Vermietung von Ferienhaus

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#1
Hallo zusammen, 
ich habe 5 Jahre auf Rhodos gewohnt und habe dort noch ein Haus. Da ich jetzt wieder in Deutschland lebe, vermiete ich das Haus zeitweise an deutsche Urlauber. Mein Anwalt sagte mir, ich darf nur für 90 Tage im Jahr vermieten und muss seit dem 1.1.18 strengere Auflagen beachten. Vermietet von Euch auch jemand sein Haus bzw. kennt sich mit dem aktuellen Gesetz aus?
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#1
Hallo zusammen, 
ich habe 5 Jahre auf Rhodos gewohnt und habe dort noch ein Haus. Da ich jetzt wieder in Deutschland lebe, vermiete ich das Haus zeitweise an deutsche Urlauber. Mein Anwalt sagte mir, ich darf nur für 90 Tage im Jahr vermieten und muss seit dem 1.1.18 strengere Auflagen beachten. Vermietet von Euch auch jemand sein Haus bzw. kennt sich mit dem aktuellen Gesetz aus?
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#2
Wenn Du der griechischen Sprache in Wort und Schrift mächtig bist, wirst Du über diverse Suchmaschinen mittels der Suchphrase "βραχυπρόθεσμη μίσθωση ακινήτων" zahlreiche weiterführende Quellen finden.

Wahrscheinlich wirst Du jedoch eh kaum darum herumkommen, einen qualifizierten (Steuer-) Berater, Immobilien- / Hausverwalter oder sonst Jemanden zu engagieren, der (vorzugsweise nachweislich ...) bereit und in der Lage ist, zuverlässig sowohl den Clinch mit dem Finanzamt als auch alles Weitere zu übernehmen bzw. zu veranlassen / zu delegieren.

Alternativ kannst Du natürlich riskieren, Deine Immobilie weiterhin wie bisher (also vermutlich "schwarz / unter der Hand" und am Finanzamt "vorbei") zu vermieten, die Chancen, früher oder später "erwischt" zu werden, steigen jedoch exponentiell. Um Dich einschlägig einzulesen, gib auf dem Griechenland-Blog (www.griechenland-blog.gr) Begriffe wie mietung, kurzmietung, kurzzeitvermietung in die Suchmaske ein.

BTW: Das für sogenannte private (!) "Sharings", sprich Kurz(zeitver)mietungen gesetzte Limit von 90 bzw. auf Inseln mit weniger als 10.000 Einwohnern 60 Tagen je Kalenderjahr und Immobilie "darf überschritten werden, sofern das Gesamteinkommen des Vermieters oder Untervermieters aus der Gesamtheit der gemäß den Bestimmungen des Vorliegenden über Sharing-Wirtschaft zur Vermietung oder Untervermietung bereitgestellten Immobilien während des laufenden Jahres 12.000 Euro nicht übersteigt" (Gesetz 4446/2016, Artikel 111, Punkt 8 b).
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#2
Wenn Du der griechischen Sprache in Wort und Schrift mächtig bist, wirst Du über diverse Suchmaschinen mittels der Suchphrase "βραχυπρόθεσμη μίσθωση ακινήτων" zahlreiche weiterführende Quellen finden.

Wahrscheinlich wirst Du jedoch eh kaum darum herumkommen, einen qualifizierten (Steuer-) Berater, Immobilien- / Hausverwalter oder sonst Jemanden zu engagieren, der (vorzugsweise nachweislich ...) bereit und in der Lage ist, zuverlässig sowohl den Clinch mit dem Finanzamt als auch alles Weitere zu übernehmen bzw. zu veranlassen / zu delegieren.

Alternativ kannst Du natürlich riskieren, Deine Immobilie weiterhin wie bisher (also vermutlich "schwarz / unter der Hand" und am Finanzamt "vorbei") zu vermieten, die Chancen, früher oder später "erwischt" zu werden, steigen jedoch exponentiell. Um Dich einschlägig einzulesen, gib auf dem Griechenland-Blog (www.griechenland-blog.gr) Begriffe wie mietung, kurzmietung, kurzzeitvermietung in die Suchmaske ein.

BTW: Das für sogenannte private (!) "Sharings", sprich Kurz(zeitver)mietungen gesetzte Limit von 90 bzw. auf Inseln mit weniger als 10.000 Einwohnern 60 Tagen je Kalenderjahr und Immobilie "darf überschritten werden, sofern das Gesamteinkommen des Vermieters oder Untervermieters aus der Gesamtheit der gemäß den Bestimmungen des Vorliegenden über Sharing-Wirtschaft zur Vermietung oder Untervermietung bereitgestellten Immobilien während des laufenden Jahres 12.000 Euro nicht übersteigt" (Gesetz 4446/2016, Artikel 111, Punkt 8 b).
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#3
Guten Morgen,

vielen Dank für deine Antwort. Nein, schwarz mache ich es nicht. Ich melde jeden Gast meinem Anwalt und Steuerberater mit allen Daten und diese werden in das Steuersystem eingetragen. Die Einnahmen werden auch versteuert. Das ist auch alles ok. Dieses Jahr habe ich mehr Anfragen als sonst und könnte mehr als 90 Tage vermieten. Das darf ich aber lt. meinem Anwalt nicht. Den Betrag von 12.000€ erreiche ich allerdings nie. D.h. ich dürfte dann auch mehr Tage vermieten, wenn ich den Höchstbetrag von 12.000€ nicht übersteige? Den Griechenland-Blog kenne ich.
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#3
Guten Morgen,

vielen Dank für deine Antwort. Nein, schwarz mache ich es nicht. Ich melde jeden Gast meinem Anwalt und Steuerberater mit allen Daten und diese werden in das Steuersystem eingetragen. Die Einnahmen werden auch versteuert. Das ist auch alles ok. Dieses Jahr habe ich mehr Anfragen als sonst und könnte mehr als 90 Tage vermieten. Das darf ich aber lt. meinem Anwalt nicht. Den Betrag von 12.000€ erreiche ich allerdings nie. D.h. ich dürfte dann auch mehr Tage vermieten, wenn ich den Höchstbetrag von 12.000€ nicht übersteige? Den Griechenland-Blog kenne ich.
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#4
Sorry, damit hatte ich nicht gerechnet, dann ist ja insofern alles in Butter.

Die 90-/60-Tage-Regelung wurde in Gesetz 4446/2016, Artikel 111, Punkt 8 b) definiert und gilt in dieser Form meines Wissens bis heute, sprich Deinen Anwalt darauf an.
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#4
Sorry, damit hatte ich nicht gerechnet, dann ist ja insofern alles in Butter.

Die 90-/60-Tage-Regelung wurde in Gesetz 4446/2016, Artikel 111, Punkt 8 b) definiert und gilt in dieser Form meines Wissens bis heute, sprich Deinen Anwalt darauf an.
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#5
Damit wäre mir ja schon geholfen. Scheint er nicht zu kennen, denn ich habe ihn vor ein paar Tagen auf weitere Gäste angesprochen. Er meinte-nicht mehr als 90 Tage, aber ich könnte ja den Preis erhöhen-da hätte ich ja noch Luft nach oben. Ich werde ihm das mal schreiben.

Vielen Dank!
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#5
Damit wäre mir ja schon geholfen. Scheint er nicht zu kennen, denn ich habe ihn vor ein paar Tagen auf weitere Gäste angesprochen. Er meinte-nicht mehr als 90 Tage, aber ich könnte ja den Preis erhöhen-da hätte ich ja noch Luft nach oben. Ich werde ihm das mal schreiben.

Vielen Dank!
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