Staffelung: - bis 80 qm -> 30 € / qm
- 81 - 120 qm -> 50 € / qm
- 121 - 200 qm -> 80 € / qm
- 201 - 300 qm -> 150 € / qm
- über 300 qm - > 300 € / qm
Für Wohnungen mit einer Wohnfläche ab 81 qm kommen die Sätze der höheren Stufen jeweils anteilmäßig zur Anwendung. Der Endbetrag ergibt sich fallweise außerdem unter Berücksichtigung folgender Regelungen: - Zuschlag von 40%, wenn der Zonenpreis 2.800 € / qm übersteigt
- Zuschlag von 70%, wenn der Zonenpreis 5.000 € / qm übersteigt
- Zuschlag von 20%, wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt
Weiter gilt: - Für Hilfs- und Wirtschafträume jeder Art (z. B. Garage, Heizungsraum, Keller usw.) werden pauschal 30 € / qm veranschlagt
- Für sekundäre Wohnungen (Zweitwohnung, Ferienwohnung usw.) werden jeweils 50% des nach dem vorstehenden Schema bestimmten Betrags berücksichtigt.
- Für Rentner ab 65 Jahren ermäßigt sich der nach dem vorstehenden Schema bestimmte Betrag um 30%.
Liegt das deklarierte reale Einkommen höher als die Summe aller aufgrund von Einkommensindizien festgestellten "fiktiven" Einkommen, wird natürlich das höhere reale Einkommen besteuert. Deckt dagegen das reale Einkommen diese Indizien nicht ab, erfolgt die Feststellung der Eimkommensteuer auf Basis des "fiktiven" Gesamteinkommens!
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29.04.2011, 11:23:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.08.2011, 18:59:16 von makedonas.)
Der Basisbetrag für die Berechnung des "fiktiven" Jahreseinkommens aus dem Unterhalt einer Wohnung errechnet sich aus der Wohnfläche gemäß folgender Staffelung: - bis 80 qm -> 30 € / qm
- 81 - 120 qm -> 50 € / qm
- 121 - 200 qm -> 80 € / qm
- 201 - 300 qm -> 150 € / qm
- über 300 qm - > 300 € / qm
Für Wohnungen mit einer Wohnfläche ab 81 qm kommen die Sätze der höheren Stufen jeweils anteilmäßig zur Anwendung. Der Endbetrag ergibt sich fallweise außerdem unter Berücksichtigung folgender Regelungen: - Zuschlag von 40%, wenn der Zonenpreis 2.800 € / qm übersteigt
- Zuschlag von 70%, wenn der Zonenpreis 5.000 € / qm übersteigt
- Zuschlag von 20%, wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt
Weiter gilt: - Für Hilfs- und Wirtschafträume jeder Art (z. B. Garage, Heizungsraum, Keller usw.) werden pauschal 30 € / qm veranschlagt
- Für sekundäre Wohnungen (Zweitwohnung, Ferienwohnung usw.) werden jeweils 50% des nach dem vorstehenden Schema bestimmten Betrags berücksichtigt.
- Für Rentner ab 65 Jahren ermäßigt sich der nach dem vorstehenden Schema bestimmte Betrag um 30%.
Liegt das deklarierte reale Einkommen höher als die Summe aller aufgrund von Einkommensindizien festgestellten "fiktiven" Einkommen, wird natürlich das höhere reale Einkommen besteuert. Deckt dagegen das reale Einkommen diese Indizien nicht ab, erfolgt die Feststellung der Eimkommensteuer auf Basis des "fiktiven" Gesamteinkommens!
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Wenn die Steuererklärung per Internat gemacht wird und das Haus schon letztes Jahr angeben wurde, dann einfach den gelben Kasten anklicken und alles wird automatisch eingefügt, eine echte Erleichterung.
Ansonsten nimmt man die Bewertung aus der Stromrechnung (ΤΙΜΗ ΖΩΝΗΣ)
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Wenn die Steuererklärung per Internat gemacht wird und das Haus schon letztes Jahr angeben wurde, dann einfach den gelben Kasten anklicken und alles wird automatisch eingefügt, eine echte Erleichterung.
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(29.04.2011, 19:51:52)siggi schrieb: Wenn die Steuererklärung per Internat gemacht wird und das Haus schon letztes Jahr angeben wurde, dann einfach den gelben Kasten anklicken und alles wird automatisch eingefügt, eine echte Erleichterung.
