Krankenversicherung

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#1
Hallo, ich habe mal eine allgemeine Frage zur Krankenversicherung.Meine Frau und ich streben an im Jahr 2012 nach Kreta zu ziehen.Wir wüssten allerdings gern, wie die Abwicklung nach einem Arztbesuch mit der Krankenkasse in Deutschland vonstatten geht.Erst gestern war ich bei meiner Krankenkasse um mich zu erkundigen, aber außer
„Das weiß ich auch nicht so genau, da muß ich mich erst schlau machen“ habe ich leider nichts erfahren.Manchmal habe ich das Gefühl, dass ich der erste und einzige bin, der im europäischen Ausland leben möchte.
Aber nun zu den Fakten:
Im Mai 2012 beginnt die Ruhephase meiner Altersteilzeit.Das heißt, dass ich n i c h t als Rentner nach Griechenland gehe.Ich habe das Altersteilzeit-Blockmodell gewählt.Das bedeutet, dass ich -5- Jahre gearbeitet habe und jetzt 5 Jahre Freistellung bekomme.Ich werde also die kommenden 5 Jahre noch als Arbeitnehmer geführt und somit auch zu Sozialabgaben wie z.B. auch Krankenkassenbeiträge verpflichtet.Wer kann mir vielleicht aus eigener Erfahrung mitteilen,wie die Abrechnung mit den deutschen Krankenkassen erfolgt.Das heißt z.B. Arztbesuche bzw. das Verschreiben von Medikamenten in Griechenland.
Oder muß evtl. noch eine zusätzliche private Krankenversicherung abgeschlossen werden ?
Ich bitte alle, die diese Probleme evtl. schon selbst lösen mussten mir ihre Erfahrungen mitzuteilen.Im Internet habe ich auch keine passenden Antworten gefunden.

Vielen Dank schon einmal im voraus.
Zitieren
#1
Hallo, ich habe mal eine allgemeine Frage zur Krankenversicherung.Meine Frau und ich streben an im Jahr 2012 nach Kreta zu ziehen.Wir wüssten allerdings gern, wie die Abwicklung nach einem Arztbesuch mit der Krankenkasse in Deutschland vonstatten geht.Erst gestern war ich bei meiner Krankenkasse um mich zu erkundigen, aber außer
„Das weiß ich auch nicht so genau, da muß ich mich erst schlau machen“ habe ich leider nichts erfahren.Manchmal habe ich das Gefühl, dass ich der erste und einzige bin, der im europäischen Ausland leben möchte.
Aber nun zu den Fakten:
Im Mai 2012 beginnt die Ruhephase meiner Altersteilzeit.Das heißt, dass ich n i c h t als Rentner nach Griechenland gehe.Ich habe das Altersteilzeit-Blockmodell gewählt.Das bedeutet, dass ich -5- Jahre gearbeitet habe und jetzt 5 Jahre Freistellung bekomme.Ich werde also die kommenden 5 Jahre noch als Arbeitnehmer geführt und somit auch zu Sozialabgaben wie z.B. auch Krankenkassenbeiträge verpflichtet.Wer kann mir vielleicht aus eigener Erfahrung mitteilen,wie die Abrechnung mit den deutschen Krankenkassen erfolgt.Das heißt z.B. Arztbesuche bzw. das Verschreiben von Medikamenten in Griechenland.
Oder muß evtl. noch eine zusätzliche private Krankenversicherung abgeschlossen werden ?
Ich bitte alle, die diese Probleme evtl. schon selbst lösen mussten mir ihre Erfahrungen mitzuteilen.Im Internet habe ich auch keine passenden Antworten gefunden.

Vielen Dank schon einmal im voraus.
Zitieren
#2
ich habe ebenfalls vor, nächstes jahr D-land den rücken zu kehren. bin allerdings schon "richtiger" rentner. mir hat meine KV gesagt, daß ich bei der deutschen KV bleibe, aber mich in GR bei der IKA melden müsse und dann wie die griechen selbst alles über die IKA abwickeln müsse. die details werde ich allerdings erst erfahren, sobald der ausreisetermin feststeht.

hier im forum gibt es eine menge an information zum thema, darunter auch sehr gute. du mußt halt ein bißchen querlesen und auch eine menge dummes gelaber ertragen können. manche von den guten informanten sind immer erstmal beleidigt, wenn man sie fragt, aber das ist die sache wert.
Zitieren
#2
ich habe ebenfalls vor, nächstes jahr D-land den rücken zu kehren. bin allerdings schon "richtiger" rentner. mir hat meine KV gesagt, daß ich bei der deutschen KV bleibe, aber mich in GR bei der IKA melden müsse und dann wie die griechen selbst alles über die IKA abwickeln müsse. die details werde ich allerdings erst erfahren, sobald der ausreisetermin feststeht.

hier im forum gibt es eine menge an information zum thema, darunter auch sehr gute. du mußt halt ein bißchen querlesen und auch eine menge dummes gelaber ertragen können. manche von den guten informanten sind immer erstmal beleidigt, wenn man sie fragt, aber das ist die sache wert.
Zitieren
#3
@carlfoggy
Da Du weiterhin Arbeitnehmer bist und in der gesetzlichen KV (?) bist,wirst Du ja die europäische Gesundsheitskarte haben.Somit bist Du auch in GR über die IKA versichert die dann mit der deutschen KV abrechnet.
Einen kleinen Haken aber gibt es : Normalerweise gilt diese Karte nur für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten in einem ausländischen (EU) Land,also 3 Monate in GR dann 3Monate in IT usw.
Allerdings kann ja kaum jemand nachweisen wie lange Du schon in GR bist,ausser Du gehst zu oft zu einer Behandlung.
Zitieren
#3
@carlfoggy
Da Du weiterhin Arbeitnehmer bist und in der gesetzlichen KV (?) bist,wirst Du ja die europäische Gesundsheitskarte haben.Somit bist Du auch in GR über die IKA versichert die dann mit der deutschen KV abrechnet.
Einen kleinen Haken aber gibt es : Normalerweise gilt diese Karte nur für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten in einem ausländischen (EU) Land,also 3 Monate in GR dann 3Monate in IT usw.
Allerdings kann ja kaum jemand nachweisen wie lange Du schon in GR bist,ausser Du gehst zu oft zu einer Behandlung.
Zitieren
#4
du lässt dir bei deiner KK die europäische KK-karte geben, damit gehst du hier zur IKA und man wird dir ein buechlein mitgeben. dieses legst du bei jedem arztbesuch vor. deine beitraege rechnet die IKA mit der dtsch.KK ab.
also genauso , wie oben schon beschrieben wurde.

bei kleineren sachen, rechnen die aerzte +krankenhaeuser gar nicht mit der dtsch. KK ab.der aufwand ist zu groß. (das sagen aerzte + KKhaeuser hier )
von deinen, sagen wir mal 100€ krankenversicherungsbeitrag, den du bei der dtsch. KV bezahlst,rechnet die deutsche KV 80% für die IKA ab, 20% deines beitrags behaelt die dtsch.KV für ihren aufwand.

du kannst aber auch auf diese o.g. betruegerei der dtsch. kassen (denn die massnahmen hier vor ort sind sehr viel billiger als in D, sodas aus den 20% fuer die dtsch. Kasse schnell 50% oder 60% werden.) verzichten, und alles selbst bezahlen.
dann rechnest du anschließend mit deiner dtsch. KV ab. wenn du hier beim arzt 40 € bezahlst (für die erste behandlung) gibt dir die dtsche KK davon 10€ zurück , weil sie argumentiert, dass du in D auch nur 10€ praxisgebuehr bezahlt hättest.