Ansonsten nimmt man die Bewertung aus der Stromrechnung (ΤΙΜΗ ΖΩΝΗΣ) Die Angaben werden auf Basis der Deklaration E9 und nicht etwa der letzten Einkommensteuererklärung (> E1) generiert. Im übrigen besteht die Möglichkeit, über den in Rede stehenden Dialog beliebige Objekte hinzuzufügen, die jedoch ausschließlich im Rahmen der aktuellen Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden und definitiv nicht automatisch zu einer Aktualisierung der Deklaration E9 führen!
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(29.04.2011, 19:51:52)siggi schrieb: Wenn die Steuererklärung per Internat gemacht wird und das Haus schon letztes Jahr angeben wurde, dann einfach den gelben Kasten anklicken und alles wird automatisch eingefügt, eine echte Erleichterung.
Ansonsten nimmt man die Bewertung aus der Stromrechnung (ΤΙΜΗ ΖΩΝΗΣ) Die Angaben werden auf Basis der Deklaration E9 und nicht etwa der letzten Einkommensteuererklärung (> E1) generiert. Im übrigen besteht die Möglichkeit, über den in Rede stehenden Dialog beliebige Objekte hinzuzufügen, die jedoch ausschließlich im Rahmen der aktuellen Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden und definitiv nicht automatisch zu einer Aktualisierung der Deklaration E9 führen!
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@Makedonas...
wie kommen die dann im TV auf 3600Euro für eine 100 m'2 A - Katoikia???
Deckt sich ja überhaupt nicht mit Deinen Angaben ab...
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@Makedonas...
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30.04.2011, 12:23:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.04.2011, 21:46:59 von makedonas.)
(30.04.2011, 07:02:42)Moro__mou schrieb: @Makedonas...
wie kommen die dann im TV auf 3600Euro für eine 100 m'2 A - Katoikia???
Deckt sich ja überhaupt nicht mit Deinen Angaben ab... Ouups,
ein Level (81 - 120 qm / 50 €) vergessen :blushing:
3.600 € für eine Hauptwohnung stimmt allerdings auch nicht:
(80 x 30 €) + (20 x 50 €) = 3.400 €
Wer nicht selbst rechnen mag, kann diesen Online-Kalkulator benutzen:
Υπολογισμός τεκμηρίων δαπανών διαβίωσης
Ausführliche Informationen nebst Beispielen bietet der Artikel ΠΟΛ. 1135/4-10-2010
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.04.2011, 21:46:59 von makedonas.)
(30.04.2011, 07:02:42)Moro__mou schrieb: @Makedonas...
wie kommen die dann im TV auf 3600Euro für eine 100 m'2 A - Katoikia???
Deckt sich ja überhaupt nicht mit Deinen Angaben ab... Ouups,
ein Level (81 - 120 qm / 50 €) vergessen :blushing:
3.600 € für eine Hauptwohnung stimmt allerdings auch nicht:
(80 x 30 €) + (20 x 50 €) = 3.400 €
Wer nicht selbst rechnen mag, kann diesen Online-Kalkulator benutzen:
Υπολογισμός τεκμηρίων δαπανών διαβίωσης
Ausführliche Informationen nebst Beispielen bietet der Artikel ΠΟΛ. 1135/4-10-2010
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.06.2011, 00:11:13 von makedonas.)
Wer die diesjährige Steuererklärung immer noch nicht auf die Reihe bekommen hat:
a) Für die meisten Steuerpflichtigen, die nicht unter andere bzw. inzwischen definitiv ausgelaufene Fristen fielen, wurde die am 15. Juni 2011 auslaufende Frist für die elektronische (!) Abgabe der Einkommensteuererklärung bis Ende Juni 2011 verlängert; ausgenommen sind u. a. Selbständige / Unternehmer und Freiberufler.
c) Für die elektronische Abgabe der diesjährigen Erklärung E9 (sofern überhaupt erforderlich) wird mit einer Nachfrist bis September 2011 gerechnet, eine offizielle Bekanntmachung erfolgte bisher allerdings nicht. Jedenfalls ist eine Nachfrist unumgänglich, die bisher die ursprünglich für Anfang Juni 2011 angekündigte Möglichkeit zur elektronischen Einreichung der Erklärung E9 nach wie vor nicht einmal freigeschaltet worden ist.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.06.2011, 00:11:13 von makedonas.)
Wer die diesjährige Steuererklärung immer noch nicht auf die Reihe bekommen hat:
a) Für die meisten Steuerpflichtigen, die nicht unter andere bzw. inzwischen definitiv ausgelaufene Fristen fielen, wurde die am 15. Juni 2011 auslaufende Frist für die elektronische (!) Abgabe der Einkommensteuererklärung bis Ende Juni 2011 verlängert; ausgenommen sind u. a. Selbständige / Unternehmer und Freiberufler.
c) Für die elektronische Abgabe der diesjährigen Erklärung E9 (sofern überhaupt erforderlich) wird mit einer Nachfrist bis September 2011 gerechnet, eine offizielle Bekanntmachung erfolgte bisher allerdings nicht. Jedenfalls ist eine Nachfrist unumgänglich, die bisher die ursprünglich für Anfang Juni 2011 angekündigte Möglichkeit zur elektronischen Einreichung der Erklärung E9 nach wie vor nicht einmal freigeschaltet worden ist.
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Bei uns kam der Steuerbescheid in diesem Jahr schon 2 Wochen nach der Abgabe! Wo gibts den sowas???!!!
Gruß aus Paros
Petra
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Bei uns kam der Steuerbescheid in diesem Jahr schon 2 Wochen nach der Abgabe! Wo gibts den sowas???!!!
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(09.06.2011, 05:16:44)Petzy schrieb: Bei uns kam der Steuerbescheid in diesem Jahr schon 2 Wochen nach der Abgabe! Wo gibts den sowas???!!!
Gruß aus Paros
Petra
Na die brauchen Geld:juhu: Dann können sogar die Beamten schnell arbeiten.
Liebe Grüße
Susi
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(09.06.2011, 05:16:44)Petzy schrieb: Bei uns kam der Steuerbescheid in diesem Jahr schon 2 Wochen nach der Abgabe! Wo gibts den sowas???!!!
Gruß aus Paros
Petra
Na die brauchen Geld:juhu: Dann können sogar die Beamten schnell arbeiten.
Liebe Grüße
Susi
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hallo,habe da mal eine frage und zwar ist mir erzaehlt worden das ich zum finanzamt gehen soll und meine steuernummer auf eine elktronische steuernummer umschreiben lassen soll oder muss?
kann mir jemand da genauere informationen zu geben,bis wann und was genau dort gemacht werden soll. danke biggi
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hallo,habe da mal eine frage und zwar ist mir erzaehlt worden das ich zum finanzamt gehen soll und meine steuernummer auf eine elktronische steuernummer umschreiben lassen soll oder muss?
kann mir jemand da genauere informationen zu geben,bis wann und was genau dort gemacht werden soll. danke biggi
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Das ist - zumindest in dieser Darstellung - mal wieder totaler Blödsinn.
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Das ist - zumindest in dieser Darstellung - mal wieder totaler Blödsinn.
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sicher hast du da etwas falsch verstanden, gemeint war sicher die pc-gestuetzte steuererklärung, eben weniger papierkram für alle.
kato
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sicher hast du da etwas falsch verstanden, gemeint war sicher die pc-gestuetzte steuererklärung, eben weniger papierkram für alle.
kato
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29.08.2011, 15:39:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.08.2011, 15:47:39 von b.rater.)
(29.08.2011, 13:48:24)kato schrieb: sicher hast du da etwas falsch verstanden, gemeint war sicher die pc-gestuetzte steuererklärung, eben weniger papierkram für alle.
kato
eben, dafür benötigt man eine gesonderte Nummer, um seine Steuererklärung online zu machen. Ist freiwillig und keine Pflicht.
Das ist doch das, was Du wissen wolltest oder?
Immer dieses rumgeeiere!
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.08.2011, 15:47:39 von b.rater.)
(29.08.2011, 13:48:24)kato schrieb: sicher hast du da etwas falsch verstanden, gemeint war sicher die pc-gestuetzte steuererklärung, eben weniger papierkram für alle.
kato
eben, dafür benötigt man eine gesonderte Nummer, um seine Steuererklärung online zu machen. Ist freiwillig und keine Pflicht.
Das ist doch das, was Du wissen wolltest oder?
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(29.08.2011, 15:39:22)b.rater schrieb: ... eben, dafür benötigt man eine gesonderte Nummer, um seine Steuererklärung online zu machen. Nein, dafür benötigt man keine "gesonderte Nummer" (und natürlich erst recht keine "elektronische" Steuernummer - was auch immer darunter überhaupt zu verstehen ist), sondern muss seit Dezember 2010 ein dreistufiges Registrierungsverfahren ableisten, in dessen Rahmen ein "temporärer Algorythmus" ausgegeben wird, mit dem der Account freizuschalten ist; danach ist diese "Nummer" für nichts mehr zu gebrauchen (siehe auch Wichtige Änderungen bei Steuerportal TAXISnet in Griechenland).
(29.08.2011, 15:39:22)b.rater schrieb: Ist freiwillig und keine Pflicht. Dieses Statement mag insofern zutreffen, als tatsächlich (noch) keine globale "Accountpflicht" besteht. Die obligatorische Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung war allerdings ursprünglich schon ab Anfang 2010 vorgesehen und wurde schließlich nur deswegen nicht bereits für alle (!) Steuerpflichtigen umgesetzt, weil es in der Praxis vermutlich einen "GAU" gegeben hätte.
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(29.08.2011, 15:39:22)b.rater schrieb: ... eben, dafür benötigt man eine gesonderte Nummer, um seine Steuererklärung online zu machen. Nein, dafür benötigt man keine "gesonderte Nummer" (und natürlich erst recht keine "elektronische" Steuernummer - was auch immer darunter überhaupt zu verstehen ist), sondern muss seit Dezember 2010 ein dreistufiges Registrierungsverfahren ableisten, in dessen Rahmen ein "temporärer Algorythmus" ausgegeben wird, mit dem der Account freizuschalten ist; danach ist diese "Nummer" für nichts mehr zu gebrauchen (siehe auch Wichtige Änderungen bei Steuerportal TAXISnet in Griechenland).
(29.08.2011, 15:39:22)b.rater schrieb: Ist freiwillig und keine Pflicht. Dieses Statement mag insofern zutreffen, als tatsächlich (noch) keine globale "Accountpflicht" besteht. Die obligatorische Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung war allerdings ursprünglich schon ab Anfang 2010 vorgesehen und wurde schließlich nur deswegen nicht bereits für alle (!) Steuerpflichtigen umgesetzt, weil es in der Praxis vermutlich einen "GAU" gegeben hätte.
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@makedonas
Also geht doch! Danke
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Frage? Habt ihr alle keinen kompetenten Steuerberater?
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Frage? Habt ihr alle keinen kompetenten Steuerberater?
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(11.09.2011, 09:49:01)griechenotto schrieb: Frage? Habt ihr alle keinen kompetenten Steuerberater?
Ist Deiner kompetent? Wenn ja wie beurteilst Du das?
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(11.09.2011, 09:49:01)griechenotto schrieb: Frage? Habt ihr alle keinen kompetenten Steuerberater?
Ist Deiner kompetent? Wenn ja wie beurteilst Du das?
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Lach b.rater... da muss ich dir recht geben !!! klasse !!!
Die Arbeit wird immer weniger, weil wir immer produktiver werden. Arbeiteten früher in einer Fabrik 5000 Menschen, sind es heute 5 Anlagenfahrer. Wir brauchen ein völlig neues System, oder einen Krieg mit Millionen Toten.
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Lach b.rater... da muss ich dir recht geben !!! klasse !!!
Die Arbeit wird immer weniger, weil wir immer produktiver werden. Arbeiteten früher in einer Fabrik 5000 Menschen, sind es heute 5 Anlagenfahrer. Wir brauchen ein völlig neues System, oder einen Krieg mit Millionen Toten.
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Ron van Tabard
Was schreibst bdu für einen Blödsinn
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16.09.2011, 09:29:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.09.2011, 09:36:02 von griechenotto.)
hallo b.rater, hallo Julie,
die Kompetenz eines Steuerberaters kann man nur, durch Informationen über Freunde oder gute Bekannte herausbekommen, so einfach ist es. Zufrieden????
hallo b.rater,
auf deine Frage ob mein Steuerberater kompetet ist? Ja, weil ich bis jetzt mit seiner Arbeit seit über 10 Jahren sehr zufrieden bin. Alles klar?
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16.09.2011, 09:29:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.09.2011, 09:36:02 von griechenotto.)
hallo b.rater, hallo Julie,
die Kompetenz eines Steuerberaters kann man nur, durch Informationen über Freunde oder gute Bekannte herausbekommen, so einfach ist es. Zufrieden????
hallo b.rater,
auf deine Frage ob mein Steuerberater kompetet ist? Ja, weil ich bis jetzt mit seiner Arbeit seit über 10 Jahren sehr zufrieden bin. Alles klar?
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(16.09.2011, 09:29:49)griechenotto schrieb: hallo b.rater, hallo Julie,
die Kompetenz eines Steuerberaters kann man nur, durch Informationen über Freunde oder gute Bekannte herausbekommen, so einfach ist es. Zufrieden????
hallo b.rater,
auf deine Frage ob mein Steuerberater kompetet ist? Ja, weil ich bis jetzt mit seiner Arbeit seit über 10 Jahren sehr zufrieden bin. Alles klar?
... wenn es nur wirklich so einfach währe ...
LG
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(16.09.2011, 09:29:49)griechenotto schrieb: hallo b.rater, hallo Julie,
die Kompetenz eines Steuerberaters kann man nur, durch Informationen über Freunde oder gute Bekannte herausbekommen, so einfach ist es. Zufrieden????
hallo b.rater,
auf deine Frage ob mein Steuerberater kompetet ist? Ja, weil ich bis jetzt mit seiner Arbeit seit über 10 Jahren sehr zufrieden bin. Alles klar?
... wenn es nur wirklich so einfach währe ...
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(16.09.2011, 09:29:49)griechenotto schrieb: hallo b.rater,
auf deine Frage ob mein Steuerberater kompetet ist? Ja, weil ich bis jetzt mit seiner Arbeit seit über 10 Jahren sehr zufrieden bin. Alles klar?
Ich war seit 4 Jahren mit meinem Steuerberater (weiß nicht ob er Buchhalter oder Steuerberater ist) zufrieden, aber dieses Jahr wurde er gefordert und nun bin ich es nicht mehr, weil er mich nicht rechtzeitung über die neue Einkommenssteuerberechnug aufgeklärt hat!
Das hat mich dann einige Euros gekostet! Somit werde ich ihn wechseln und vielleicht Deinen nehmen (wenn er denn Steuerberater ist), damit das nicht noch einmal passiert.
Freut mich für Dich, dass Dein Steuerberater Vorsorge getroffen hat und Du für 2010 keine Steuern nachzahlen mußt.
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(16.09.2011, 09:29:49)griechenotto schrieb: hallo b.rater,
auf deine Frage ob mein Steuerberater kompetet ist? Ja, weil ich bis jetzt mit seiner Arbeit seit über 10 Jahren sehr zufrieden bin. Alles klar?
Ich war seit 4 Jahren mit meinem Steuerberater (weiß nicht ob er Buchhalter oder Steuerberater ist) zufrieden, aber dieses Jahr wurde er gefordert und nun bin ich es nicht mehr, weil er mich nicht rechtzeitung über die neue Einkommenssteuerberechnug aufgeklärt hat!
Das hat mich dann einige Euros gekostet! Somit werde ich ihn wechseln und vielleicht Deinen nehmen (wenn er denn Steuerberater ist), damit das nicht noch einmal passiert.
Freut mich für Dich, dass Dein Steuerberater Vorsorge getroffen hat und Du für 2010 keine Steuern nachzahlen mußt.
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Hallo b.rater,
gebe dir gerne Auskunft ( Tel. + Adresse) von meinem Steuerberater
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Hallo b.rater,
gebe dir gerne Auskunft ( Tel. + Adresse) von meinem Steuerberater
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Zum Thema fiktive Einkommensteuer habe ich nun folgenden Text gefunden:
"Andererseits fallen Steuerausländer nach dem derzeitigen Stand der Dinge
unter bestimmten Voraussetzungen nicht ausnahmslos obligatorisch unter die
auf Steuerinländer zur Anwendung kommende fiktive Veranlagung. Die bereits
im April 2010, allerdings mit Wirkung erst ab 2011 verabschiedete
Ausnahmeregelung betrifft beispielsweise Ausländer, die in Griechenland ein
Haus, eine Wohnung, ein Auto usw. besitzen (was im Regelfall unweigerlich
zur Feststellung eines fiktiven Einkommens führen würde) und im übrigen in
Griechenland keinerlei sonstige (reale) steuerpflichtige Einkommen erzielen."
Dies bedeutet, dass Steuerausländer, die in Griechenland über kei reales Einkommen verfügen, von der fiktiven Einkommensteuerregelung ausgenommen sind. Die ganze Diskussion zu diesem Thema erübrigt sich damit
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Zum Thema fiktive Einkommensteuer habe ich nun folgenden Text gefunden:
"Andererseits fallen Steuerausländer nach dem derzeitigen Stand der Dinge
unter bestimmten Voraussetzungen nicht ausnahmslos obligatorisch unter die
auf Steuerinländer zur Anwendung kommende fiktive Veranlagung. Die bereits
im April 2010, allerdings mit Wirkung erst ab 2011 verabschiedete
Ausnahmeregelung betrifft beispielsweise Ausländer, die in Griechenland ein
Haus, eine Wohnung, ein Auto usw. besitzen (was im Regelfall unweigerlich
zur Feststellung eines fiktiven Einkommens führen würde) und im übrigen in
Griechenland keinerlei sonstige (reale) steuerpflichtige Einkommen erzielen."
Dies bedeutet, dass Steuerausländer, die in Griechenland über kei reales Einkommen verfügen, von der fiktiven Einkommensteuerregelung ausgenommen sind. Die ganze Diskussion zu diesem Thema erübrigt sich damit
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