ein medikament welches hier 30€ kostet, gibt es in D nicht unter 50€.
in D wuerde die KK von den 50 € sagen wir 25 € ersetzen.
jetzt rechnet die dtsch KK in prozent um und sagt :in D ersetzen wir dir für das medi 50% also bekommst du in Greece von deinen 30 € die du verauslagst hast, nur 15 € zurück.

ob ein KKhs. oder arzt ueberhaupt mit der dtsch. KK abrechnet und wieviel wird von der dtsch KK nicht für dich ueberprüft, man sagt :
das geht dich nix an.diese abrechnungen macht der bundesverband der dtsch. aerztekammern.

kato

Zitieren
#4
du lässt dir bei deiner KK die europäische KK-karte geben, damit gehst du hier zur IKA und man wird dir ein buechlein mitgeben. dieses legst du bei jedem arztbesuch vor. deine beitraege rechnet die IKA mit der dtsch.KK ab.
also genauso , wie oben schon beschrieben wurde.

bei kleineren sachen, rechnen die aerzte +krankenhaeuser gar nicht mit der dtsch. KK ab.der aufwand ist zu groß. (das sagen aerzte + KKhaeuser hier )
von deinen, sagen wir mal 100€ krankenversicherungsbeitrag, den du bei der dtsch. KV bezahlst,rechnet die deutsche KV 80% für die IKA ab, 20% deines beitrags behaelt die dtsch.KV für ihren aufwand.

du kannst aber auch auf diese o.g. betruegerei der dtsch. kassen (denn die massnahmen hier vor ort sind sehr viel billiger als in D, sodas aus den 20% fuer die dtsch. Kasse schnell 50% oder 60% werden.) verzichten, und alles selbst bezahlen.
dann rechnest du anschließend mit deiner dtsch. KV ab. wenn du hier beim arzt 40 € bezahlst (für die erste behandlung) gibt dir die dtsche KK davon 10€ zurück , weil sie argumentiert, dass du in D auch nur 10€ praxisgebuehr bezahlt hättest.

ein medikament welches hier 30€ kostet, gibt es in D nicht unter 50€.
in D wuerde die KK von den 50 € sagen wir 25 € ersetzen.
jetzt rechnet die dtsch KK in prozent um und sagt :in D ersetzen wir dir für das medi 50% also bekommst du in Greece von deinen 30 € die du verauslagst hast, nur 15 € zurück.

ob ein KKhs. oder arzt ueberhaupt mit der dtsch. KK abrechnet und wieviel wird von der dtsch KK nicht für dich ueberprüft, man sagt :
das geht dich nix an.diese abrechnungen macht der bundesverband der dtsch. aerztekammern.

kato

Zitieren
#5
@kato

Nur mit der europ.KK.Karte bekommt man noch kein "Büchlein" bei der Ika,sondern erst mit dem Formular E 121 von der deutschen KK sowie der AMKA Eintragung.Das E 121 wird aber nur ausgestellt wenn man sich ins Ausland abmeldet
Zitieren
#5
@kato

Nur mit der europ.KK.Karte bekommt man noch kein "Büchlein" bei der Ika,sondern erst mit dem Formular E 121 von der deutschen KK sowie der AMKA Eintragung.Das E 121 wird aber nur ausgestellt wenn man sich ins Ausland abmeldet
Zitieren
#6
Ich bedanke mich für die Ausführungen. Traurig, daß eine deutsche Krankenkasse nicht in der Lage ist darüber Auskunft zu geben.
Zitieren
#6
Ich bedanke mich für die Ausführungen. Traurig, daß eine deutsche Krankenkasse nicht in der Lage ist darüber Auskunft zu geben.
Zitieren
#7
(bei rentnern der KVdR )
E 121 braucht man nur, um sachleistungen im aufenthaltsland zu erhalten.
bei geldleistungen wird so abgerechnet wie beschrieben.

kato
Zitieren
#7
(bei rentnern der KVdR )
E 121 braucht man nur, um sachleistungen im aufenthaltsland zu erhalten.
bei geldleistungen wird so abgerechnet wie beschrieben.

kato
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste